Anlage U Steuerbescheid

  • Ich habe ja so gar keine Ahnung von sowas. An sich brauchte ich keinen Lohnsteuererklärung machen, da ich ein zu geringes Einkommen habe und jetzt kommt das.


    Ich bekomme von meinem Ex Mann für mich Unterhalt. Er hat mir im Februar ein Formular vom Finanzamt Anlage U gegeben zur Unterschrift für 2018, damit er den Unterhalt gelten machen kann. Diese habe ich nach Rücksprache mit dem Anwalt unterschrieben. Mir wurde vom Anwalt und Finanzamt gesagt, das er mir die Steuern dafür zurück zahlen muss, ich diese sogar Gerichtlich einklagen könne wenn er es mir nicht zurück zahlen sollte.


    Anfang November bekomme ich Post vom Finanzamt das ich den Lohnsteuerbescheid für 2018 und 2019 noch machen müsse. Mit einer Frist. Darauf habe ich Fristgerecht meine zwei Lohnsteuerbescheide eingereicht. Vor zwei Wochen bekomme ich den Bescheid für 2018 was ich zahlen müsse mit einem Verspätungszuschlag in drei stelliger Höhe. Gegen den Verspätungszuschlag habe ich Einspruch erhoben, dieser wurde mir jetzt erlassen.


    Jetzt habe ich meinen Ex gefragt ob er direkt den Betrag begleichen will, oder ich in Vorkasse drehten soll. Jetzt will meinen Steuerbescheid haben und prüfen lassen. Muss ich ihm dies geben, darf er meinen Bescheid prüfen lassen?


    Ich werde es jetzt erstmal bezahlen, nicht das ich noch Mahngebühren bekomme. Aber darf er meinen Bescheid prüfen lassen?


    Mann selbst nach 6 Jahren habe ich noch keine Ruhe;(

    Lebe das Leben, dass es sich innerlich schön anfühlt...


    und nicht eins, was nur von außen schön aussieht.



    Höre niemals auf zu träumen denn in einem Traum verbergen


    sich oft die waren Werte des Lebens

  • Gegenfrage: Wäre es denn so schlimm, ihm den Bescheid in Kopie auszuhändigen, damit er drüber schauen kann? Hast du Sorge, dass er da irgendwas entdecken / dich über den Tisch ziehen könnte?


    Ich habe von dem rechtlichen Rahmen leider nicht so viel Ahnung, darum kann ich dir nicht sagen, ob du aus juristischer Sicht irgendwas aushändigen *musst*. Aber ich würde es mal ganz stark vermuten, dass er ein Recht darauf hat, einen Beleg für deine Forderungen sehen zu dürfen. Du erwähntest einen Anwalt... der kann dir das sicher besser sagen.


    Rein aus privater Sicht würde ich aber sagen: Es klingt so, als ob dein Ex und du euch gegenseitig nicht über den Weg traut. Er will vielleicht den Bescheid sehen, um zu wissen, dass die Summe wirklich stimmt, die du ihm genannt hast, weil er Sorge hat, du würdest dir Geld erschleichen wollen. Du hast offensichtlich umgekehrt Sorge davor, dass er irgendwas versuchen könnte. In der Situation könnt ihr jetzt verharren, dann reden früher oder später die Anwälte wieder wegen irgendwas miteinander. Oder du könntest ihm nach Rücksprache mit deinem Anwalt die Kopie zukommen lassen und hoffen, dass das als Zeichen des Kooperationswillens verstanden wird.

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • Meine Befürchtung ist, das es wieder ein langes hin und her gibt. Ich habe eine Frist bis es bezahlt werden muss. Der Betrag ist nicht wenig.

    Der Steuerbescheid für 2019 müsste auch in den nächsten Tagen kommen. Der möchte auch bezahlt werden. Wenn er das erst prüfen lässt muss ich in Vorkasse. Woher soll ich das Geld nehmen?

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  • Ok, in dem Fall würde ich jetzt erst mal beim Finanzamt anrufen und fragen, ob die dir mit der Frist entgegen kommen können. Gleichzeitig würd ich mit Anwalt klären, ob eine Rückforderung vom FA möglich ist, wenn sich bei nachträglicher Prüfung des Bescheids heraus stellt, dass die was falsch berechnet haben.


    Wenn mindestens eins davon geht, ist doch alles gut. Dann könnt ihr entweder in Ruhe den Bescheid prüfen oder aber Ex könnte erst mal vorstrecken, um die Frist zu wahren und ihr prüft danach in Ruhe den Bescheid und fordert ggf zurück, wenn irgendwas nicht stimmte.

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  • Ex möchte sicher prüfen welcher Teil der Steuer sich auf Anlage U bezieht. Und nur den Zahlen.


    Und gegen den Bescheid muss innerhalb von 4 Wochen Einspruch eingelegt werden, sonst ist der fest. Wenn im Zuge eines Einspruchs Fehler aufgezeigt werden wird nachberechnet, in beide Richtungen.
    So viel Zeit ist also nicht. Wenn die Zahlungsfrist ran ist, ist die Einspruchsfrist auch zumindest bald verstrichen. Du solltest also schnell agieren.

  • Ruf am Besten beim Finanzamt an, ich hab da immer nette Mitarbeiter gehabt, die hatten eigentlich imemr Verständnis, wenn man ehrlich ist, dann ist vieles möglich, Vorauszahlungen aussetzen, aufheben, Zahlungen aussetzen.


    Da arbeiten ja auch nur Menschen.

  • An sich brauchte ich keinen Lohnsteuererklärung machen, da ich ein zu geringes Einkommen habe und jetzt kommt das.

    Entweder du hast da etwas falsch eingeschätzt, oder ...


    Da Ex dir die Anlage U vorgelegt und das jetzt alles ausgelöst hat: Er hat doch mutmaßlich einen Steuerberater eingeschaltet, der ihn auf diesen Dreh gebracht hat. Der sollte sich (auf Kosten vom Ex) die Sache ansehen. Und mit dem könntest du direkt die Unterlagen austauschen und kommunizieren. Dreieckskiste und "stille Post" ist immer schlecht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nur bei Selbstständigen und Freiberuflern. Und die müssen m.W. eh grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Jep. Das verhindert aber hinterher nicht etwaige Strafzahlungen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Sorry für OT.


    Es ist doch geradezu lächerlich dass man den Unterhalt für den Ex-Partner steuerlich optimieren kann, den Unterhalt für die eigenen Kinder bestreitet man dagegen vom netto der zuvor als Single mit Steuerklasse 1 geschröpften Kohle.


    Und ja, ich weiß um den Steuerfreibetrag. Der findet aber real nicht statt, man zahlt als Eintrittskarte das Kindergeld zurück. Also letztlich noch mehr an den Fiskus.

  • Nur bei Selbstständigen und Freiberuflern. Und die müssen m.W. eh grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben.

    Das ist falsch. Das gibt es auch bei Kombi 3/5 oder bei Bezug von Lohnersatzleistungen bei unselbständig Beschäftigten. Ich hatte das auch schon.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Echt jetzt? Angestellte Arbeitnehmer werden neben der vom AG abgeführten Steuer zu einer weiteren Vorsteuer veranlagt? Man lernt nie aus.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Echt jetzt? Angestellte Arbeitnehmer werden neben der vom AG abgeführten Steuer zu einer weiteren Vorsteuer veranlagt? Man lernt nie aus.

    Ja weil meine Ex-Frau damals Lohnersatzleistungen über einen erheblichen Zeitraum bezogen hatte und aber Steuerklasse 5 hatte und ich die 3. Das gab natürlich eine saftige Nachzahlung und gleich die Aufforderung des FA, im nächsten Jahr quartalsweise jeweils paar hundert Euro vorauszuzahlen.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Echt jetzt? Angestellte Arbeitnehmer werden neben der vom AG abgeführten Steuer zu einer weiteren Vorsteuer veranlagt? Man lernt nie aus.

    Das ist üblich, vorallem bei einer Kombination bei LSt Klasse 3 und 5, oder bei V+V... also bei sämtlichen Einnahmen ohne Steuerlast.. ebenfalls kann es bei Einkommen gemäß Progressionsvorbehalt so kommen. Gedankengang beim Finanzamt, im kommenden Jahr könnten weiterhin solche Einkünfte/Winnah bestehen und man will die Last einer hohen einmaligen Zahlung am Jahresende für den Bürger verringern. Vorallem will man sich im Nachgang weitere Arbeit ersparen, wie Aufforderung zur Zahlung, Stundugen, Ratenzahlungen usw. Das meiste läuft zwar automatisch, aber einer muss ja da noch ein. Auge darauf haben.

  • Das setzt aber alles (noch) nicht angemeldete Nebeneinnahmen/Nebentätigkeit ueber das Arbeitnehmergehalt voraus. Und das widerspricht der Eingangsthese der Threadstarterin, aufgrund des Einkommens nicht zur Steuererklärung verpflichtet zu sein.

    Ich mutmasse, der Ball liegt weiter im Spielfeld vom Ex oder die Ersteinschätzung der Threadstarterin hat nicht gestimmt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das setzt aber alles (noch) nicht angemeldete Nebeneinnahmen/Nebentätigkeit ueber das Arbeitnehmergehalt voraus. Und das widerspricht der Eingangsthese der Threadstarterin, aufgrund des Einkommens nicht zur Steuererklärung verpflichtet zu sein.

    Ich mutmasse, der Ball liegt weiter im Spielfeld vom Ex oder die Ersteinschätzung der Threadstarterin hat nicht gestimmt.

    Neee.. wenn sie Anlage U unterschreibt, ist sie verpflichtet eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Die Informationen hat das Finanzamt vom Ex und der Anlage U erhalten, denn diese Anlage U ist dazu da, wenn man Unterhalt zählt, bei dem man nicht per Gesetz dazu verpflichtet ist, sondern freiwillig, aus sozialen und ähnlichem Gründen bezahlt (Abzug von Sonderleistungen).

    Der Unterhaltsempfänger erhält quasi eine Schenkung auf Raten, die der Einkommensteuer unterliegen. Allerdings muss der Ex hier die etwaigen Rückforderungen des FAs, die auf dem Unterhalt entfallen, zahlen. Wie das mit dem Überschuss bei ihm aussieht, weiß ich das jetzt nicht mehr so genau, steht ihr zur Hälfte zu (was auf die Anlage U entfällt).

  • Es geht nicht um die Pflicht zur Steuererklärung, sondern um etwaige Veranlagung zur Vorsteuer.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es geht nicht um die Pflicht zur Steuererklärung, sondern um etwaige Veranlagung zur Vorsteuer.

    Es ist keine Vorsteuer.. sondern ein Vorrauszahlung. Nunja, das Finanzamt geht schlicht und ergreifend davon aus, dass auch im kommenden Einkommensteuer Jahr (laufendes Jahr) Unterhalt bezogen wird - fertig ist der Lack. Man kann natürlich erstmal beim FA anfragen, warum, aber das steht so im Steuerbescheid drin, warum man eine Vorrauszahlung zu leisten hat.