Verzicht auf Kindesunterhalt?

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    ich habe mal eine rechtliche Frage: Kann es mir, meinem Kind oder dem KV irgendwie juristische Probleme bereiten, wenn wir vorübergehend oder dauerhaft einvernehmlich auf Kindesunterhaltszahlungen verzichten?


    Zur Situation: Wir sind gerade frisch rechtskräftig geschieden und Kind lebt mit Einverständnis des KV dauerhaft bei mir. Ich verdiene ca. drei mal so viel wie KV, der sich erst vor kurzem selbstständig gemacht hat, in einem WG-Zimmerchen lebt und in der Pandemie jetzt natürlich ordentlich zu kämpfen hat. Er wäre also momentan definitiv eh nicht zu Zahlungen in der Lage, ich müsste also UV beim JA beantragen. Dann stehen die aber mutmaßlich irgendwann bei ihm vor der Tür und wollen das Geld wieder haben. Und ich sehe das, ehrlich gesagt, bei unserer gegenwärtigen finanziellen Lage einfach nicht ein. Ich verdiene super, wir brauchen also nicht das Geld, sondern den guten Draht zum KV, den wir momentan haben. Und den will ich nicht mit irgendwelchem überflüssigen Behörden-Zirkus ruinieren.

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • Wer sollte euch reinreden, wenn ihr euch einig seid? Wo kein Kläger, da kein Richter.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    ich habe mal eine rechtliche Frage: Kann es mir, meinem Kind oder dem KV irgendwie juristische Probleme bereiten, wenn wir vorübergehend oder dauerhaft einvernehmlich auf Kindesunterhaltszahlungen verzichten?


    Zur Situation: Wir sind gerade frisch rechtskräftig geschieden und Kind lebt mit Einverständnis des KV dauerhaft bei mir. Ich verdiene ca. drei mal so viel wie KV, der sich erst vor kurzem selbstständig gemacht hat, in einem WG-Zimmerchen lebt und in der Pandemie jetzt natürlich ordentlich zu kämpfen hat. Er wäre also momentan definitiv eh nicht zu Zahlungen in der Lage, ich müsste also UV beim JA beantragen. Dann stehen die aber mutmaßlich irgendwann bei ihm vor der Tür und wollen das Geld wieder haben. Und ich sehe das, ehrlich gesagt, bei unserer gegenwärtigen finanziellen Lage einfach nicht ein. Ich verdiene super, wir brauchen also nicht das Geld, sondern den guten Draht zum KV, den wir momentan haben. Und den will ich nicht mit irgendwelchem überflüssigen Behörden-Zirkus ruinieren.

    Zuerst einmal: Inner"familiär" ist es völlig eure bzw. Sache des Betreuungselternsteils, ob und wie Unterhalt (im rechtlichen Rahmen) geregelt wird. Grundsätzlich hat Kind den Unterhaltsanspruch und auch ein Recht auf den sog. "Titel". Als Betreuungselternteil kannst du das einfordern und durchsetzen.


    Dann: Zahlungspflichtig ist der Umgangselternteil nur, wenn er leistungsfähig ist. Pi mal Daumen liegt bei ca. 1200 Euro "bereinigtes Nettoeinkommen" der Beginn der Zahlungspflicht. Das wäre für die ersten 2XX Euro der Mangelfall. Ex müsste nur das zahlen, was ihn auf die 1200 Euro zurückfallen lässt.


    Ist er nicht leistungsfähig, muss er auch keinen etwaigen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Oder nur teilweise bis zur Grenze der Leistungsfähigkeit.


    Das öffnet die Tür für das ein oder andere Denkmodell: Ihr könntet dazu ohne Kosten gemeinsam eine Beistandschaft beim Jugendamt beauftragen. Die rechnet die Leistungsfähigkeit aus. (Ist er leistungsfähig, könnt ihr frei entscheiden, ob das "Sozialmodell Leslie" greifen soll, der Verzicht.) Ist er nicht leistungsfähig, könnte ohne Belastung für Ex Unterhaltsvorschuss laufen. Geld, das dann zB den Umgang des Vaters finanzieren könnte: Fahrtkosten, Unterkunft in einer Pension, wenn er anreist, Freizeitaktivitäten. Solche Dinge halt.

    Irgendwann hat er sicherlich Einkommen genug. Ab da könnte wieder "Sozialmodell Leslie" laufen und er finanziert zuförderst den Umgang.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo liebe Muttis,

    ich hätte auch auch eine Frage, bzw.bräuchte einen Rat von euch.

    Ich bin schwanger und bin mit meinem Partner seit 14 Monaten zusammen.Wir wollten beide Kinder, Familie gründen, allerdings ist die Beziehung sehr turbulent und es gibt sehr oft Streit. Mein Partner möchte gerne mit mir zusammenziehen, ich bin aber noch nicht bereit dazu.Das belastet ihn, da er weiß dass er unterhaltspflichtig sein sollte im Falle der getrennten Wohnungen.

    Ich bin mir auch unsicher gegenüber dem gemeinsamen Sorgerecht und Anerkennung seiner Vaterschaft. Ich will aber auch nicht, dass er sich als Spender fühlt.

    Was kann man in diesem Fall tun?

    Hängt die Vaterschaft mit Unterhaltspflicht zusammen?

    Was kann man ihm vorschlagen? Er ist sehr streitsüchtig und bei jeder gemeinsamen Entscheidung bzgl.des Kindes muss man mit dem Streit rechnen.

    Nach so einem Streit, möchte man tatsächlich alleinerziehende Mutter sein.

    Was kommt auf mich zu? Kein Unterhalt/ Keinen Kontakt zum Vater/ Kind ohne Vaterschaft?


    Ich danke Euch für eure Antworten.

  • Hallo Milania,


    ich bin nur ein Vati, aber vielleicht interessiert Dich die Sicht aus der anderen Perspektive auch.


    Die Vaterschaft scheint ja unstrittig zu sein, dementsprechend gibt es da schon mal klare Verhältnisse. Du musst den Vater bei der Anmeldung des Kindes angeben und nur wenn er anderer Meinung wäre, wäre das überhaupt eine Baustelle.


    Unterhalt für das Kind muss der Vater in jedem Fall zahlen, dementsprechend sollte das Deine weiteren Entscheidungen auch nicht beeinflussen.


    Beim gemeinsamen Sorgerecht hast Du allerdings erst mal tatsächlich eine Entscheidung zu fällen. So wie Du Deine Sichtweise auf Deinen Partner/Vater Eueres Kindes schilderst wird Dir hier wohl im folgenden geraten werden dem NICHT zuzustimmen. Ziemlich sicher wird Dir auf dem Standesamt bei der Anmeldung des Kindes auch noch mal ganz deutlich gemacht dass Du das nicht musst. Entwickelt sich der Mann aber zum brauchbaren Vater wird er das gemeinsame Sorgerecht später einfordern können.


    Den Kontakt zum Kind kannst Du ihm nicht verwehren und solltest Du auch nicht. Ein Kind hat in aller Regel gerne einen Vater, zumindest das solltest Du berücksichtigen.


    Und mach' Dir keine Illusionen wie toll das ist in Bezug auf das Kind alles alleine checken zu können. Zusammen, egal ob als Partner oder nicht, ist es ganz deutlich einfacher ein Kind groß zu bekommen. Lös' Dich von der Koppelung von Partnerschaft und Vaterschaft. Der Mann ist der Vater, egal ob er Dir als Partner gefällt oder nicht. Die Wahl hattest Du vorher, jetzt nicht mehr.


    Ich wünsche Euch allen dreien viel Erfolg.

  • Milania , Eltern sein heißt ja im wesentliche eigene Bedürfnisse hinter den Bedürfnissen des Kindes zurück zu stellen.

    Da wächst man rein, wenn man in einer funktionierenden Beziehung lebt, geht das leichter, keine Frage. Aber auch so wird es einen Weg geben der zwischen zusammenleben und Kind hat keinen Vater liegt.

    Lass dich beim Jugendamt beraten, vielleicht hilft auch eine Mediation um euch auf einen guten Weg in eine gemeinsame Elternschaft zu begleiten.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .