OLG-Entscheid: Vater zum Umgang verpflichtet

  • Nuja, so wie vorher ging es einfach nicht weiter. Ich hatte hier ein Kind, daß sich nach einem Papa gesehnt hat und einen Papa, der ihr erzählt hat, er würde sie ja abholen, aber Mama lässt das nicht zu.


    Der Honk hatte nix besseres zu tun, als mich zu ärgern. Er hatte mich stundenlang warten lassen, Kind Versprechungen gemacht, wollte sie abholen, aber nicht selber, ich sollte sie persönlich bringen , seine Mutter durfte nicht holen, wenn es nicht zu seinen Daten ging, dann hat er abgesagt.


    Ich hab das ganze Hickhack viel zu lange mitgemacht. Ich hab ja trotz Klage von ihm aufs GSD immer noch das ASR. ( Hat schonnseinen Grund, warum seine Klage abgewiesen wurde).


    Nuja, jetzt gibt es einen festen Umgangsplan und was noch viel besser ist, es gibt eine Umgangspflegerin. Soll heissen ich habe keinerlei Kontakt mehr mit dem KV. Er kann sich jetzt mit der Umgangspflegerin streiten. Oder mit wem auch immer. Mir egal.


    Eine Erziehungshilfe, die wir eingesetzt hatten, um zwischen uns die Kommunikation zu ermöglichen, hat er verschlissen.


    Nu hab ich meine Ruhe und Töchterlein hat geregelten Umgang.


    Er kann nicht mehr mit mir streiten.


    Schönen Gruß übrigens, er und Next lesen hier mit, scheint ansonsten wohl zu langweilig zu sein deren Leben. Grüße auch ans Jugendamt, die bekommen seitenweise Ausdrücke von dem, was ich so schreibe. Die haben auch kein Bock mehr.


    PAL...Problem anderer Leute.

  • Mir tut dein Mädel schon ein bisschen leid. Zu Hause zwei Kinder, die immer ihren leiblichen Vater um sich haben und sie mit so einem gesegnet.


    Das sie sich was erträumt, erwünscht für mich absolut nachvollziehbar.


    Und ein Patchwork Elternteil ist nunmal, trotz Hintern aufreißen, nicht das leibliche. Mir stehen meine Jungs auch näher am Herzen, als die zwei Bonussöhne und meinem Mann geht das andersherum genauso.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Ja natürlich, mir tut sie auch leid, nicht nur ein bisschen, zumal ich ja auch Schuld bin.


    Aber sie hat nunmal leider diesen Vater und keinen anderen.


    Deswegen bin ich ja auch sehr zufrieden, daß es da jetzt eine verbindliche Regelung gibt.


    Da die Richterin sehr schnell begriffen hat, wie der KV so tickt, hat sie auch gleich in den Beschluss geschrieben, daß sie gleich eine Freiheitsstrafe verhängen kann, wenn abzusehen ist, daß kein Geld da ist, um die Strafe zu bezahlen.


    Der Passus galt ganz sicher nicht mir ;)

  • Meine Tochter ist 11,5. Die Option sich zu weigern hat sie nicht.

    OK, die Situation bei Dir ist anders als bei uns, aber ich selbst sehe mich "nur" in der Rolle, die Umgänge zu ermöglichen. Würde sich eins meiner Kinder in Zukunft weigern, zur KM gehen zu wollen, so würde ich erstmal versuchen, zu verstehen, was der Grund ist. Aber zwingen würde ich sie nicht.

    A smile a day sweeps the sorrows away