OLG-Entscheid: Vater zum Umgang verpflichtet

  • Mit Datum vom 8.12. hat die Pressestelle des OLG Frankfurt eine grundlegende Entscheidung aus dem November veröffentlicht. Ein getrennt lebender Vater ist zum Umgang mit seinem Kind verurteilt worden.

    Das sei möglich, wenn der Umgang zum Wohl des Kindes beiträgt, meinten die Richter. Das Urteil selbst ist noch nicht veröffentlicht. Hier aber die Presseerklärung des OLG in vollem Wortlaut:


    Ein getrennt lebender Kindesvater ist auch gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtet, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern, mit der eine gesetzliche Verpflichtung der Eltern zum Umgang korrespondiert. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies deshalb mit heute veröffentlichtem Beschluss eine Beschwerde eines Kindesvaters zurück, mit der er sich gegen die Verpflichtung wehrte, einmal im Monat tagsüber Umgang mit seinen drei Söhne zu haben.

    Aus der Ehe der getrenntlebenden, noch nicht geschiedenen Kindeseltern sind drei Söhne hervorgegangen. Das Sorgerecht steht den Eltern gemeinsam zu. Nach Auszug des Kindesvaters aus der gemeinsamen Wohnung Anfang 2017 fanden nur noch sporadische Umgangskontakte statt. Die Kindesmutter leitete im Herbst 2019 ein Umgangsverfahren ein, da die Kinder den Vater vermissen würden und sich einen regelmäßigen Umgang wünschten. Der Vater verwies darauf, beruflich und privat unter enormen Druck zu stehen. Er habe ein neugeborenes Kind, arbeite bis zu 120 Stunden wöchentlich und schlafe lediglich 3-4 Stunden. Ihm sei derzeit ein Umgang nicht möglich.

    Mit dem angegriffenen Beschluss regelte das Amtsgericht den Umgang dergestalt, dass der Kindesvater das Recht und die Pflicht habe, die drei Söhne an einem Sonntag im Monat tagsüber sowie in näher bezeichneten Ferienzeiten zu sich zu nehmen.

    Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Kindesvaters, die vor dem OLG keinen Erfolg hatte. Der Kindesvater sei zum Umgang mit seinen drei Söhnen gesetzlich verpflichtet (§ 1684 Abs. 1 BGB), betonte das OLG. Diese Umgangspflicht konkretisiere die den Eltern grundrechtlich zugewiesene Verantwortung für ihr Kind. Das Grundgesetz mache den Eltern „die Aufgabe der Pflege und Erziehung ihres Kindes zu einer zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG). Diese Pflicht bestehe nicht allein gegenüber dem Staat, sondern auch unmittelbar gegenüber dem Kind.

    Das Elternrecht dem Kind gegenüber finde seine Rechtfertigung darin, dass das Kind des Schutzes und der Hilfe bedürfe, um zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit heranzuwachsen. Dieses Recht sei deshalb untrennbar mit der Pflicht der Eltern verbunden, dem Kind diesen Schutz und diese Hilfe zu seinem Wohl angedeihen zu lassen. Dabei beziehe sich die Pflicht nicht lediglich auf das Kind, sondern besteht auch gegenüber dem Kind. „Das Kind ist nicht Gegenstand elterlicher Rechtsausübung, es ist Rechtssubjekt und Grundrechtsträger, dem die Eltern schulden, ihr Handeln an seinem Wohl auszurichten“, begründet das OLG. Mit der Verpflichtung der Eltern gegenüber dem Kind, es zu pflegen und zu erziehen, korrespondiere das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern.

    Das grundgesetzlich geschützte Erziehungsrecht der Eltern sei im Interesse des Kindes und auf dessen Wohl auszurichten. „Dem Wohl des Kindes aber kommt es grundsätzlich zugute, wenn es durch Umgang mit seinen Eltern die Möglichkeit erhält, sein Vater und seine Mutter kennen zu lernen, mit ihnen vertraut zu werden oder eine persönliche Beziehung zu ihnen mithilfe des Umgangs fortsetzen zu können,“ führt das OLG aus.

    Die Verweigerung jeglichen Umgangs mit dem Kind und damit die Loslösung von einer persönlichen Bindung stelle einen maßgeblichen Entzug elterlicher Verantwortung und zugleich die Vernachlässigung eines wesentlichen Teils der Erziehungspflicht dar. „Ein ...Umgang ist für die kindliche Entwicklung von herausragender Bedeutung“, betont das OLG unter Verweis auf wissenschaftliche Erkenntnisse.

    Auch hier diene der Umgang des Kindesvaters mit seinen drei Kindern deren Wohl. Die Kinder wünschten sich den Kontakt, der ihnen fehle. Den vom Kindesvater vorgetragenen enormen derzeitigen Belastungen werde durch die eingeschränkte Umgangsverpflichtung Rechnung getragen. Festzuhalten sei zudem, „dass die vorgetragenen Belange des Kindesvaters ihn eher zu einer Umstrukturierung seiner Prioritäten veranlassen sollten, statt seiner verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Umgangspflicht mit seinen drei älteren Kindern weiter nicht nachzukommen,“ hielt das OLG abschließend fest.

    Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

    Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.11.2020, Az. 3 UF 156/20

    Die Entscheidung ist in Kürze im Volltext unter www.rv.hessenrecht.hessen.de abrufbar.

    Erläuterungen:

    § 1684 BGB Umgang des Kindes mit den Eltern

    Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wieder so eine Theorie, die mit gelebter Praxis nix zu tun hat :S


    ...Leider muss ich arbeiten (um Unterhaltszahlungen leisten zu können...) Tja

    😅


    Blöd, dass die Kinder dann unmittelbar und persönlich (sollte der Vater mal Zeit und Lust haben) mitbekommen, dass er keinen Bock auf sie hat.


    Hoffentlich kommen da nicht noch mehr Frauen auf die Idee, den Ex zu verklagen...aber pKH gibt's ja für solchen Irrsinn auch...


    Haben die Juristen und Richter grad zu wenig Arbeit? Ist ja nix Neues, dass Kinder ein Recht auf beide Eltern haben...



    Wahnsinn.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • :/mmmh, ich denke trotzdem haben solche Urteile eine Signalwirkung.


    Wenn ich mir ein paar der letzten threads hier in Erinnerung rufe, gewinne ich manchmal den Eindruck, dass es einzelnen ET nicht wirklich klar ist, welche Rechte das Kind auf beide ET hat.


    lg von overtherainbow

  • Kernpunkt scheint bei dem Urteil vom OLG Frankfurt zu sein, dass der Umgang mit dem Vater für die Kinder positiv ist. Das ist der einzige Spielraum, den bisherige Entscheidungen bis hin zum Verfassungsgericht erlauben.

    Entsprechend hatte das OLG Hamm zuletzt mit Beschluss vom 25.07.2017 – 6 WF 179/17 entschieden:

    "Es ist einem Elternteil zumutbar, zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet zu werden, wenn dies dem Kindeswohl dient. Eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht gegen den erklärten Willen eines Elternteils ist jedoch regelmäßig nicht geeignet, den Zweck zu erreichen, der mit ihr verfolgt wird, nämlich dem Kind einen Umgang mit seinem Elternteil zu ermöglichen, der zu einer gedeihlichen Persönlichkeitsentwicklung des Kindes beiträgt. Denn bei einem erzwungenen Umgang, der dem Willen und auch den Gefühlen eines Elternteils widerstrebt, wird das Kind anstelle der angestrebten Zuwendung die Ablehnung gerade von seinem Elternteil spüren" und sich dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 01.04.2008, 1 BvR 1620/04, FamRZ 2008, 845 ff. bezogen, nach dem die Umgangspflicht eines Elternteils gegen dessen Willen nur ausnahmsweise dann vollstreckt werden kann, wenn im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der erzwungene Umgang dem Kindeswohl dient.


    Zumindest in der Presseerklärung weicht das OLG Frankfurt deutlich von der bisherigen Entscheidungstendenz ab. Denn es wird deutlich erklärt, dass der Vater weder Umgang will noch sich dazu in der Lage sieht. Das OLG legt ihm jedoch nahe (in der Presseerklärung), seinen Lebensstil zu ändern.


    Es kann gut sein, dass zukünftig mehr Betreuungselternteile versuchen einzuklagen, dass der andere Elternteil sich mehr ums Kind oder die Kinder kümmern muss.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • :/mmmh, ich denke trotzdem haben solche Urteile eine Signalwirkung.


    Wenn ich mir ein paar der letzten threads hier in Erinnerung rufe, gewinne ich manchmal den Eindruck, dass es einzelnen ET nicht wirklich klar ist, welche Rechte das Kind auf beide ET hat.


    lg von overtherainbow

    Im Moment haben wir im Grunde zwei aktive Threads, in denen im einen eine deutliche Tendenz vorhanden ist, dem Umgangselternteil den Umgang möglichst zu unterbinden und im anderen Thread, dem Umgangselternteil den Umgang und die Art des Umgangs aufzuzwingen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gegen den Willen des Elternteils geht es nicht. Und wer nicht will und - von mir aus unter Androhung von Strafgeld - dazu gezwungen wird....da tut mir das Kind jetzt schon leid. Das geht nur so lange "gut", bis das Kind selbst nicht mehr will.


    Mit solchen Aktionen macht man doch mehr kaputt als gut. Frage mich eher, welche Ambitionen hier diese Mutter hatte. Mit dem Kindeswohl braucht man da nicht argumentieren.


    Es ist nicht umsetzbar. Zumindest nicht erfolgsversprechend. Da kann man noch so viel klagen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Es kann gut sein, dass zukünftig mehr Betreuungselternteile versuchen einzuklagen, dass der andere Elternteil sich mehr ums Kind oder die Kinder kümmern muss.

    DAS finde ich absolut übel und schlimm.


    WO bitte ist der Sinn und Nutzen bzw. das Wohl des Kindes, wenn ein interesseloser Elternteil quasi gezwungen wird, sich mit seinem Nachwuchs zu treffen? Ich kapiere es nicht und es macht mich ehrlich gesagt mehr als wütend.


    Was kommt bei dem Kind an, das diesem interesselosen Elternteil dann "ausgeliefert" ist? "Eigentlich will ich dich nicht, aber ich muss ja." Kinder SIND nicht doof, die allermeisten Kinder, die ich in meinem Leben kennen gelernt habe (und das waren einige!) waren intuitiv SEHR fit drauf - oder krass formuliert: manche waren auch bereits "kaputt". Kinder spüren in aller Regel sehr genau, dass das Elternteil keine Zeit, keinen "Bock" hat. Und das hat schlimmstenfalls eine äußerst nachhaltige Wirkung. Es prägt. Und das ist ganz sicher nicht gut.


    Meine Meinung: wenn ich mich entscheide, Mutter oder Vater zu werden, habe ich Verantwortung. Punkt. Und wenn das andere Elternteil diese Verantwortung von sich weist (warum auch immer!), bin ich umso stärker gefordert. Dann ist es u.a. auch MEINE Aufgabe als verbleibendes Elternteil - koste es, was es wolle - meinem Kind zu vermitteln, dass das Kind wertvoll ist. Und es ist meine verdammte Pflicht, meine eigene Verletztheit eben NICHT auf das Kind zu übertragen. Dazu braucht es Mut, Stärke, Grips und noch vieles mehr und es IST hart, keine Frage.


    Ich habe es auch nicht immer geschafft. Auch ich war phasenweise auch "müde". Aber meinen Kindern habe ich immer wenigstens versucht zu vermitteln: "Papa hat euch lieb, auch wenn wir (Mama und Papa) uns getrennt haben und der Papa nur noch selten für euch da sein kann." Es WAR schlimm zeitweise. Ich WAR wahnsinnig gefrustet... aber heute (meine Kinder sind mittlerweile erwachsen) sehe ich am Verhalten meiner Kinder, dass es gut wird und teils auch bereits ist.


    Sorry für diesen Ausbruch... aber ich kann es einfach nicht "haben", wenn auf Kinderseelen herumgetrampelt wird.

  • Klar hat man Verantwortung, aber nicht jeder übernimmt diese. Gibt ja nun mehr als genug Beispiele hier im Forum.


    Erzwungener Umgang ist sicher kein Königsweg.

    Seine Kinder zu entsorgen aber s auch nicht.


    Ich fände es bei uns schon gut, wenn Kind zumindest mal eine Gelegenheit bekommen würde ihren Vater kennenzulernen.

    Ich finde dieses Recht steht ihr zu.

    Wenn ihr Vater aber keinen Druck oder Zwang hat, dann passiert das niemals.

    Allerdings hab ich auch keine Muse ein Gericht zu bemühen

  • Ne, wenn sich jemand unsichtbar macht, dann bist du als BET gefragt und musst die Fragen beantworten.

    Und natürlich muss man es akzeptieren, dass er einfach keine Lust hat die Rechte seines Kindes zu erfüllen. Einfach keine Lust.

    Bei einem Kind, dass von ihm gewünscht war.

    Und das scheint einfach völlig akzeptabel zu sein. Ist eben so, müssen wir mit leben. Tun wir ja auch.

    Wir haben vielleicht das "Glück" das es bei Kind kein vermissen gibt, da sie ihn nicht kennt.

    Ein langes Gesicht gibt es nur, wenn sie Fotoalben sich anschaut aus unserer Zeit als Paar.



    Allerdings kann ich auch nachvollziehen, dass es Menschen gibt, die das eben nicht einfach schlucken. Bei drei gemeinsamen Kindern und einem Vater der sich völlig aus der Verantwortung nimmt.

  • Sorry für diesen Ausbruch... aber ich kann es einfach nicht "haben", wenn auf Kinderseelen herumgetrampelt wird.

    Das sieht das OLG genauso und hat deshalb gesagt:

    Das OLG scheint sich hier sehr stark am Kinderwunsch orientiert zu haben. Losgelöst davon, dass der Vater nicht will und sicher manche denken, dass er sich entsprechend ablehnend und destruktiv verhalten wird. Die Erwartung wiegt nicht so stark wie der Kinderwunsch, scheint man der Pressemeldung entnehmen zu können. Und dem OLG ist diese Entscheidung so wichtig, dass es sie auf diese Aufmerksamkeit heischende Art und Weise publik macht und eine doch recht deutliche Pointierung der bisherigen Rechtssprechung ausurteilt. Jedenfalls sieht das OLG die Entscheidung deutlich nicht als Einzelfallentscheidung.


    Man darf gespannt sein, ob diese Betonung des Kinderwunsches und damit auch die Aussage: Kinderwunsch bedeutet Kinderwohl sich auch in anderen Bereichen durchsetzt. Zum Beispiel, wenn Kinder den Aufenthalt wechseln wollen, keinen Umgang mehr haben wollen, Schule abbrechen oder keine Hausaufgaben machen wollen ... Gilt immer Kinderwunsch oder gibt es Grenzen? Und wer entscheidet, wo die liegen? - Man darf auf das schriftliche Urteil gespannt sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, aber lässt man dann die Kinder nicht schlimmstenfalls direkt ins Messer laufen? Und: Wie sieht es mit der Risiko-Nutzen-Abwägung aus? Okay: es kann auch gut gehen und der Beginn einer guten, tragfähigen Eltern-Kind-Beziehung sein... Das wäre sicher immer wünschenswert und ein Nutzen. Aber wie realistisch ist das? Das Risiko ist: die Kinder sehen das abwesende, zum Umgang via Gericht verpflichtete Elternteil und es geht schief. Was bleibt dann "übrig"? DAS ist meine Sorge.

  • Friday, ich kann das nachvollziehen. Ich finde es auch absolut inakzeptabel, so ist das nicht! Plus: Ich fand es unterirdisch, wie mein Noch-Ehemann seinen Sohn (der ja auch gewünscht war!!!) ignoriert hat. Aber du sagst ja selbst: Du hast keine "Muse", dafür ein Gericht zu bemühen (hach, die Formulierung finde ich richtig gut!). Und das widerum finde ich dann durchaus "vernünftig". Denn: was bleibt danach übrig?


    Meine Kinder haben die Fragen ihrem Vater auch gestellt. Okay, man kann das nicht mehr "nachholen", was damals "verloren gegangen" ist. Aber sie haben heute durchaus eine "Bindung" entwickelt bzw. sind dran.


    Aber es ist auch nur meine ganz persönliche Meinung...

  • Ja, aber lässt man dann die Kinder nicht schlimmstenfalls direkt ins Messer laufen? Und: Wie sieht es mit der Risiko-Nutzen-Abwägung aus? Okay: es kann auch gut gehen und der Beginn einer guten, tragfähigen Eltern-Kind-Beziehung sein... Das wäre sicher immer wünschenswert und ein Nutzen. Aber wie realistisch ist das? Das Risiko ist: die Kinder sehen das abwesende, zum Umgang via Gericht verpflichtete Elternteil und es geht schief. Was bleibt dann "übrig"? DAS ist meine Sorge.

    was übrig bleibt? Ein zumindest enttäuschtes Kind. Das darf dann der BET wieder auffangen....

  • Kinder zu jemanden zu schicken, der nicht will, ich weiß ja nicht.

    Die Pflicht zum Umgang gab es ja auch schon vorher,was ist daran jetzt neu?


    Eine Freundin von mir hat schon vor einem Jahrzehnt erfolgreich geklagt. Die hat es im Nachhinein bereut, gelitten hat das Kind abgesagte Umgänge, merken das sie nicht gewollt war u.. ä

    Ich glaube es kommt wie immer auf den Einzelfall an.


    Was passiert wenn der Vater seiner Pflicht nicht nachkommt, ach man ist ja auch mal krank usw...




    Liebe Grüße


    Ute

  • Das Wort Signalwirkung, das over benutzt, empfinde ich schon als richtig.

    Wenn ich ehrlich bin, dann kotzt mich die Akzeptanz und die fehlenden Konsequenzen für einen nicht kümmernden ET mich einfach an. Ja, und ich weiß, dass es auch die gibt, die sich kümmern wollen und wo der BET boykottiert. Um die geht es mir aber nicht.

    Es bleibt ohne Folgen, wenn man die Rechte der Kinder tritt als abwesendes ET.

    Und ich finde erzwungenen Umgang sicher nicht gut. Und das ist der Knackpunkt: Deckeln wir so ein Verhalten nicht auch, wenn wir die Dinge einfach so akzeptieren?

    Ich empfinde die Akzeptanz für das Verhalten unseres KV schon als enorm. Er lebt sein Leben weiter, da werden noch tausend "Entschuldigungen" für gefunden. Mein Highlight: Vielleicht wäre es anders, wenn Biene ein Junge geworden wäre...WTF?

    Natürlich mag ich mein Kind nicht so einem Stress aussetzen und natürlich ist mir auch klar, dass wir moralisch im Recht sind.

    Trotzdem finde ich es gut, wenn jemand, der sich für Elternschaft entscheidet nicht einfach sagen kann: Och, nö. Doch lieber nicht. Mach du mal. Und das völlig ohne rechtliche Konsequenzen. Das hat für mich auch Geschmack.

    Letztlich mache ich mir da nicht mehr so viele Gedanken dazu, weil ich irgendwann spürte, dass mein Herz schimmelt.


    Hier eine Mutter mit drei gemeinsamen Söhnen, die anscheinend gewöhnt waren, dass sie einen Vater haben.

    Ich finde es schon viel verlangt zu sagen: Jo, ist jetzt eben so. Der Vater hat seine Kinder entsorgt, eine neue Familie gegründet, kann man halt nichts machen.

  • Ich glaube einfach, es kommt alles im Leben irgendwann irgendwie "zurück". Deswegen versuche ich mir (und habe versucht, den Kindern) das zu "ersparen", was Ute von ihrer Freundin geschrieben hat.


    Meine Kinder wissen: Ich war da. Immer. Der Papa nicht - eben weil er fortgezogen ist und eine neue Familie gegründet hat. Es fehlte die Zeit, angeblich auch das Geld. Nun denn.


    Die rechtlichen Konsequenzen - okay. Hätte ich zweiwöchentlichen Umgang und einen Teil der Ferien wirklich durchsetzen sollen, so lange wir noch im Rheinland lebten? Die Folge wäre ein jahrelanger Schlagabtausch gewesen. Wäre es das wert gewesen? Oder wäre dann nicht eher noch mehr kaputt gegangen, als ohnehin schon zerstört worden ist?


    Ich habe es damals durchaus zähneknirschend (!!!) akzeptiert - nicht zuletzt auch, weil mir die Kraft und die finanziellen Mittel fehlten.


    Schwerwiegender sind für mich aber die "anderen" Folgen.

    Grundsätzlich empfinde ich es als "Unding", wenn sich ein Elternteil "verzieht". Da gehen bei mir Achtung, Wertschätzung und teils auch "Respekt" verloren. Aber den Umgang gerichtlich durchsetzen? Nicht wirklich.

  • Hallo zusammen,


    na ja, auch Änderungen in anderen Lebensbereichen haben sich nicht einfach so mit der Änderung eines Gesetzes, dem Zugeständnisses eines Rechtsanspruches oder einer neueren Interpretation und Umsetzung von bestehenden Gesetzen ergeben.

    Von daher denke ich, dass „unsere“ Kinder da sicherlich nichts mehr von haben.


    Den Blick aus der Perspektive des Kindes auf sein Recht zu lenken halte ich schon für gut.

    Dieses Narrativ, das man nichts tun kann, wenn ein ET nicht will gehört mich genauso weg, wie ein BET der wie selbstverständlich meint er könne machen was er will.


    Ob das, wie Volleybap beschrieben hat, dazu führt, dass Kinder mehr zu entscheiden haben, mag ich nicht beurteilen. Gleichzeitig denke ich das die Geschwindigkeit mit der sich die Welt von morgen verändert, es schon Sinn macht Kinder und junge Erwachsen mehr mit ein zu binden.

    Ich fände es also schon gut, wenn Elternschaft wieder mehr die Bedeutung bekommen würde, die ihr eigentlich zusteht.


    lg von overtherainbow