Nicht umsonst gibt es die Empfehlungen vom Kinderschutzbund. Was hab ich damals immer mim Kopf geschüttelt über KV, als Sohnemann erst 1 bzw. 2 Jahre alt war und KV in diesem Alter ihn schon 14-tägig über Nacht bei sich haben wollte. War auch ein Kampf dagegen usw., eben zum Wohle des Kindes.
Magst Du die mal verlinken?
Pauschal mit dem Kopf zu schütteln, weil das gemeinsame Kind für mehrere Nächte bei einem Elternteil ist, kann ich so nicht nach vollziehen.
Wo ist denn das Problem?
lg von overtherainbow