Kündigung und Wegzug

  • Nicht umsonst gibt es die Empfehlungen vom Kinderschutzbund. ;) Was hab ich damals immer mim Kopf geschüttelt über KV, als Sohnemann erst 1 bzw. 2 Jahre alt war und KV in diesem Alter ihn schon 14-tägig über Nacht bei sich haben wollte. :rolleyes: War auch ein Kampf dagegen usw., eben zum Wohle des Kindes.

    Magst Du die mal verlinken?


    Pauschal mit dem Kopf zu schütteln, weil das gemeinsame Kind für mehrere Nächte bei einem Elternteil ist, kann ich so nicht nach vollziehen.

    Wo ist denn das Problem?


    lg von overtherainbow

  • Magst Du die mal verlinken?

    Eine oder die offizielle Stellungnahme des Kinderschutzbundes ist die Broschüre Kinderschutz aktuell (KSA 1/2018: "Trennt mich nicht"). Hier als pdf herunter zu laden oder online zu lesen.: https://www.dksb.de/de/unsere-…kinderschutz-aktuell/?L=0

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Habe diese Empfehlungen gerade nicht zur Hand. Wenn ich es finde, werde ich es gerne hier verlinken.

    Bitte keine Vorurteile. Du weisst ja gar nicht, wie meine Situation mit dem KV ist. Wenn du es wüsstest, würdest du betroffen sein erstmal und deine Worte sicher zurücknehmen. Damals war mein Kind erst 1 bzw. 2 Jahre alt, wo der KV schon 14-tägigen Übernachtungsumgang haben wollte. Aber wenn das Kind keine nähere Bindung zum anderen Elternteil hat , wird vom Kinderschutzbund ausdrücklich empfohlen, dass erstmal für einen Tag tagsüber Umgang stattfindet und das Ganze dann schrittweise aufgebaut wird. Verstehst du es jetzt? :)

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Darum frage ich ja liebe Sonnenschein12 :).


    Im Grunde ist das wie mit dem Huhn und dem Ei. 1 bis 2 Jahre junge Kinder ohne Not in eine völlig fremde Umgebung zu geben, ohne das der andere ET sich als Bezugsperson etablieren konnte finde ich auch nicht richtig.

    Daher ja auch mein Hinweis auf „pauschal“ mit dem Kopf zu schütteln.

    Ich denke da spielen aber schon mehr Kriterien rein. Haben die getrennten Eltern zusammen gelebt, gibt es ältere Geschwister u.s.w....


    Bei drei Stunden die Woche wird das mit zunehmender Entfernung ja dann nicht besser.


    Gleichzeitig gibt es genug Kinder die regelmäßig unbeschadet Übernachtungen bei den Großeltern oder einer Tagesmutter haben.


    Es wäre dann doch eher die Aufgabe des BET zu unterstützen und möglich zu machen, weniger den Umgang zu erschweren, oder? :/


    lg von overtherainbow

  • Gut, dass du nachgefragt hast. :)



    Also ich habe immer den Umgang unterstützt, nur eben wie es einschlägig empfohlen wird, damit es auch fürs Kind gut verlaufen kann. Nur mein KV wollte unbedingt seine Vorstellungen durchsetzen. Zum Glück wurde dabei nicht mitgemacht. Seit 2013 ist KV leider ein schwerer Pflegefall, da er im Dezember 2013 einen schweren Autounfall hatte (gegen einen Baum geprallt mit zu hoher Geschwindigkeit im Winter bei Nebel, Glätte, Sonnenschein etc. gleichzeitig, angeschnallt war er auch nicht sagte die Polizei), als er zu meinem Vater fuhr, um unser Kind für den Umgang abzuholen. Somit hat sich die Sache bzgl. Umgang von selbst erledigt. Ich bin aber froh, dass KV und Sohn sich 1-2 Mal im Jahr sehen. Dies macht meine Mutter für mich, weil ich meinen Exmann nicht sehen kann und will. Natürlich war ich damals auch sehr geschockt als seine Exfrau, als ich vom Unfall erfuhr über meine Mutter. Bin sogar damals zu ihm ins Krankenhaus, wo auch seine jetzige Freundin mit dabei war, und habe Exmann gesagt, er solle bitte um seines Sohnes Willen kämpfen und nicht aufgeben. Er hat sich ja dann wieder zurückgekämpft, auch wenn er jetzt ein Pflegefall ist in so jungen Jahren. Das habe ich ihm sicher nie gewünscht, auch wenn er mich nicht gut behandelte (physische und psychische Gewalt, sexuelle Vergewaltigung etc.)...


    Liebe Grüße Sonnenschein12

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Puh, Sonnenschein, ich habe gerade Gänsehaut. Gönnen tue ich das niemandem, auch wenn mein Mitgefühl durch das, was Dein Exmann mit Dir gemacht hat, etwas kleiner ausfällt. Zum Glück ist es auf dem Hinweg passiert und nicht mit Eurem Kind im Auto...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Puh, Sonnenschein, ich habe gerade Gänsehaut. Gönnen tue ich das niemandem, auch wenn mein Mitgefühl durch das, was Dein Exmann mit Dir gemacht hat, etwas kleiner ausfällt. Zum Glück ist es auf dem Hinweg passiert und nicht mit Eurem Kind im Auto...

    Ja, war schon hart bzw. ist es ja im Grunde immer noch für mein Kind. Klar verstehe ich dich, was das Mitleid angeht, nachdem, wie er mich behandelte... Das kam ja alles schleichend wie es so oft der Fall ist. Du sagst es: Zum Glück ist es nicht auf dem Rückweg passiert. Denn sonst wäre mein Kind tot. Denn die ganze Beifahrerseite hat sich um den Baum gewickelt... Das Kind hinten drin hätte dies nicht überlebt und ich weiß nicht, ob ich das dann Exmann hätte verzeihen können jemals. Ich glaube nicht. 😬😢

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Jede Situation ist individuell und speziell. Ich will meinen Ex auch nicht mehr sehen. Du hast Recht Sonnenschein12. Gestern hab ich meinen Sohn abgeholt und er hat geweint. Der KV meinte nur: klar weil er nicht weg wollte. Der dreht das immer für sich hin. Was soll so eine Inszenierung. Da hilft doch nur wegziehen. Für das Kind ist es dann auch einfacher. Ich weiss es auch nicht. Gestern hab ich dann sogar voll wir auf mein Kind bekommen deswegen. So weit ists schon gekommen

  • Liebe Kasa1,


    genau, jede Situation ist individuell und speziell. Darum kann man meiner Meinung nach auch nicht die jeweilige Situation mit der einen Lösung als gelöst ansehen.
    Ich verstehe deinen vorletzten Satz nicht so ganz: „Gestern hab ich dann sogar voll wir auf mein Kind bekommen deswegen.“ Was meinst du damit genau?
    Wenn dem so wäre, dass euer Sohn laut KV nicht von ihm weg wollte und er deshalb geweint hat, dann hätte das Kind den Kontakt zum KV gesucht etc.

    Liebe Grüße Sonnenschein12

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Der KV will auf jeden Fall auch betreuen. Warum will ich gar nicht wissen.

    Vielleicht, weil es auch sein Kind ist? Du willst euer Kind doch auch betreuen und bei dir haben.


    Aus welchen Gründen glaubst du denn, hat euer Kind denn beim abholen geweint? Dass er nicht vom Vater weg wollte, hast du für dich ja schon ausgeschlossen.

  • Gestern hab ich meinen Sohn abgeholt und er hat geweint. Der KV meinte nur: klar weil er nicht weg wollte. Der dreht das immer für sich hin. Was soll so eine Inszenierung.

    Gestehe doch einfach mal dem KV eine andere Wahrnehmung zu, als es Deine eigene ist. Ich finde, Du solltest dringend mit professioneller Unterstützung daran arbeiten, Euren Sohn als eigenes Individuum zu sehen und weder als Deinen Besitz noch als Anhängsel von Dir.


    Tu es dem Kind zuliebe. Und vielleicht kannst Du Dir ja auch eingestehen, dass Du so voller Hass auf den KV bist, dass Du Deine Mutterrolle derzeit nicht so wahrnehmen kannst, wie es für Euer Kind gut wäre.


    Arbeite an Dir, anstatt Dich am KV abzuarbeiten!

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Hallo Kasa1,


    den vorletzten Satz verstehe ich auch nicht. Vielleicht magst Du das nochmal schreiben?


    Machen kannst Du am Ende was Du magst, entscheiden und die Entscheidung ein Leben lang tragen und verantworten musst letztlich auch nur Du.

    Die Konsequenzen aus Deiner Entscheidung müssen sowohl Euer Kind, der Vater und du (er)tragen.

    Was bisher bei mir angekommen ist:

    Kind ist mit U3 fremdbetreut, der Vater zahlt Betreuungsunterhalt, demnach auch Kindesunterhalt. Du kannst über eine Festanstellung wirtschaftliche Sicherheit bieten.

    Ihr/Du als Erwachsene habt Probleme.

    Daraus ein Problem für das gemeinsame Kind zu machen finde ich nicht o.k..

    Wie ist denn das Sorgerecht geregelt bei Euch?

    Seid ihr verheiratet gewesen? Habt ihr zusammen gelebt?

    Wie habt ihr den Alltag bis zur Trennung gestaltet?


    Ich kann dir sagen, was ich als Vater tun würde.

    Gemeinschaftliche elterliche Sorge vorausgesetzt, sonst wäre das mein erster Schritt, würde ich das ABR streben und mit ´nem Wechselmodell nach Hause gehen.


    lg von overtherainbow

  • Hi,


    also ich habe damals genau das Selbe gemacht, wie du gerade planst.


    Bin mit meinem Kind (damals gerade 4 geworden) zurück in meine Heimat gezogen und habe meinen unbefristeten Job gekündigt.


    Ich habe mein Vorhaben knapp 9 Monate zuvor mit dem KiV besprochen und um seine Zustimmung gebeten. und habe ihm auch meine Beweggründe erklärt. Ich habe in meiner Heimat tatsächlich (mit sehr viel Glück) einen besseren Job gefunden.


    Nun ist es so dass wir uns zwar nicht aller 4 Wochen sehen, aber wenn wir uns besuchen wechseln wir uns mit dem Fahren ab. Weihnachten wollten wir eigentlich zu ihm fahren, aber wegen Corona ist das alles so schwammig. Zumal Kind und ich in einem aktuellen Hotspot wohnen und die Fälle hier massiv zunehmen. Haben gesagt, das wir uns eben ansonsten per Videokonferenz sehen, gerade auch wegen der Ausgangssperre hier.


    Ich kann dir nur meine Seite dazu schildern und dir sagen das ein Gespräch vorher durchaus sinnvoll ist und sowas manchmal auch anders endet als man vermutet hat.

  • Ich kann dir nur meine Seite dazu schildern und dir sagen das ein Gespräch vorher durchaus sinnvoll ist

    Nicht nur sinnvoll, sondern unerlässlich - und wenn man das zu zweit nicht hinbekommt (was ich gut verstehen kann, auch aus eigener Erfahrung), dann mit Unterstützung Dritter (z. B. beim Jugendamt, Kinderschutzbund, Caritas o. ä.).

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • ...Nun ist es so dass wir uns zwar nicht aller 4 Wochen sehen, aber wenn wir uns besuchen wechseln wir uns mit dem Fahren ab. Weihnachten wollten wir eigentlich zu ihm fahren, aber wegen Corona ist das alles so schwammig. Zumal Kind und ich in einem aktuellen Hotspot wohnen und die Fälle hier massiv zunehmen. Haben gesagt, das wir uns eben ansonsten per Videokonferenz sehen, gerade auch wegen der Ausgangssperre hier.....

    Kleene-Kleene : Würdest Du sagen, dass ihr über die Entfernung mehr oder weniger Kontakt als Eltern habt?


    Ich könnte mir vorstellen das, auch wenn ich den konstanten Dialog der Eltern für sinnvoll und wichtig halte, sich eine Situation auch entzerren kann, wenn z.B. der UET am Freitag an der Kita abholt und man sich einmal weniger begegnet. :/


    lg von overtherainbow

  • Ja ich sag ja jede Situation ist individuell. Ich habe voll Wut auf mein Sohn bekommen sollte das heißen. Sorry. Mit dem KV reden bringt nichts. Warum sollte mein Sohn nicht zu mir wollen. Der kann es in der Kita schon nie erwarten mich zu sehen.


    Kleene-Kleene, hast du deinen Schritt bereut?

  • Ja waren/sind verheiratet, aber nur kurz und seit Trennung habe ich meinen Sohn bei mir. Wieso sollte der KV dann also Wechselmodell bekommen. Aber danke dir.

  • Ja ich sag ja jede Situation ist individuell. Ich habe voll Wut auf mein Sohn bekommen sollte das heißen. Sorry. Mit dem KV reden bringt nichts. Warum sollte mein Sohn nicht zu mir wollen. Der kann es in der Kita schon nie erwarten mich zu sehen.


    Kleene-Kleene, hast du deinen Schritt bereut?

    Das dein Sohn bei der Verabschiedung vom Vater weint, heißt doch nicht, dass er nicht zu dir möchte. Das zeigt doch vielleicht einfach nur, dass er traurig ist, dass er sich vom Vater verabschieden muss und das ist doch völlig normal und ok.