Ein Haushalt oder zwei Haushalte

  • Ich habe den Eindruck, dass es eher die Ausnahme als die Regel ist, bei getrennten Eltern von gemeinsamer Erziehung ausgehen zu können.

    Zumindest in meinem Bekanntenkreis klappt das bei gefühlten 3/4 aller getrennten Eltern. Klar läuft da nicht alles synchron, bei uns zum Beispiel ist der running gag "Mamas Haus Mamas Regeln, Papas Haus Papas Regeln. Das bezieht sich dann aber eher auf Kleinigkeiten.


    Natürlich weiß man beim Titel dieses Forums woher hier der Wind weht. Schade finde ich es trotzdem dass so unsägliche Vokabeln wie Umgangselternteil und Betreuungselternteil hier Standard sind. Als Frischgetrennte(r) kann man doch schnell den Eindruck gewinnen dass das garnicht anders geht.

  • Was die zwei Haushalte angeht sehe ich das auch so, dass das unmittelbare Lebensumfeld des ex quasi zu seinem Haushalt gehört. Wenn er die Kinder nicht hat, ist er an den Wochenenden nur bei seiner LG. Mit Kids manchmal auch in seiner kleinen Wohnung. Nur weil er nicht umgemeldet ist, wäre das für mich Blödsinn von Strafbarkeit zu sprechen wenn er mit den Kids zu deiner LG fährt. Zumal er jede Woche von mo-fr auf einer anderen Baustelle der Republik eingesetzt wird.


    Was Next angeht, fände ich es für die Kinder schön, wenn wir uns kennen würden. Sie mögen sie sehr und erzählen von ihr. Die Kleine möchte sie zb. Auch gerne zu ihrer Konfirmation einladen. Ich finde das ok, kann mir aber nicht recht vorstellen drei Fremde (sie hat zwei Kinder) an solch einem besonderen Feiertag in meine Wohnung einzuladen.

  • Ich bin eine Next und habe recht zügig die Ex kennengelernt. Für mich war es selbstverständlich ( schließlich war das Kind im Kindergartenalter) sie hatte da auch etwas Stress gemacht. Nach dem Kennenlernen war sie beruhigt und wir feierten sogar Einiges zusammen. Je mehr ich sie aber kennen lernte um so weniger hatte ich Lust auf solche Treffen, da es auch ihrerseits Kindsmanipulationen gegen mich gab. Habe mich da zurück gezogen und seit dem die Scheidung durch ist, ist alles relativ entspannt. Kleiner liebt mich und ich ihn, über Mama rede ich immer nett und mit Achtung und wenn wir uns treffen, können wir locker Small Talk betreiben. Meine beste Freundin muss sie nicht werden.
    Da wir nächstes Jahr heiraten, hab ich meinem Schatz vorgeschlagen ihr es persönlich zu sagen. Ich fände es höflich... nun ja er möchte kein Stress produzieren.

    Mal sehen.

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Ich würde sagen der Haushalt von Betreuer und Kind ist 1. Haushalt

    wenn Kind beim Umgangselternteil ist inkl. Übernachtung und Ferien 2.Haushalt

    Man kann ja als Umgangselternteil wenn man Hartz4 bekommt auch Kosten fürs Kind geltend machen.


    Schön das Ihr alle Euch so gut versteht, ist aber glaube ich wirklich eine Seltenheit das das so gut funktioniert.

  • Ich würde sagen der Haushalt von Betreuer und Kind ist 1. Haushalt

    wenn Kind beim Umgangselternteil ist inkl. Übernachtung und Ferien 2.Haushalt

    Man kann ja als Umgangselternteil wenn man Hartz4 bekommt auch Kosten fürs Kind geltend machen.


    Schön das Ihr alle Euch so gut versteht, ist aber glaube ich wirklich eine Seltenheit das das so gut funktioniert.

    Das sind doch völlig unterschiedliche Sachverhalte, natürlich wird lt. SGB und z.B. auch (glaube mit Einschränkung GSR) lt. Wohngeldgesetz §5 das Umgangskind mit zum Haushalt gezählt. Es hat ja dann - viel wichtiger - lt. BVerfG auch 2 Familien statt 1 Familie wenn die Eltern nicht getrennt sind, hier ein Zitat aus einem Urteil des BVerwG mit Verweis darauf:


    "Der umgangsberechtigte Elternteil, der nicht mit seinem Kind zusammenlebt, bildet mit diesem zwar eine Familie, die vom Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG erfasst ist. Denn Familie im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG ist die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen Kindern und Eltern, die für diese Verantwortung tragen. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, bilden sie gemeinsam eine Familie. Ist dies - wie bei den Töchtern des Klägers im streitgegenständlichen Zeitraum - nicht der Fall, tragen aber beide Eltern tatsächlich Verantwortung für das Kind, hat das Kind zwei Familien, die von Art. 6 Abs. 1 GG geschützt sind, nämlich die mit der Mutter und die mit dem Vater (BVerfG, Beschluss vom 9. April 2003 - 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01 - BVerfGE 108, 82 <112> m.w.N.)."


    https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/687812/


    Was das Verhältnis betrifft, man kann das auch ich sage mal "professionell" halten, Dann bleibt man auch nach der Trennung Eltern. Hier z.B. ist das so, dass ich mir weiß Gott schöneres vorstellen kann, als Kontakt zu meiner Ex und deswegen beschränkt sich der auf die Dinge, die sein müssen. Das hat aber was mit uns beiden - ihr und mir und der Art, wie manche Dinge gelaufen sind- zu tun, die Kinder können ja da nichts dafür. Das fällt sicher nicht vom Himmel und man muss daran arbeiten und mag sicher manchmal schwierig bis unmöglich sein. Das kommt eben sehr auf die handelnden Personen an.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Schön das Ihr alle Euch so gut versteht, ist aber glaube ich wirklich eine Seltenheit das das so gut funktioniert.

    :/ ich glaube so selten ist das gar nicht.

    Es fällt nur wenn weniger auf und bei getrennten Eltern wird mehr nach außen getragen, was sonst wohl mehr hinter den berüchtigten Gardinen geblieben wäre.


    lg von overtherainbow