Ein Haushalt oder zwei Haushalte

  • Es gibt ja schon ein FAQ beim Justizministerium- aber das ist noch nicht aufgeführt.


    Für mich gilt ein Umgangskind zum Haushalt, das hat nichts mit dem Melderecht zu tun.


    Stellt sich die Frage wie sehr man als Eltern Kontakt einschränkt.


    Ist das Kind bei gemeldet kannst du 5 x 2 Stunden Freunde, Nachbarn und Co treffen und der UET niemanden?

  • Hallo,


    Wisst Ihr,ob der Umgangselternteil und die Kinder als 1 Haushalt gelten?

    Ausdrücklich ist das m.W. noch nirgendwo hinterlegt. Aber zumindest wenn der Umgang mit Übernachtung stattfindet und nicht nur ein stundenweises Treffen ist, liegt beim Umgangselternteil für diesen Zeitraum auch die Alltagssorge. Damit könnte man den "einen" Haushalt sicherlich begründen.

    Vor allem ist damit aber auch die (rechtliche) Verantwortung beim Umgangselternteil. Bereits jetzt ist ja in der bundesweiten Pandemieverordnung die Sonderstellung des Umgangs deutlich ausgeführt.

    Ob es jeweils sinnstiftend ist, Enkelkinder und Großeltern zusammen zu bringen, ist eine andere Frage. Für die Kinder wird sich das Risiko sicherlich nur in minimalen Prozentpunkten erhöhen, wenn sie als Kiga-Kids und Schulkids unterwegs sind. Für die Großeltern jedoch aus genau diesem Punkt deutlich erhöhen. Aber Großeltern gehören heutzutage ja nicht immer zwingend zur Risikogruppe "Ü 60".


    Aber Prüfpunkt ist ja nicht nur der eine Haushalt. Hinzu kommt beim Treffen Umgangselternteil - Kinder die Verwandtschaftsregel "1. Grad", die ja auch Großeltern mit einbezieht. In den Ausführungsbestimmungen heißt es: "Angehörige im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 sind Verwandte und Verschwägerte gerader Linie."

    Und das ist bei Enkelkindern - Großeltern der Fall.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich weiß auch nicht zu 100% wie da die rechtliche Lage ist. Aber ich würde mich da nicht groß einmischen wie der KV das an seinem Umgangswochenende regelt (so fern ich jetzt nicht davon ausgehen müsste, dass da zig Leute ein- und ausgehen)

  • Volleybap

    würde Junior also lediglich stundenweise zu Besuch beim Vater sein, dürften sich sein Vater oder Freundin nicht bei ihm aufhalten?


    Ich will meinem Ex ja nix Böses, nur falls Kind das von ihm mit heim bringt, hätte er im Vorfeld ja "Ordnungswidrig" gehandelt. Ich denke, das hat in dem Moment niemand auf dem Schirm und können am Ende das nicht nachvollziehen.

  • Mein Ex hat mir erklärt, dass er und die Kinder als ein Haushalt zählen und daher können auch seine Eltern kommen und sind erst der 2. Haushalt und nicht der 3.

    Und damit liegt er wohl richtig. Jedenfalls interpretiere ich das u.s. so. Von Haushalten ist dort nicht die Rede, aber von Kernfamilie.


    “Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, bezieht sich nicht auf die Kernfamilie, auch wenn die Eltern nach einer Trennung in zwei getrennten Haushalten leben. Kinder sollen selbstverständlich auch weiterhin sozialen Kontakt zum anderen Elternteil behalten. “


    https://www.bmjv.de/DE/Themen/…na_Umgangsrecht_node.html


    Ergänzung: Hier noch die Regeln der Bundesländer.


    https://www.rtl.de/cms/corona-…shalte-regel-4536694.html


    Hier ist teilweise sogar explizit niedergelegt, dass zu betreuende Kinder bzw. Verwandte in gerader Linie eben nicht unter die “2- Haushalte-Regelung“ fallen. z.B. in Baden-Württemberg und NRW oder es gilt die Regel familiärer Bezugskreis bis 10/5 Personen statt dessen.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

    2 Mal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Dann scheinen sie Recht zu haben.


    Ich finde es einfach nicht richtig. Ich kämpfe hier jeden Tag um die Gesundheit und alles was Corona noch mit sich bringt. Ich muss mit der Trauer umgehen, weil es wieder keine Geburtstagsfeiern gibt. Die tanzen an und machen Party (alle zusammen wären dann 8 Leute) und verschwinden dann wieder.


    Mit eventuellen Konsequenzen muss ich dann leben.


    Es geht mir auch nicht in den Kopf warum sie jetzt bei den Corona Zahlen aufschlagen, während sie im Sommer gar nicht zu sehen waren.


    Ich weiß, das jetzt frustriert klingt, ich bin es auch.

  • Da gebe ich dir voll Recht. Diese Vorgaben sind sehr beugsam und solange sich Schüler und Arbeitskollegen treffen auch schwer zu argumentieren das sie Oma nun der Kontakt Zuviel ist.

    Anders wäre es sicher bei einer Schulbefreiung wegen einer chronischen Krankheit- das hätte sicher mehr Gewicht.

  • Der Umgang findet ja auch statt, das steht auch gar nicht zur Debatte.


    Es ist natürlich fragwürdig, dass Oma und Opa kommen dürfen, die 4 Monate nicht da waren und nicht hier aus der Gegend sind, aber ein Kindergeburtstag (ohne Eltern der Gäste) mit Kindern aus der Gruppe, die tgl. 7-8 Stunden zusammen sind, nicht stattfinden darf.


    Manchmal kommt mir das etwas willkürlich vor. Das ist aber nur meine Meinung.

  • Ich finde Corona auf alle Fälle besorgniserregend...aber was jetzt läuft...nee, einfach nur dämlich. Wie ich mich in Berlin auf der Straße zwecks Kontakte zu verhalten habe....den Kauderwelsch musste ich dann doch 2x lesen - grins

  • Ich finde es sehr sinnvoll, wenn man sich so verhält, als sei man bereits angesteckt ... will heißen, man beschränkt seine Kontakte auf das absolut Notwendige ... für mich sind Haushalte diejenigen, welche im Alltag zusammen leben, also z. B. auch Familien, die das Wechselmodell leben.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Ich finde es sehr sinnvoll, wenn man sich so verhält, als sei man bereits angesteckt ... will heißen, man beschränkt seine Kontakte auf das absolut Notwendige ... für mich sind Haushalte diejenigen, welche im Alltag zusammen leben, also z. B. auch Familien, die das Wechselmodell leben.

    So seh ich das auch, das Wechselmodell und der Umgang soll stattfinden mit den Beteiligten, die immer da sind. Personen, die seit Monaten nicht da waren, gehören für mich nicht dazu.

  • Ich habe heute morgen ein interessantes Interview mit einem Blogger, der ursprünglich aus Deutschland kommt, nun aber in China lebt, gesehen.

    Er berichtete, dass dort zu einem Großteil wieder Normalität eingekehrt ist und sah den Grund dafür darin, dass die Menschen in China sich sehr strikt an die Abstands- und Hygieneregeln gehalten haben und das man in China mit viel Unverständnis auf die Demos in Deutschland guckt.


    Nicht desto trotz, wirst die TE dem Ex wahrscheinlich nicht verbieten können, seine Eltern einzuladen. Wenn ein gutes Verhältnis zwischen TE und ihrem Ex besteht, kann man das ja ansprechen, aber ansonsten sind ihr wahrscheinlich eher die Hände gebunden.