Ich brauche Unterstützung- wie das alles durchstehen? Was tun?

  • Wir haben keine Beziehung. Es ist nur nicht ausgesprochen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.


    Er wuerde sagen, Wir sind in einer schlechten Beziehung. Ich habe die Trennung nicht ausgesprochen, weil mir dazu dringend geraten wurde aus o. G. Gründen.


    Auch hier wieder, Du widersprichst Dir und vor allem spielst Du ihm eine Beziehung vor, weil Du Angst hast, was er machen würde, wenn Du ihm sagst, daß ihr nicht mehr zusammen seid.


    Was meinst Du wohl, was der Richter sagen wird, wenn Du ihm sagst: Ne, wir sind nicht in einer Beziehung, ja, er glaubt das, ich wollte das nicht richtig stellen...sondern so laufen lassen! Ja gut, er meint, wir sind zusammen, aber ich weiß, daß wir es nicht sind.


    Du und Dein Ex sind da scheinbar auf einem unterschiedlichen Stand. das muß man doch gerade ziehen! Das ist doch kein Zustand!

  • Du und Dein Ex sind da scheinbar auf einem unterschiedlichen Stand. das muß man doch gerade ziehen! Das ist doch kein Zustand!

    Vor allem dann, wenn ich lese, es ginge nur ums Kind, dann müsste doch die Kind-Vater bzw. Kind-Mutter-Beziehung im Vordergrund stehen. Dann verstehe ich aber erst recht nicht, warum die TS nicht ehrlich mit dem KV ist, was die Beziehung, die es vielleicht mal gab, angeht. Ich habe viel eher den Eindruck, dass schon allein der zeitliche und gedankliche Aufwand, den die TS mit dem KV verbringt, eher darauf hindeutet, dass es eher um den KV als um das Kind geht. Vielleicht lohnt es sich, einmal darüber nachzudenken ...

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Musicafides, du hast es mit deinen mittlerweile Binsenwahrheiten auf mich abgesehen. Schade, dass du den konstruktiven Weg verlassen hast.

    Pass mal auf, so wie er sich verhält sich wir in keiner Beziehung mehr. Ferner redet er von Trennung. Da ist schon fast egal, was mein Part ist. Verstehst du?

    Ich habe es bisher so laufen lassen, um zu schauen wie er sich gibt und aus Angst. In Absprache mit JA und RA.

    Es ist kein einziges Merkmal einer Beziehung vorhanden.

  • Jetzt, wo Monsterkrümel diesen Widerspruch weiter oben dargestellt hat, sehe ich es auch.


    Desperate23 : Wenn es deine Sichtweise ist, dass ihr nicht mehr in einer Beziehung seid, dann wirst du es wohl oder übel dem KV mitteilen müssen. Wenn persönlich nicht geht, dann mach es schriftlich. Das ist normal nach einer Trennung, wenn der Verlassene dann evtl. gekränkt reagiert und sonstiges. Irgendwann geht das aber auch vorüber. Nur wenn du dem Richter das so sagst, ihr seid in keiner Beziehung und sonst besteht da irgendwo eine Beziehung, wird das leider nicht glaubhaft rüberkommen. Wenn du für dich sagst, dass die Beziehung dir nicht gut tut, dann beende sie! Dann musst du dich nur noch damit rumschlagen, dass der eventuelle KV seine Vaterschaft anerkennen lässt oder es ist diesem so egal, dass er darauf verzichtet und die sonst gewöhnlichen Dinge bei getrennten Elternteilen...

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Wenn es vor Gericht kommt geht es doch um den Umgang und nicht um uns?

    Die Frage wird dir keiner hier genau beantworten können. Klagen kann man grundsätzlich auf alles.

    Wenn es jedoch um Umgang gehen sollte, könnte er a) als Vater klagen oder b) als Person, die eine intensive Bindung zu einem nicht leiblich verwandten Kind hat (gibt es zB nach gescheiterten Patchworkbeziehungen schon mal).

    Da hier nicht geklärt ist, ob die wohl fehlende Vaterschaftsanerkennung von mütterlicher oder väterlicher Seite nicht in die Wege geleitet bzw. boykottiert worden ist, weiß man nichts um die Rechtsposition des Vaters.

    Klar ist: Ohne Vaterschaftsanerkennung ist eine Umgangsklage mutmaßlich aussichtslos: Als nichtverwandte Person ist Umgang eigentlich nur bei langjähriger, enger Verbidung einzuklagen. Und nicht bei einem wenige Monate alten Kleinkind.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Musicafides, du hast es mit deinen mittlerweile Binsenwahrheiten auf mich abgesehen.

    Schade, dass Du diesen Eindruck hast. Ich sehe dazu keinen Grund. Warum sollte ich es auf Dich abgesehen haben? Ich meine es ganz ernst damit, dass ich denke, dass Du andere Unterstützung brauchst als unsere Tipps oder die, welche Dir ein Rechtsanwalt geben kann. Aber das ist nun mittlerweile in so vielen Varianten geschrieben worden und ich bin mir nicht sicher, ob auch nur ein Bruchteil von dem bei Dir ankommt - und wenn, dann leider eher als Angriff denn als konstruktive Kritik. Vielleicht liege ich ja mit meinem Eindruck von Dir und Deiner Situation völlig falsch, ich kann ja nur von dem ausgehen, was Du hier schreibst bzw. von Dir preisgibst. Eigentlich ist mein Eindruck auch völlig unerheblich, weil es ja um Dich und - wie Du schreibst - das (gemeinsame) Kind geht.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Hallo Desperate23,


    was ist denn an einer konkreten Beschreibung der Kindeswohlgefährdung des ersten Kindes „persönlich“?


    Keiner weiß hier woher Du kommst, wie alt Du bist, ob groß oder klein.

    Wenn Du also nicht noch 10 andere Informationen einbringst (total seltene Erkrankung Eures Kindes, Klarnamen, lokale Coronaverordnung, nahe gelegene Bushaltestelle und wer Bezirksbürgermeister ist), findet Dich niemand.


    In Deiner Eingangsfrage ging es um die Möglichkeiten die Du hast, unbegleiteten Umgang Eures gemeinsamen Kindes zu verhindern, weil Du für das Kind eine Gefährdung siehst.


    Ohne die Gefahr zu benennen, ist eine Bewertung da nicht möglich. Trotzdem ist hier mehrfach versucht worden Dir zu helfen.


    Deine Reaktionen darauf sind widersprüchlich und nur zwischen den Zeilen mal so, dass ich als Leser Reflektion wahrnehme.

    Was bei mir ankommt ist eine nur begrenzte Möglichkeit, mit den gegeben Antworten um zu gehen.

    Woran liegt´s?


    lg von overtherainbow

  • Wenn es vor Gericht kommt geht es doch um den Umgang und nicht um uns?

    Vor Gericht geht es um das Wohl des Kindes.

    Die Zeit die es dauert bis da irgendetwas in „trockenen Tüchern“ ist, würde ich je nach Deiner Kooperationsbereitschaft auf 2 bis 4 Jahre schätzen.


    Um Euch kann es in sofern gehen, wenn es um Euch als Eltern geht.

    Da sind wir aber wieder bei dem Punkt der nicht anzukommen scheint.


    Niemand hat hier eine Glaskugel und kann vorhersehen, wie sich die nächsten 5 Jahre entwickeln. Man kann Dir aufzeigen in welchem Spielraum Dinge passieren könnten!

    Dazu maximal persönliche Meinungen für wie wahrscheinlich das der ein oder andere User hält.


    Das geht von der Vater verschwindet aus eurem Leben bis Gutachten zur Erziehungsfähigkeit und Geldstrafe bei Umgangsvereitlung...


    vg von overtherainbow

  • Hallo,


    Was habt ihr denn für ein Chaos?


    Aus meiner Sicht gibt es nur zwei Möglichkeiten:


    1.

    Das Kind hat weiterhin keinen Vater. Es gibt keinen Umgang und auch keinen Unterhalt so lange bis der Vater die Vaterschaft anerkennt bzw. die Vaterschaft feststellen lässt.


    2.

    Das Kind hat einen Vater. Du lässt ihn eintragen und ihr regelt den Umgang so, dass ein Zusammentreffen mit der Großen nicht stattfindet.


    Letztlich wird es immer auf das Gleiche rauslaufen. Variante 1. halt mit Zeitverzug und du hockst auf Kohlen.


    Oder alternativ: der Mann verabschiedet sich in der Versenkung. Dann aber nicht nach Unterhalt oder öffentlichen Geldern schreien.


    Da muss man schon wissen, was man will. Nen Vater fürs Kind oder eben keinen mit allen Konsequenzen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Ich bin bei einer Beratungsstelle vorstellig gewesen und die haben die bisherige Ratschläge durch die öffentlichen Stellen bestätigt. Ich soll unbedingt vermitteln und bloß keine Trennung aussprechen. Es liegt definitiv eine Kindswohlgefährdung vor und das kleine Kind gilt es zu schützen, allerdings wäre das Elternrecht in D über allem, dass man nur bei Sexuellem Missbrauch oder Drogenkonsum ein Mitspracherecht bezüglich der Umgänge hat. Es gilt das Kind zu schützen und daher soll ich die Füße stillhalten und ihn sogar bis zu einem gewissen Grade nach der Pfeife tanzen. Den Umzug in der Hinterhand halten.

    Die Situation spitzt sich weiter zu.

    Wie seht ihr das?

    Was kann man tun um ein GSR zu verhindern? Wir können gar nicht miteinander. Es ist eine Katastrophe was er von sich gibt.

  • Nochmal ohne Vaterschaft kein gemeinsames Sorgerecht. Und wenn drei Stellen darunter das JA zu dem Ergebnis kommen, dass da eine kindswohlgefährdung vorliegt, spricht doch kein Gericht das gemeinsame Sorgerecht zu. Und das ist genau das Problem, was ich habe. Wie kommen solche Stellen zu dieser Kooperations- Umzugsempfehlung? Das passt nicht zusammen.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Du drehst dich irgendwie im Kreis.


    Wenn du im jetzigen Ztustand verharrst, dann wirst du weiterhin mit der Angst leben müssen, dass der KV irgendwann die Initiative ergreift und weitere Schritte in die Wege leitet, sprich Vaterschaftsanerkennung, Antrag auf GSR usw. Das ist wie ein Pulverfass

    Wenn tatsächlich so eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, wundert es mich sehr, dass drei Stellen zu dem Ergebnis kommen, du sollst alles mitspielen........

    Klingt komisch für mich. Was für eine Beratungsstelle war das denn, die dir auch dazu rät?

    Wie lange soll der Zustand des Mitspielens denn dauern deiner und deren Meinung nach? Hast du dir darüber schonmal Gedanken gemacht?

    Du begibst dich damit in die Hand des KV. Er übernimmt das Ruder (oder hat es schon)


    Und wenn wirklich alles so schlimm ist, dann bleibt doch nur ein Umzug..........?


    Du wirst hier immer wieder dieselben Ratschläge hören, weil keiner die genauen Umstände kennt (die du natürlich auch nicht benennen musst)

  • Falls die Behörden und jetzt die Beratungsstellen die gleichen Informationen haben, die hier ins Forum gestellt wurden, ist es weiterhin unglaubhaft, dass alle Stellen (eigentlich überhaupt eine) derartige rechtverletzende und unpassende Empfehlungen aussprechen. Das passt vorne und hinten nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Schon wieder widersprichst Du Dir.


    Ich glaube nicht, daß die Beratungsstellen das so gesagt haben, ich glaube, Du hörst einfach das raus, was Du hören möchtest.


    Machst Du hier ja genauso.


    Es klingt schon alleine unglaubwürdig, dass sie bestätigen, daß definitiv eine Kindswohlgefährdung vorliegt und weiter Umgang befürworten.


    Das widerspricht sich!


    Aber letztendlich willst Du doch eh nur hören, dass alles so bleiben soll, wie es ist.


    Dann mach halt... *Schulterzuck*

  • Wenn alle Stellen eine Kindeswohlgefährdung sehen, dann werden sie wohl kaum dazu raten, dass die Beziehung fortgeführt wird.

    Außer der KV hat, aus welchen Gründen auch immer, eine solche Machtposition, dass eine Trennung eine Gefahr darstellt. Aber in solch einem Fall wäre dann doch die Polizei zuständig, oder der weiße Ring. Aber da kenne ich mich auch nicht wirklich aus.