Was macht den Unterschied ob WM > RM eine umgangsrechtliche oder sorgerechtliche Regelung ist?

  • Nächste Woche ist es endlich so weit. Es geht um den Antrag der KM auf Abschaffung unseres WM zugunsten des RM bei dem gerechnt auf 14 Tage die Kinder 12 Tage bei ihr und 2 bei mir sind.

    Im Schriftsatz der Gegenseite steht:

    "Ob ein Wechselmodell eine sorgerechtliche Regelung darstellt oder eine Gestaltung des Umgangs ist, wurde bisher in der Rechtsprechung wie auch in der Literatur uneinheitlich gesehen. Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 14.09.2017 nunmehr entschieden, dass bei gemeinsamer elterlicher Sorge die Anordnung des Wechselmodells eine Regelung des Umgangs darstellt."


    Hat jemand eine Idee, weshalb die Anwältin dies so hervorhebt? Das würde doch nichts ändern, egal ob die Richterin ihre Entscheidung so oder so begründet, praktisch kommt es doch aufs Gleiche raus, oder macht das einen Unterschied?

  • Das ist ein wesentlicher Unterschied, der ja auch im Thread von Wolfi ausführlich diskutiert wurde. Ist das Wechselmodell eine Umgangsregelung, dann wohnen die Kinder an einer Stelle (1. Wohnsitz) und besuchen den anderen Elternteil.

    Der eine ist dann Betreuungselternteil, der andere Umgangselternteil mit allen Rechten und Pflichten. Die Eltern sind trotz (paritätischem) Wechselmodell nicht auf Augenhöhe.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ist das Wechselmodell eine Umgangsregelung, dann wohnen die Kinder an einer Stelle (1. Wohnsitz) und besuchen den anderen Elternteil.

    Wäre unser bisheriges WM Ergebnis einer sorgerechtlichen Regelung gewesen, hätten sie doch auch keinen weiteren 1. Wohnsitz bekommen.

    Der eine ist dann Betreuungselternteil, der andere Umgangselternteil mit allen Rechten und Pflichten. Die Eltern sind trotz (paritätischem) Wechselmodell nicht auf Augenhöhe.

    Um es besser zu verstehen:

    Dann war die KM solange der 1. Wohnsitz der Kinder bei ihr war, BET und ich war UET? Und seit der Ummeldung des 1. Wohnsitz zu mir bin ich nun also BET? Aber das machte doch keinen Unterschied. In meiner Wahrnehmung hatte das nichts verändert, außer, dass die Tochter jetzt automatisch in die richtige Schule gehen kann, ohne weitere jurustische Auseinandersetzung.

  • Meines Wissens gibt es immer nur einen Erstwohnsitz. Wenn man das so möchte, kann der Zweitwohnsitz ja beim anderen Elternteil sein. Subjektive Wahrnehmung und juristische Betrachtung können manchmal weit auseinanderliegen.


    Wie lange ist der Erstwohnsitz schon bei Dir? Und wie positioniert sich der Verfahrensbeistand?

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Wir sind vor einem Jahr umgezogen. Also musste ich uns bei der Meldebehörde ummelden, und da das FG-Verfahren im Frühjahr als Ergebnis festlegte, dass der Sohn 1 Woche mehr bei mir als bei der Mutter lebt, wurde sein 1. Wohnsitz von KM zu mir gewechselt. Und unerwarteter Weise auch der der Tochter.


    Die Stellungnahme der Verfahrensbeiständin ist eindeutig. Sie besagt, dass die Kinder ihren Lebensmittelpiunkt bei mir haben sollen.

  • Auf was klagt die Mutter den genau? Was ist ihr Antrag? a) Kinder zu ihr, du alle 14 tage Umgang. Falls nicht, dann Wechselmodell, aber sie Betreuungselternteil und du Umgangselternteil?


    Das ist wichtig zu wissen, was genau die Klage ist, damit man in der Verhandlung jederzeit weiß, wovon die drei beteiligten Juristen reden. Sonst nickst du irgendwann das Wechselmodell ab und bist auf einmal umgangselternteil. Und wenn die pubertierenden Kids dann mal keine Lust mehr haben auf das Hin und Her, dann war es das für dich (Teufel an die Wand malend).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • 1. Das Wechselmodell wird aufgehoben und stattdessen das Residenzmodell eingeführt. Die gemeinsamen Kinder haben ab sofort ihren Lebensmittelpunkt bei der Antragstellerin und werden von dieser hauptsächlich betreut.


    2. Der Antragsgegner hat das Recht und die Pflicht, mit den beiden Kindern 14-tägig an den Wochenenden der geraden Kalenderwochen von Freitag nach Kindergarten- bzw. Schulende, bis Sonntag, 17:OO Uhr auszuüben.

    ...

    6. Der Antragsgegner hat das Recht auf Umgang während der Schulferien, in den Weihnachts- und Osterferien zusammenhängend jeweils während der zweiten Ferienwoche, in den Pfingst- und Herbstferien zusammenhängend jeweils während der ersten Ferienhälfte. In den Sommerferien ist der Antragsgegner zum Umgang während eines zusammenhängenden Zeitraums von drei Wochen, beginnend ab dem Ferientag um 15.00 Uhr berechtigt.


    Das ist der Antrag. Wir haben dann einen Gegenantrag gestellt; im Prinzip ihren Antrag spiegelverkehrt,

  • Papier ist geduldig, und Anwälte verdienen ihr Geld damit, dass sie die Anliegen ihrer Mandanten vertreten, unabhängig davon, wie sinnvoll diese sind. Wie wird denn der Antrag im Schriftsatz der Gegenseite begründet? Welche der Argumente sind von außen gesehen nachvollziehbar, wo wird schmutzige Wäsche gewaschen? Wie gut sind die Argumente Deines Rechtsbeistands?

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Wenn ihr als Eltern an einem Strang ziehen wuerdet, dann ist die Frage mit Sorgerecht oder Umgangsrecht ohne Relevanz. Streitet ihr euch aber wie die Kesselflicker, ist es absolut ein Machtinstrument.


    Wenn sich nicht ein Elternteil absolut disqualifiziert (hat), wird das Gericht heute eher weniger einen Entschluss über den Aufenthalt der Kinder treffen. Sondern vielleicht einen Vergleich versuchen durchzusetzen in der Hoffnung, dass ihr euch diesmal dran haltet und nicht wieder gegeneinander arbeitet. Kommt der nicht Zustande, seid ihr vielleicht schon soweit, dass das Gericht einen Gutachter beauftragt zu untersuchen, wo die Kids aus dessen Sicht besser leben sollten.

    Bis das Gutachten erstellt ist, gibt es vielleicht eine vorläufige Entscheidung. Manchmal "vergessen" das die Richter aber und lassen die Kinder im elterlichen Schlamassel "zwischen den Fronten" hängen.

    Dies nur mal als "möglicher Laufplan" heute.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Der Antrag der KM stammt vom 29.01.2020.

    Am 02.07.2020 wurde vom FG der Antrag der VFBS beiden Seiten zur Zustimmung vorgelegt.

    Die Gegenseite hat grundsätzlich abgelehnt.

    Ich hatte im Grundsatz zugestimmt, aber redaktionelle Änderungen erbeten.

    Ich gehe jetzt davon aus, dass das FG nochmal den Antrag in den Raum stellen wird, der im Kern darauf rauslaufen wird, dass die Kinder 10 von 14 Nächten bei mir sind. Und weiter gehe ich davon aus, dass die KM, auch wenn JA, VFBS, und im Grunde auch FG, diese Regelung, RM mit Kindern bei mir, sich fundamental dagegen stellen wird.

    Sie will die Kinder im RM bei sich haben; Verhandlungsspielraum wird sie insofern anbieten, dass sie von ihrer Maximalforderung 48 Stunde in bei mir in 14 Tagen abrücken wird, aber im Kern darauf beharrt, dass sie die Kinder bekommt.

    Also wird das FG eine Entscheidung fällen müssen. Dieser wird sie sich, wenn sie die Kinder nicht bekommt, nach meiner Einschätzung niemals beugen. Also kommt eine Berufung.

    Alternativ wird das FG sich am Mittwoch vertagen, und einen Gutachter bestellen.


    Auf jeden Fall wird diese seit einem Dreivierteljahr dauernde Hängepartie auf jeden Fall nicht beendet werden. Das ist meine Einschätzung.

    Gleichzeitig sehe ich, dass die Kinder aber auch ich selbst und unser gesamtes Familienleben zunehmend darunter leiden.


    Deshalb habe ich meiner Anwältin geschrieben, dass ich von meiner ursprünglichen Grundhaltung, wenn das WM angeschafft wird, dass dies nur zu einer quantitativen, aber nicht zu einer qualitativen Veränderung führen möge. Dass also die Regelung, "jeden Donnerstag sind die Kinder immer bei der Mutter " beibehalten wird und nur die Mamawoche von 6 auf 3 Übernachtungen verkürzt wird. Genauso, wie es der Antrag der VFBS auch vorsieht.


    Jetzt, da ich sehe, dass die Kinder in meiner Wahrnehmung sich wirklich stark verändern, möchte ich unseren Antrag abändern. So dass es in 14 Tagen keine 4 Wechsel Hin und Her sind, sondern nur noch 2 Wechsel. Das die Kinder jetzt endlich Wurzeln schlagen können. Dass die Kinder eben Do bis Sa bei der Mutter übernachten, dass sie aber selbst einen klaren Schnitt erleben.


    Es muss jetzt was anders werden. Ich fahre beide Kinder jede Wovhe zur Ergo, der Sohn ist jede Woche in der Kinderpsychotherapie, er bekommt täglich 2 mal 2 Mictonetten (um das Einnässen zu verringern) und beide Kinder tragen jede Nacht eine Drynites. Dass zumindest erstmal das Symptom gelindert wird, habe ich nun lange und erfolgloslos genug versucht.


    Jetzt müssen die Ursachen angegangen werden.

  • In dieser Verhandlung Mitte Oktober wurde Ende Oktober vom FG die Entscheidung verkündet, dass das WM aufgehoben wird und stattdessen das RM eingeführt wird. Die Kinder haben seither ihren Lebensmittelpunkt bei mir und sind an 4 von 14 Tagen bei Ihrer Mutter (weiterhin wie seit Jahren schon jeden Donnerstag, und 14tägig dann bis Sonntag Abend).

    Die KM hatte daraufhin Antrag auf VKH gestellt, um vor dem OLG in Beschwerde zu gehen. Heute kam die Nachricht, dass das OLG die Gewährung von VKH ablehnt, mangels Aussicht auf Erfolg. Damit ist zwar nicht sicher, dass die KM nicht trotzdem in Beschwerde geht, aber jetzt fühle ich mich langsam entspannter und sicherer, dass der Alptraum wohl endgültig vorbei ist.