UVS eingestellt

  • Liebe Foris,


    Ich wende mich mit einem Thema an euch, mit dem ich bislang wenig zu tun hatte, trotz 10jähriger UVS Erfahrung.

    Der Unterhaltsvorschuss wird für mini2 eingestellt (mit dessen Vater ich ziemliche Auseinandersetzungen hatte, und zuletzt einen Gerichtstermin zwecks Umgangsrecht), weil der KV regelmäßig freiwillig den Betrag in Höhe des UVS seit mehreren Monaten (an die UVS Kasse) zahlt.

    Habe bei der UVS Stelle angerufen, diese haben gesagt, dass es bedeutet, dass KV nun meine Kontodaten erfragen muss, und ab 1.10 den Unterhalt in Höhe des UVS direkt an mich zahlen muss. Soweit so gut. Aber 1. Wer sagt mir dass er nun verpflichtet ist diesen Betrag in dieser Höhe zu zahlen und 2. Ist es sinnvoll gerichtlich oder anwaltlich feststellen zu lassen, wie viel er tatsächlich zahlen kann? Bislang ging ich davon aus, dass ich 1. Eine Beistandschaft habe (dem ist nicht so) und 2. Dass er ein Mangelfall ist.


    Vllt könnt ihr mir in meinen Fragen weiterhelfen, ich habe absolut keine Ahnung, was weiter zu tun ist. Soll ich abwarten, dass er auf mich zukommt? Wenn ich nach Aussage der UVS Stelle gehe, ja. Nach meinem Gefühl her, Nein.

    Ich freue mich auf aufklärende Tips von euch :)

  • In aller Eile: 1. Beistandschaft einrichten.

    2. Ist am 30.9. kein Unterhalt auf deinem Konto, sofort am 1. 10. erneut Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Beistandschaft wird sich drum kümmern, ob der Vater (mehr) Unterhalt leisten kann. Das ist billiger als über einen Anwalt zu gehen.


    Und ob du jetzt bei der UV- Kasse Widerspruch einlegst oder bei fehlender Zahlung sofort wieder neu beantragt, ist gehüpft wie gesprungen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ok... Da wollte sich also die UVS Kasse ein wenig Arbeit sparen?


    Ich hatte ein Schreiben von denen erhalten, dass nach Paragraph 1 Abs. 1 Nr.3 UVG eingestellt wird...


    Ich muss dazu sagen, dass ich das Geld nicht dringends benötige für den Unterhalt (also krass ausgedrückt bin ich nicht mit meinem Konto bei 0, sollte Mal eine Zahlung sich verzögern etc.) Deshalb war der Gedanke da, erstmal abzuwarten, da ich davon ausging, dass die Einstellung der Zahlung seine Richtigkeit hat. Aber eben keine Grundlage hatte/habe, wie ich weiter verfahren soll...^^


    Edit:

    Also zügig eine Beistandschaft einrichten?

  • Ja. Die holen dann den Gehaltsnachweis, berechnen den Unterhalt. Lassen ihn einen Titel unterschreiben oder gehen bei Ablehnung vor Gericht.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Hab mal meine Unterlagen durchforstet, aber eine Bestätigung das ich eine Beistandschaft eingerichtet habe finde ich nicht. Die könnte jedoch inzwischen auch abhanden gekommen sein.


    Immer bei Unterhaltserhöhungen bekomme ich ein Schreiben der Beistandschaft. In dem steht, das eine Unterhaltserhöhung ansteht und das der KV aufgefordert wurde den Unterhalt anzupassen. Auch als der Kindergeldbonus ausgezahlt wurde, erhielt ich ein Schreiben das KV davon die Hälfte zusteht und dieser ihn abziehen darf.

    Ich weis nicht ob ich über alle Schritte informiert werde, allerdings bin ich einfach sehr froh das ich Unterhalts-Sachen nicht selbst mit KV klären muss. Den das birgt einfach ein Streitpotenzial. Allgemein gehe ich davon aus das die Beistandschaft mich informiert wenn es von Nöten ist.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!

  • Informiert mich die Beistandschaft über alle Schritte, oder muss ich das erfragen? Und bekomme ich eine Bestätigung über die Beistandschaft?

    ich habe, wie beim Anwalt , alle Schritte, die die Beiständin unternommen hat, per Kopie zur Kenntnisnahme bekommen.


    Hört sich für mich nach dem einfachsten Weg an

  • Ok vielen Dank. Damals gab es wohl ein Gerichtsverfahren gegen ihn, er musste seine Finanzen offen legen. Davon wusste ich nichts, er hatte es mir selbst gesagt. Deshalb dachte ich es ist eine Beistandschaft tätig...


    Was ist denn Besser (abgesehen von den Kosten) Beistandschaft oder Anwalt?

  • Und noch eine Frage:


    Sollte der Vater aufgrund der Berechnung weniger als den UVS zahlen können, würde dann die UVS Kasse den Unterhalt bis zur UVS Höhe aufstocken?

    Und falls die Unterhaltsberechnung geringfügig höher ausfällt als der UVS, macht es Sinn dies trotzdem titulieren zu lassen?


    Ich finde nach 7 Jahren keinen Unterhalt, kann man ja Mal bissl mehr nachhaken...

  • Hatte die Unterhaltsvorschusskasse das Gerichtsverfahren angestrebt?

    Und du hast nie, auch nicht über eine Beistandschaft oder einen Anwalt Unterhalt eingefordert? (Eigentlich muss man das tun vor Beantragung Unterhalts Vorschuss).


    Anwalt besser oder Beistandschaft? Der Gesetzgeber hat die Beistandschaft eingerichtet als "Königsweg". Beistandschaft darf und kann (auch von der Ausbildung), was ein Anwalt in dem Bereich machen darf. Und kann darüber hinaus den sog. " Titel", eine juristische Urkunde, erstellen. Darin verpflichtet sich der Unterhaltspflichtige zur Zahlung. Damit kann ein Gerichtsvollzieher sofort pfänden.

    Ein Anwalt kann das nicht, sondern müsste uebers Gericht gehen.

    Unterhaltsberechnung ist keine Kunst, sondern in der Regel eine Frage des Computerprogramms und der Beischaffung der Unterlagen.

    Die Beistandschaft macht oft nur das Thema. Ist also hochspezialisiert.

    Sicher gibt es besonders gute Beistandschaften und Anwaelte - und halt auch andere. Vorteil Beistandschaft: Die bleibt am Ball/beauftragt, bis Kind volljährig ist. Kontrolliert alle zwei Jahre das Einkommen, Veränderungen beim Kigeld etc. Ein Anwalt muss einzeln beauftragt werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Als ich damals Unterhaltsvorschuss beantragt habe, wurde ich zeitgleich aufgefordert, eine Beistandschaft zu beantragen. Hab ich gemacht und eine Bestätigung über die Einrichtung bekommen. Seitdem werde ich alle zwei Jahre informiert, dass der Vater sein Einkommen offenlegen soll. Die Beistandschaft fragt mich immer, ob ich das möchte (eine Neuberechnung kann ja auch finanziell nachteilig sein). Sie hat sich auch um den Titel gekümmert. Da es auf Mindestunterhalt hinauslief und eine Gerichtsverfahren zu teuer für ihn war, hat er freiwillig unterschrieben.


    Wenn der Vater mal nicht zahlt, sag ich der Beistandschaft Bescheid. Bei unserem KV reicht zum Glück ein Schreiben, damit er die Zahlung wieder aufnimmt.


    Weiterhin hab ich durch die Nichtzahlung erst erfahren, dass es ohne Beistandschaft nicht möglich ist, Unterhaltsvorschuss rückwirkend zu beantragen. Ich weiß nicht, warum das so ist, aber es hat mir einmal mehr bewusst gemacht, dass das Thema ein riesen Feld ist, von dem einen durch Jugendamt immer nur ein kleiner Teil gegeben wird. Das kann mitunter frustrierend sein, ist aber immer noch besser, als einen Anwalt bezahlen zu müssen und sich somit selbst mit KV rumschlagen zu müssen.

  • Ah vielleicht hat er das spitz bekommen, und hat deshalb freiwillig eingezahlt im Sinne von hoffentlich merkt sie es nicht...


    Der zuständige Sachbearbeiter am Telefon meinte es hätte vor 7 Jahren eine Beistandschaft gegeben, die aber kurz darauf beendet wurde. Das ist lang her und ich weiß nicht mehr was damals gesagt oder nicht gesagt wurde...


    Edit: ich glaube ich war in der Sicht etwas zu naiv, der UVS lief ja...

    Aber kann der Vater sich drücken vor der Arbeit? Also wenn er nur 50% oder 70% arbeitet, kann er verpflichtet werden mehr zu arbeiten? Ich glaube nämlich, dass er nicht Vollzeit arbeitet und ich mich wirklich schon immer Frage, wie man sich so lange erfolgreich vor Unterhaltszahlungen drücken kann.

    In der Ruhe liegt die Kraft


    :-)

    Einmal editiert, zuletzt von celin91 ()

  • Hat die Beistandschaft den Titel erwirkt, dann besteht das Recht auf Unterhalt auch bei Nichtzahlung. Beim Unterhaltspflichtigen entstehen Unterhaltsschulden.

    Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht, kann ich sofort Unterhaltsvorschuss beantragen. Besteht eine Beistandschaft, ist dies der notwendige Nachweis, dass der Unterhaltspflichtige zur Zahlung aufgefordert worden ist.

    Unterhaltsvorschuss gibt es bis zu einem Monat rückwirkend nach Beantragung. (Unterhalt - durch Beistandschaft oder Anwalt - ab dem Monat, in dem der Unterhaltspflichtige zur Zahlung aufgefordert worden ist.)

    Man sollte also immer zeitnah aktiv werden, sonst verbrennt man Geld.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Oder sie machen es sich einfach, mir haben sie nahegelegt die Beistandschaft zu beenden. Sie haben genau reingeschrieben ", da der Vater nicht in der Lage sein wird, Unterhalt für sein Kind zu zahlen und Sie UHV für *** erhalten." Ende im Gelände, also muss man nicht zwangsläufig eine Beistandschaft haben, wenn man UHV erhält - ist mir auch neu.

    Nunja, ich werde sie wohl beenden, zum Ende des Jahres.

  • Vielen Dank für eure Tips und Infos, Antrag auf Beistandschaft ist raus.

    Es kam kein Piep vom KV (bei der Übergabe vom Kind) bezüglich des Unterhaltes oder des Briefes, den er eigentlich schon bekommen haben sollte...(von der UVS Kasse)

    Nunja, ich bin Mal gespannt, wie schnell das so alles geht usw ...

    Ein neues Kapitel steht an :/

  • Das ist ja ein überaus spaßiger Thread. Es lohnt sich halt immer wieder mal reinzuschauen. :)

    Aus rechtlicher Sicht ist eigentlich NICHTS klar. Aber ich versuche mal zu erahnen, was Sache sein könnte.

    Wenn ich das richtig interpretiere, dann stellt die UVS Kasse die Zahlung nach UVG §1 Abs 1 Nr. 3 ein. Das bedeutet wohl, dass der Kindesvater inzwischen den Mindestunterhalt leistet oder künftig leisten will. Aber das ist natürlich nur eine Vermutung !

    Weiterhin vermute ich, dass es es keinen vollstreckbaren Unterhaltstitel gibt ... auch wenn ich bei dieser konfusen Lage nicht unbedingt darauf wetten würde. :)

    Im übrigen ist man sich nicht mal darüber klar, ob die Beistandschaft eingerichtet wurde oder nicht. Ich würde vermuten, dass es keine Beistandschaft (mehr) gibt, weil sonst der Unterhaltsanspruch an das Jugenamt abgetreten wäre und sich der Kindesvater somit nicht mehr wirksam von seiner Unterhaltsschuld durch Zahlung an die Kindesmutter befreien könnte.

    Im übrigen ist zu fragen wie alt die Kinder inzwischen sind. Nach Eintritt der Volljährigkeit wäre die Kindesmutter für ein solches Kind nämlich vollkommen aus dem Boot.


    Angemerkt sei noch, dass der gerichtliche Streit um das Umgangsrecht aber auch nicht das GERINGSTE mit der hier vorliegenden Unterhaltsfrage zu tun hat. Auch wenn das die Fragestellerin nicht so ganz verstanden haben könnte.


    Bevor keine Klarheit besteht, wie die Dinge liegen, kann man nach meinem Dafürhalten zu dieser Rechtsfrage überhaupt nichts sagen. Aber ich bin ja auch nur ein Pseudojurist.

    Vielleicht eine Bemerkung am Rande: als Pseudojurist hat mich Volleybap bezeichnet. Das kann ich bei dieser Gelegenheit jetzt einmal zurückgeben. Was du hier für einen Quatsch eingestellt hast, das geht auf keine Kuhhaut. Rechtlich gesehen sind deine rechtlichen Ratschläge möglicherweise MEHR als nur fahrlässig. Vielleicht solltest du deine juristischen Qualitäten dann doch besser gelegentlich kritisch hinterfragen, ehe du mit der Autorit eines "Moderators" zweifelhafte Rechtsauskünfte erteilst und andere Leute diskreditierst.

    :)

    LG
    Euer
    Bennie