Unterhalt ab 18 Jahren

  • Hallo,


    ich hab nu' ein Schreiben vom JA bekommen, die noch die Beistandschaft inne haben. Sohn wird nächsten Monat 18 und nun wollen sie auch von mir alle relevanten Gehaltsdaten, Werbungskosten usw.. Bzw. fragen an, ob die Beistandsschaft überhaupt bis zum 21. Geburtstag verlängert werden soll.

    Unabhängig von meiner dann neuen Barunterhaltsverpflichtung (Sohn verdient nix und wird das auch die nächsten Monate nicht tun, bis er bei der BW eintritt, zwecks "Kampftruppen"-Ausbildung :rolleyes: ) Wer setzt denn künftig seine Unterhaltsrechte ggü. den Vater durch? Muss ich/er/wir dafür einen Anwalt bemühen? Bisher war das JA garnicht erfolgreich. Also, die letzten... :/ 17 Jahren nicht.

    Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen, was mit 18 Jahren anders wird. Ich hab keine Lust, auf dieses Trara, bisher haben wir es auch ohne KV geschafft und außer Titel die das Papier nicht wert sind, hatte Sohn nichts von seinen "Rechten". Anderseits möchte ich auch nicht das Sohn Ansprüche verliert.


    Ergänzung: Wie ich lese bekommt Sohn knapp 840,- Euro Ausbildungsgehalt plus Kindergeld. Da hat er ja fast das was uns "Großen" als Selbstbehalt gegönnt wird. Weiterhin gehe ich davon aus, dass er wenigstens z.T. in der Kaserne abhängen wird und max. am Wochenende hier. Mir persönlich ist das auch Hupe, weniger als jetzt zahle ich sowieso und ich hab (dank günstiger Miete) eh "zuviel" Geld.

    Wie man merkt, habe ich wirklich wenig Lust darauf, das wird nämlich alles an mir hängen bleiben. Der Vater will eh nichts zahlen, ich werde erst rausfinden wo er sich diesmal versteckt und sein "Gehalt" wird entweder nicht vorhanden oder getürkt sein. D.h. der Großteil Barunterhalt, sofern Sohn mit seinen 1000,- Euro berechtigt wäre, bliebe theoretisch an mir hängen. Sohn liegt im Bett, pennt und will jetzt nicht drüber reden.

    Die gehen mir gerade echt beide auf den Geist, mit ihrer typischen und garnicht so unähnlichen Art. Das muss man(n) erstmal hinbekommen :|.


    Und noch eine Frage: Bleibt die Steuerklasse 2 und Kinderfreibetrag bei mir bis er die Ausbildung fertig hat?


    Fragen, Fragen, Fragen, sorry :). Ist mein 1. Sohn mit 18 Jahren als AE.

    "Mein Trainer war die Bordsteinkante" (Skateboarder)

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  • So lange dein Knabe Fallschirme bei der Bundeswehr jagen tut und Gehalt in der genannten Höhe bezieht, wird wohl kein barunterhalt von elterlicher seite her fällig. Ist der Vater nicht greifbar, würdest du mit viel Freudigkeit die mehrseitigen Fragebogen ausfüllen, Steuerbescheid und Schuhgröße beifügen dürfen um dann zu hören: Es sind Dreieurofuffzig fällig. Und im Beratungsgespräch gesagt bekommen: Sohn und Mutter treffen jetzt eine Vereinbarung über den finanziellen Beitrag des Sohnes an der Haushaltsführung. Quasi eine Miete fürs Zimmer und das Leeren des Kühlschranks.

    Das kann man mit der beistandschaft machen, das muss man aber nicht und sollte auch nicht.

    Bei Einkommen des Nachwuchses fallen auch nicht mehr Unterhaltsbeträge vom Vater an.


    Was aber wichtig ist: Um den aufgelaufenen Unterhaltsrückstand nicht zu verlieren, muss mit einer gewissen Regelmäßigkeit versucht werden, diesen Rückstand beim Vater einzufordern. Gut wäre, wenn das JA dem Sohn Unterlagen über die Höhe aushändigen würde ... Das kann er nämlich bis zum St.-Nimmerleinstag dem Vater abfordern. Vielleicht hat er da irgendwann den Nerv zu ...


    Die Mühe, die eigenen Unterlagen zusammenzustellen, würde ich mir nur machen, wenn es irgendwo sinnstiftend ist. Weil vielleicht irgendwo Bafög fließt oder Ex mit einsteigen müsste oder was auch immer. Nur für die Tribüne - das JA eine vollständige Akte hat -, das muss nicht sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ne, er tut "nur" am Boden jagen und das auch noch in Frankreich, dem einzigen Stützpunkt der BW im Ausland (mir bleibt auch nichts erspart :|). War nichts mehr frei bei den Fallschirmjägern, Gebirgsjäger war nicht so seins, also "nackter" Jäger.


    Aber das mit den 3,50 € hab ich mir schon gedacht. Er hat sich zwischenzeitlich von seiner Schlafstatt erhoben und ist der gleichen Meinung. Nur die ca. 30K die aufgelaufen sind, da halten "wir" den Finger drauf.

    Du kommst in StKl I und bei den Ausbildungsgehalt + KG, ist nix mehr mit zusätzlichem Unterhalt. Sein Bedarf liegt bei 860 € oder so

    Schade :) Aber dann muss ich das noch fix beim FA beantragen, damit ich 2022 nicht einen Haufen für 2021 nachzahlen muss.


    Edit: Das ist aber sehr verwirrend mit der Steuerklasse. Man bekommt 2 auch bei Volljährigen, wenn das Kind in Ausbildung ist und (man) Kindergeld erhält. Das Gefussel bei der BW gilt als Ausbildung.

    "Mein Trainer war die Bordsteinkante" (Skateboarder)

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  • Unsere tapferen Soldaten sind kindergeldberechtigt. Das find ich jetzt - ich weiß gar nicht ... irgendwie speziell.


    Aber Frankreich ist doch prima. in der Kaserne sind in den letzten zwei Jahren die Aufenthaltsräume alle frisch renoviert und ausgestattet worden, nachdem uns Uschi da noch die schwer rechtslastigen Devotionalien rausgeräumt hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ne, er tut "nur" am Boden jagen und das auch noch in Frankreich, dem einzigen Stützpunkt der BW im Ausland (mir bleibt auch nichts erspart :| ).

    An Deiner Stelle würde ich nochmal nachhaken.


    Abgesehen davon dass es jede Menge Bundeswehr Stützpunkte im Ausland gibt, sollte Dein Junior die oben genannten 840,- Euro schon (fast) als Auslandszulage bekommen.


    Und "Kampftruppen Ausbildung" hört sich nach Zeitsoldat an und nicht nach Zivilangestellter bei der Bundeswehr. Und die verdienen normalerweise von Anfang an deutlich mehr, erst recht mit Auslandszulage. Oder welchen Status hat Dein Sohn beim Eintritt in die Bundeswehr?

  • Unsere tapferen Soldaten sind kindergeldberechtigt. Das find ich jetzt - ich weiß gar nicht ... irgendwie speziell.

    Ist scheinbar wirklich so, ich drucke gerade die "KG 15 Bescheinigung über die Ausbildung bei der Bundeswehr" aus in der Hoffnung das der WINK mit den Zaunpfahl verstanden wird. Selbst wenn es nur für Grundausbildung ist: die 4 Monate nach dem 18. Lebensjahr bis zu Beginn wäre er wohl auf jeden Fall berechtigt.


    Edit: Oder doch nicht, anscheinend bekommt man gleich ein A3-Gehalt auch schon in der "AGA". Ich rufe morgen die Tante beim Karrierecenter an. Hab noch keine Hilfehotline für Eltern gefunden.


    Edit2: Ich habs - Kindergeld bis Dienstantritt im Februar, weil er seine "Ausbildungsstelle" nicht vorher antreten konnte. Haha!

    Abgesehen davon dass es jede Menge Bundeswehr Stützpunkte im Ausland gibt, sollte Dein Junior die oben genannten 840,- Euro schon (fast) als Auslandszulage bekommen.


    Und "Kampftruppen Ausbildung" hört sich nach Zeitsoldat an und nicht nach Zivilangestellter bei der Bundeswehr. Und die verdienen normalerweise von Anfang an deutlich mehr, erst recht mit Auslandszulage. Oder welchen Status hat Dein Sohn beim Eintritt in die Bundeswehr?

    Na, das mit dem Stützpunkt war blöd von mir :). Das ist die Kaserne Illkirch-Graffenstaden die zur deutsch-französischen Brigade gehört, nahe Straßburg. Also, kein "richtiges" Ausland, sondern ein Beitrag zur deutsch-franz. Völkerverständigung. Die huppen da öfters gemeinsam durch das Gebüsch.

    Jäger, egal ob sie am Boden krauchen oder aus Flugzeugen oder von Klippen fallen, gehören zu den Kampftruppen, genauso wie Panzertruppen. Die anderen sind Versorgung, Sanis usw. Natürlich alles viel zu harmlos, für meinen Sohn.


    Ja, wikipedia bildet Soldatenmuttis :thumbup:. Und ja, er hat sich 8 Jahre verpflichtet.

    "Mein Trainer war die Bordsteinkante" (Skateboarder)

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  • “Edit: Oder doch nicht, anscheinend bekommt man gleich ein A3-Gehalt auch schon in der "AGA". Ich rufe morgen die Tante beim Karrierecenter an. Hab noch keine Hilfehotline für Eltern gefunden.“


    Ja als Zeitsoldat bekommt man natürlich von Beginn an ein Gehalt von dem nur Lohnsteuer abgeht lt. Bundesbesoldungsordnung A und natürlich kein Kindergeld mehr. Die “Ausbildung“ bei der Bundeswehr ist auch keine im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes ;). Soldat ist nämlich kein anerkannter Beruf.


    Während der Grundausbildung herrscht Kasernenpflicht daher ist Unterkunft kostenlos. Die Verpflegung zahlt man aus dem netto.


    Ich habe das noch mal nachgelesen. Meine eigene Dienstzeit ist schon 25 Jahre her ;)


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Ja, das stand bei wikpedia nicht :)

    Google muss man auch "bedienen" können: die 840,- Euro bezogen sich wohl auf die Verwaltungsjobs. Das hat Sohn wohl gemeint, als er was von ne, das ist mehr redete.

    Na, dann ist ja alles tutti. 4-5 Monate und ich kann alles für mich versaufen, hehe. Der Verlust der Stkl. 2 ist auch monatlich nicht so gewaltig (20,- :rolleyes:), mal gucken was die 1. Lohnsteuererklärung als Single 2022 so bringt...

    "Mein Trainer war die Bordsteinkante" (Skateboarder)