Trennung, Frau möchte ausziehen und das Kind mitnehmen

  • Tochter nochmal fragen und dann Einspruch erheben

    Wenn ich Wolfi richtig verstanden habe, ist ein Vergleich geschlossen worden. Da steht, wenn der Vergleich bereits im Gerichtssaal von allen Beteiligten anerkannt wurde, kein Rechtsweg mehr offen. Ein "Einspruch" kann also nicht eingelegt werden. Wolfi müsste schlicht eine eigene Klage einreichen.


    Das ist halt alles irgendwie nicht ganz so glatt und rund gelaufen. Auf der anderen Seite hat niemand "verloren" oder "gewonnen". Die Mutter hat ihr Klageziel - ABR - auch nicht erreicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Mutter hat ihr Klageziel - ABR - auch nicht erreicht.

    Faktisch aber schon ... denn der TS hat sich einverstanden erklärt, dass die Tochter bei der KM hauptsächlich wohnt. Gut, sie müsste vermutlich um Erlaubnis bitten, den Wohnort zu verändern (wenn sie das möchte), aber ob sie das auch tut? Und es ist um einiges leichter, jetzt Umgänge zu vereiteln - habe das alles schon erlebt. Gut, der Fall hier ist sicher anders als meiner, aber die Möglichkeiten für die KM, nach Gutdünken zu agieren, sind jetzt wesentlich besser. Ich drücke dem TS die Daumen, dass er nicht entsorgt wird!


    Scheint so, dass Richter gerne Vergleiche vorschlagen, ich habe das zuletzt immer ausgeschlagen - denn wenn man sich so einigen kann, braucht man ja kein Gerichtsverfahren anzustrengen.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Die sog. Güteverhandlung ist Pflicht im Familienrecht. Und da (dokumentiert?) der Hauptwohnsitz allein aus finanziellen Gründen zur Mutter gelegt wurde und ansonsten absolut Augenhöhe durch das Wechselmodell besteht: Da haben die Eltern die Chance, eine gute Sache draus zu machen. Wenn die Mutter "die ganz große Entsorgung" planen würde oder geplant hätte, dann hätte sie von Anfang an wohl ein bisschen anderes agiert. Jetzt beim Wechselmodell wird sich zeigen, wer wie agiert. Teilt man sich Arztbesuche? Wer kümmert sich um die Alltagssachen wie Schulheftkauf, usw. Wer hält alles im Blick? - Wird das sich natürlich regeln oder gibt es den Zweikampf oder bleibt das eh alles an einem hängen? Das wird eher eine Frage der Persönlichkeitsstruktur und der eingefahrenen "Beziehungsschienen" der Eltern sein.


    Drückt aber einer seine Sachen durch, dann ist das sofort ein Bruch des Vergleichs und damit beklagefähig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Drückt aber einer seine Sachen durch, dann ist das sofort ein Bruch des Vergleichs und damit beklagefähig.

    Wieso? Das kann man ja auch ganz subtil machen ... ich denke mal, das zur Alltagssorge nichts spezielles im Vergleich stehen wird. Oder ist vielleicht bei den Auflagen dokumentiert, dass als Voraussetzung ein gelebtes Wechselmodell angenommen wird ... dann sollte vielleicht der TS dokumentieren, zu welchen Zeiten die Tochter tatsächlich bei ihm ist, um ggf. nachweisen zu können, ob solche Voraussetzungen nun in der Praxis und längerfristig bestehen oder nicht ... aber vielleicht kann uns der TS darüber mehr sagen?

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Hallo,


    wir habe das WM wöchentlich, die Feiertage wurden auch aufgeteilt. Nur der Urlaub muß abgesprochen werden und größere Schul- oder Gesundheitsausgaben. Kleines Problem isind die Hobbys. Tanzen bezahlt die KM und dies wird auch wöchentlich mit dem Bringen meinerseits abgesichert. Gitarre wird leide nur noch von mir abgesichert, da die KM dem Kind kein Gehör schenkt.

    Alles in allem wird das nur eine Weile funktionieren, bis die KM wieder Geld braucht.


    LG Jens