Weis nicht ob es schon irgendwo gepostet worden ist, aber die Kinderkrankentage sind erhöht worden. Alleinerziehende dürfen jetzt 30 Tage in Anspruch nehmen.
Erhöhung der Kinderkrankentage
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Das sind wirklich gute Nachrichten! Weiß jemand, ob diese Regelung auch für Beamtinnen und Beamte gilt? Viele Grüße und einen schönen Abend noch, ella
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Aber das gilt nur für das Jahr 2020!
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Aber das gilt nur für das Jahr 2020!
Von 5 auf 11 Wochen hoch bei den "Fehltagen" wenn man 25 Tage normalen Urlaub + 30 Tage Kinder"frei" zusammennimmt, das muss sich ein Arbeitgeber auf Dauer leisten können. Jemanden einstellen, der sowieso fast ein Vierteljahr nicht da ist und dann auch noch selber Krankentage hat.....
Zweischneidiges Eisen.
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Das sind wirklich gute Nachrichten! Weiß jemand, ob diese Regelung auch für Beamtinnen und Beamte gilt?
Selbstverständlich! Kinder von Beamten sind doch keine Kinder zweiter Klasse.
Eventuell meinst Du aber garnicht den Anspruch auf Kinderkranktage, sondern die Zahlung von Kinderkrankengeld. Das zahlt nur die gesetzliche Krankenversicherung. Hier ist also mal die sonst so nette (und bei Beamten übliche) private Krankenversicherung ein Nachteil.
Allerdings gibt das Beamtenrecht wohl jede Menge Sonderregelungen her. Da gibt es dann Sonderurlaub zur Betreuung der kranken Kinder. Und zwar, läßt sich halt einfacher rechnen, bei vollen Bezügen.
Der kleine Selbstständige, privat versichert weil gesetzlich für ihn genau doppelt so teuer wie für einen Arbeitnehmer, bekommt zwar nix vom Staat, kann seine kranken Kinder ja aber mit in die Firma nehmen. Ist ja schließlich seine.
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Danke für deine Antwort. Da habe ich mich wohl etwas unklar ausgedrückt. ich meinte tatsächlich, ob sich die Anzahl der Tage, an denen der Dienstherr wegen erkranktem Kind Sonderurlaub unter Weitergewährung der Bezüge gewährt, erhöht hat.
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Gibt's hierzu eigentlich schon mehr als den Koalitionsbeschluss, der durch die Medien gegangen ist? Ich habe nix finden können...
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https://www.aerzteblatt.de/nac…rt-mehr-Kinderkrankentage
https://www.n-tv.de/ratgeber/E…tage-article21995737.html
Notfalls vielleicht einfach bei der KK nachfragen
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Da muss man nicht bei der KK fragen, wenn es keine Gesetzesänderung gibt, kann die KK da nix machen.
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Ich denke du meinst dieses Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html
Dort sind die Tage nicht festgelegt.
Vom Gesetz her ist eigentlich vorgesehen, das der AG den Lohn weiterzahlt, da das die wenigsten tun, springt die KK für eine bestimmt Anzahl an Tagen ein. Diese Anzahl an Tagen wurd nun durch einen Beschluss der Grossen Koalition bis Ende 2020 erhöht.
Die KK sollte schon mit Infos weiterhelfen können.
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Ah ok, wieder was gelernt.