Arbeitsschutzvorschriften Corona? Wo finde ich Quellen?

  • Hallo,

    Ich wollte mal nachfragen, ob mir jemand eine (rechtsverbindlich) Quelle nennen kann, aus der hervorgeht, unter welchen Schutzmaßnahmen die Bearbeitung von Corona-Testmaterial zu erfolgen hat. Insbesondere möchte ich wissen, welche Auflagen es für den Corona-PCR-Test gibt (welche Schutzkleidung ist erforderlich, hat der Test unter einem Abzug, ggf. in einem separaten Raum zu erfolgen?). Ganz toll wäre, wenn auch noch eine Info dabei wäre, ob und wenn ja welche Schutzmaßnahmen für den Weiterversand bereits verpackter Proben ergriffen werden müssen (die Proben werden in der Ambulanz genommen und verpackt, kommen per Rohrpost ins Labor, wir dokumentieren den Eingang der Proben im Laborbuch, lagern sie im Kühlschrank, bis sie 1x täglich vom Fahrer des Fremdlabors abgeholt werden. Ob und wenn ja welche spezielle Schutzkleidung ist zu tragen? Welche Schutzmaßnahmen sind nötig, um bereits verpackte Proben - z. B. zur Identitätssicherung des Patienten - zu öffnen, bzw. Wer ist eigentlich dazu berechtigt?).

    Vielleicht hätte da ja jemand einen Link für mich.

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Neben den Rechtsvorschriften, die allgemein gehalten sind, hat dein AG eine Gefährdungsbeurteilung für deinen Arbeitsplatz vorzuhalten, in dem explizit auf Vorgehensweise und eventuelle Schutzausrüstung hingewiesen wird. Du hast (huestel) offiziell eine regelmäßige Unterweisung von deinem Vorgesetzten zum Thema erhalten. Nachfragen kannst du bei deinem vom AG eingesetzten Arbeitsschutzbeauftragten. Zu Corona sollte eigentlich auch etwas vom Betriebsarzt vorliegen...

    Wirksamer in der Praxis: Betriebsrat anspitzen.


    Die Praxis sieht oft leider anders aus ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap Danke schonmal, die Einweisung von meiner Vorgesetzten ist traditionell eher... dürftig. Die meisten Infos bekomme ich per Flüsterpost von den Kolleginnen bei der Übergabe.


    Die Arbeitsschutzbeauftragte ist eine gute Idee, die werde ich mal wegen dem Probenversand ansprechen.


    Bei dem PCR-Test wird das etwas schwieriger, weil es momentan nur eine "inoffizielle" Idee unserer Chefin ist, dass wir den ja auch machen könnten. Sie hat da ein Angebot bekommen, das für unser Haus vom Verbrauchsmaterial her deutlich billiger ist als das Großlabor, an das wir die Teste momentan senden. Und wenn der Testdurchsatz groß genug ist, gibt's das Gerät dazu sogar umsonst.

    Was uns "Untergebene" daran stört (abgesehen davon, dass es personell kaum zu stemmen sein wird, da die Testdurchführung wohl ziemlich aufwändig ist) , ist, dass sie plant, diesen Test in einer Ecke unseres normalen Labors durchzuführen, ohne Abzug und spezielle Schutzkleidung. Sie ist der Meinung, dass das Patientenmaterial, das bei uns ankommt nicht infektiös ist und wir mit den normalen Latexhandschuhen und Mundnasenbedeckungen ausreichend geschützt sind. Wir restlichen Kolleginnen denken das nicht.


    Übermorgen haben wir ein Teammeeting, wo u.a. dieses Thema diskutiert werden soll. Da hätte ich einfach gerne irgendetwas verbindliches in der Hand, womit wir argumentieren können (oder eben die Info, dass wir uns fügen müssen, weil aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht so, wie sie plant, alles einwandfrei ist). Ich denke, unsere Arbeitsschutzbeauftragte hat von dieser Idee noch garnichts gehört, drum macht es wohl wenig Sinn, sie jetzt anzusprechen. Zumal es wahrscheinlich eh zu knapp ist, um bis Donnerstag Nachmittag einen Termin bei ihr zu bekommen. Ich gehe davon aus, dass sie sich auch erst einmal einlesen müsste.

    Vielleicht ist es sinnvoll, auf ein weiteres Meeting zu diesem Thema zu bestehen, bei der sie auch anwesend ist, damit wir das klären können.

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Oft hilft die Berufsgenossenschaft oder eine Fachgemeinschaft weiter


    Beispiele

    Probenversand BGW


    auch das RKI kann sicher weiterhelfen - Probentransport


    ggfls. ist die Schutzstufe S4 anzuwenden


    passende EU-Richtlinien gibt es auch


    ich bin mir auch sicher das eine eine Zulassung/Genehmigung vom Kreis ggfls. Land je nach Bundesland geben muss


    Gibt es einen Qualitätsmanager ? einen Hygienbeauftragten ? die müssten sich mit der GF um die Bestimmungen kümmern.