Hallo zusammen.
Das Kind soll auf Bitten des BET vorübergehend aus der Familie genommen werden. Grund sind schwerste soziale Störungen zwischen BET und Kind (UET hat seit Jahren keinen Kontakt und wünscht das auch nicht), sexuelle Auffälligkeiten des Kindes (knapp 12 Jahre alt, googelt Pornos sobald es die Möglichkeit dazu hat, macht Fotos vom Geschlechtsteil, chattet nachts trotz entzogenem Handy mit Porno-Webseiten und ruft Handynummern an - das war bislang ein einmaliges Vorkommnis. Die sexuelle Neugier, wobei das eigentlich schon mehr ist, besteht schon etwas länger. Versuche, Pornos zu googlen, endeten erst mit einer Sperre von Google und dann mit der Wegnahme des Handys, welches nun sicher nicht mehr erreichbar ist.) und unzählige fehlgeschlagene ambulante Therapieversuche (zuletzt Aufenthalt in einer Tagesklinik). Das Kind bekommt morgens Medikamente gegen ADHS und Impulsivität, abends gegen Impulsivität und zum Einschlafen. Hilft aber alles nicht wirklich. Es gibt wegen jeder (!) Kleinigkeit schwere Auseinandersetzungen. Die Aufforderung, zu duschen (Körpergeruch ist mehr als deutlich) oder sich die Zähne zu putzen werden jedes Mal mit vulgärsten Ausdrücken beantwortet, gibt der BET nicht nach, endet es in körperlichen Attacken des Kindes. Türen werden zertreten, Stühle zerstört, kleinere Gegenstände geworfen (Bilderrahmen beispielsweise), es werden Bücher zerrissen, alles was Kind in die Finger bekommt, wird zerstört. Gibt der BET nach, wird weder geduscht noch werden die Zähne geputzt. Von anderen Aufgaben im Haushalt fangen wir nicht an, die werden selbstredend nicht erledigt. Gespräche mit dem Kind führen dazu, dass es "kein Bock auf Gelaber" hat und sich entzieht - entweder durch Weggang oder durch "jajaja"-Sagen, damit es Ruhe hat.
Das Kind hat keinerlei soziale Kontakte oder Freunde. Das einzige Hobby fiel aufgrund der Pandemie weg und ist bislang nicht wieder aufgenommen, allerdings hatte Kind dort schon einen schlechten Stand aufgrund seines Sozialverhaltens. Kind will so gerne anders sein, weiß aber nicht wie. Die körperlichen Attacken nehmen Kind total mit, resultieren aber aus der Hilflosigkeit.
Es besteht Kontakt mit dem Jugendamt. Anträge auf Schulbegleitung und Familienhilfe sind gestellt, allerdings zieht sich so was ja und ist wohl auch nicht ausreichend. Akut ist dort niemand erreichbar, seit Stunden besetzt.
Nun lebt der BET von öffentlichen Geldern. BAföG, Wohngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss (mindestens noch 6 Monate lang).
Würden diese Gelder für den Zeitraum von beispielsweise einer Heimunterbringung einbehalten bzw. dann teils (Kindergeld, UHV) ans Jugendamt gezahlt werden, weil das ja in diesem Zeitraum die Unterhaltskosten trüge? Oder gäbe es für so was Härtefallregelungen? Ziel wäre keineswegs, das Kind dauerhaft anderswo unterzubringen, sondern nur vorübergehend für einen bestimmten Zeitraum. Denn, wenn alle diese Gelder wegfallen, käme eine Heimunterbringung, so hart das klingen mag, nicht in Frage. Das wäre existenziell das Ende. Dann müssten andere Wege gegangen werden, die dem Kind uU nicht so gut helfen. Werden viele nicht verstehen und es mag egoistisch klingen, dem Kind muss geholfen werden, aber wenn dadurch die gesamte Familie ihre Existenzgrundlage verliert, die eh schon nicht so prall ist, wird aus der vorübergehenden Unterbringung eine dauerhafte und das Kind wird nicht mehr zurück können, da es dort dann keinerlei Perspektive mehr gibt.
Sähe das anders aus, wenn das Kind stationär in einer psychiatrischen Klinik untergebracht würde? Würden dann auch Gelder wegfallen oder an die Klinik gezahlt werden müssen? Oder liefe das rein über die Krankenkasse, und die Unterhaltsvorschusszahlungen etc. laufen normal weiter?
Es ist schlimm, wirklich schlimm, dass man sich über so etwas Gedanken machen muss. Aber von Liebe allein kann niemand leben.
Ich danke euch fürs Lesen.