Maske bei begleitetem Umgang

  • Hallo an euch alle,


    nächste Woche soll zum ersten Mal ein begleiteter Umgang für den gesetzlichen Vater (kein biologischer) mit meinem 6 Monate alten Sohn.

    Der Träger verwehrt Maskenpflicht, da es für den Umgang nicht vorteilhaft wäre.


    Ich mache mir richtige Sorgen. Es ist ein Baby und mein Bald - Ex hatte in der Vergangenheit (derzeit weiß ich es nicht mehr, da wir getrennt leben) Kontakte zum Prostituiertenmilieu.


    Derzeit steigen Infektionszahlen und ich habe keinen Einfluss und keine Kontrolle über die soziale Umgebung des Bald-Ex.


    Was würdet ihr machen? Mit dem Mitarbeiter des Trägers lässt sich nicht reden. Ich müsste wenn, dann die Leitung auf das Thema Maskenpflicht ansprechen. Bitte helft mir. Danke.

  • Wie stellst du dir denn vor, dass der Vater mit Maske Kontakt zu eurem Kind aufnehmen soll?


    Was bedeutet in diesem Zusammenhang "rechtlicher, aber nicht biologischer" Vater? Wäre es nicht sinnvoll das zu ändern, dann müsstest du dir auch keine Gedanken mehr über eine Maskenpflicht beim Umgang machen.


    Nicht nur im horizontalen Gewerbe könnte er sich anstecken, auch stinknormal bei der Arbeit oder auf der Straße.

  • Hallo Olenka,


    herzlich willkommen.

    Vielleicht mag ja ein Moderator Dein Thema in den passenden Bereich schieben, damit es hier nicht unter geht.


    Zum Thema:

    Sicherlich kann ich Deine Sorge verstehen.

    Gleichzeitig ist die Kommunikation mit einem so kleinen Menschen mit Maske nicht nur nicht möglich, sondern würde das Kind eher belasten.

    In dem Alter gibt es nur Mimik die das Kind dazu noch nicht unerheblich spiegelt.


    Was würde ich also machen:

    Mich von dem Gedanken trennen Kontrolle und Einfluss auf die Situation zu haben, in der nähe einen Kaffee trinken und froh sein, dass der andere Elternteil nicht allein mit dem Kind loszieht.


    lg von overtherainbow

  • Es hängt von den Corona Vorschriften des Bundeslandes ab, in dem das Treffen stattfindet, inwieweit eine Maske für den Vater und/oder den Umgangsbegleiter Vorschrift ist. Letztlich ist es schlicht ein Treffen von Personen aus drei Haushalten. Mutmaßlich in geschlossenen Räumen.

    Du findest die aktuell gültigen Vorschriften mutmaßlich auf der Homepage deines Innenministeriums und/oder des Gesundheitsministeriums sowie auf der des Gesundheitsamtes seines Wohnortes.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die MA des Trägers hat zunächst schriftlich die Entscheidung zum Thema Mund-Nasen-Schutz den Eltern überlassen. Alle betreffenden Personen sollten nur rechtzeitig vor dem Umgang über die Entscheidung informiert werden.


    Jetzt widerspricht sich die MA und fordert, dass die Masken nicht getragen werden.

  • Die MA des Trägers hat zunächst schriftlich die Entscheidung zum Thema Mund-Nasen-Schutz den Eltern überlassen.

    Da hat es sich jemand aber mal wirklich einfach gemacht.


    Was ist denn eigentlich ein gesetzlicher Vater?

  • Achso, dann soll er doch froh sein das Kind überhaupt sehen zu dürfen und sich nicht wegen eines Lappens im Gesicht muckieren.

  • Der gesetzliche Vater müßte der Ehemann sein, der nicht der Erzeuger ist.

    Nicht unbedingt.


    Die rechtliche Vaterschaft kann auf verschieden Wegen erworben werden. Im vorliegenden Fall sind wohl drei Szenarien denkbar. Die Vaterschaft kann anerkannt werden, das Kind kann adoptiert werden .... oder man wird rechtlicher Vater aufgrund der "Ehelichkeitsvermutung", die besagt, dass ein während der Ehe geborenes Kind vom Ehemann gezeugt wurde. Auch wenn diese Auffassung ein bissl weltfremd ist. :)


    Das Ganze ist im BGB § 1592 Vaterschaft geregelt.

  • agrippa,

    echt jetzt?


    Er soll froh sein? Er nimmt nur sein Recht und seine Pflicht zum Umgang wahr.

    Als rechtlicher Vater muss er halt nicht nur Unterhalt für ein kKuckuckskind zahlen, er darf es sogar sehen und bei GSR auch mitentscheiden

    Absolut, der soll zahlen und nicht rum jammern.

    Der ist ja nicht mal der "Erzeuger", so blöd dem auch noch ein geteiltes Sorgerecht zu geben war Olenka hoffentlich nicht.

    Was will der eigentlich mit Umgängen wenn die KM das ganz offensichtlich nicht will?

    Dann auch noch begleitet, das heißt auf deutsch das der Typ eigentlich doch schon entsorgt ist und jetzt macht er auf den dicken.

    Das Stresst sie und das Kind nur unnötig.

  • Ich hoffe du meinst das ironisch Agrippa

    .....wäre schön wenn ich das schreiben könnte.....les mal Olenkas Beiträge da steht genau das.

    Diese komische Maske ist doch nur ein Aufhänger um den Umgang möglichst unangenehm zu gestalten.

    Was soll das Gerede um den heißen Brei?

  • Was man hier im Forum an Rechtsauffassungen gelegentlich zu lesen bekommt, ist schon toll. :)

    Erstens einmal gibt es kein "geteiltes Sorgerecht". Es gibt nur ein "gemeinsames Sorgerecht". Und das erhalten die Eltern eines ehelichen Kindes gemäß BGB § 1627 Ausübung der elterlichen Sorge.

    Die Kindesmutter kann das "gemeinsame Sorgerecht" nicht "gewähren", wie unser Rechtsexperte hier schreibt. Sondern bei widerstreitender Interessenlage könnte sie alleinfalls das "alleinige Sorgerecht" beim Familiengericht einfordern. Darüber entscheidet dann ein Richter und sonst niemand.

    Rainbowfish hat es ja zuvor schon vollkommen richtig dargestellt. Warum Agrippa dann immer noch auf seiner etwas verquasten Rechtsaufassung beharrt, ist schon nicht so ganz nachzuvollziehen ! Na ja, man kann eben nicht erwarten dass jeder den Unterschied zwischen biologischer und rechtlicher Vaterschaft versteht ... :)

  • Ich beharre hier auf gar keiner Rechtsauffassung ;)


    Den Zusatz das ich ein bisschen doof bin kannst du dir auch sparen, die aller meisten Personen hier kennen mich schon länger und wissen das schon ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • Nö, so geht das nicht. Dass du dich hier auch noch zum "Opfer" stilisierst.

    Rainbowfish und meine Wenigkeit haben dir sachlich und begründet die Rechtslage erklärt. Nicht mehr und nicht weniger.

    Der ist ja nicht mal der "Erzeuger", so blöd dem auch noch ein geteiltes Sorgerecht zu geben war Olenka hoffentlich nicht.

    Was will der eigentlich mit Umgängen wenn die KM das ganz offensichtlich nicht will?

    Dann auch noch begleitet, das heißt auf deutsch das der Typ eigentlich doch schon entsorgt ist und jetzt macht er auf den dicken.

    Die Sache mit dem "geteilten Sorgerecht" ist rechtlich gesehen einfach "unterirdisch".

    Und was den "Erzeuger" betrifft, so ist dir der Unterschied zwischen biologischer und rechtlicher Vaterschaft nicht geläufig. Denn nur auf die RECHTLICHE Vaterschaft kommt es in diesem Zusammenhang an.

    Dir ist nicht bewusst, dass Sorgerecht und Umgangsrecht nichts, aber auch nicht das Geringste, miteinander zu tun haben.

    Einen solche Menge an absolutem Blödsinn in ein paar Zeilen hier einzustellen, das schaffen nicht viele. Respekt !

    Und nachdem ich dich auf den Boden der Tatsachen zurück geholt habe, behauptest du nun, dass ich dich als "doof" bezeichnet hätte. Das ist nicht richtig. Der Einzige, der sich als doof bezeichnet hat, bist du selbst. Und ob das zutrifft oder nicht, darüber maße ich mir kein Urteil an !


    Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Jetzt sollte man das Geschnatter vielleicht ganz einfach einstellen.

  • Mod.-Hinweis: Der User Bennie wird dringend gebeten, hier am Thema der Threadstarterin zu diskutieren und nicht eine pseudojuristische Auseinandersetzung vom Zaun zu brechen, die völlig an der eigentlichen Diskussion vorbei geht. Volleybap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ach so, der Beitrag des Users Agrippa war juristisch fundiert und durchaus dem Thema der Threadstarterin dienlich.

    Wenn das die Meinung der Moderation ist, dann könnt ihr meine Beträge doch ganz einfach löschen ! Die sind ja offensichtlich pseudojuristisch und völlig unhaltbar und da ist das doch kaum zu verantworten, so etwas hier stehen zu lassen ! :)

    Aber schön, dich mal hier im Forum sehen. Da du ja ansonsten eher in der Plauderecke über den Song des Tages diskutierst. Dort wo geschätzte 80 - 90 % der Beiträge dieses Forums stattfinden, unsichtbar für die Internet Gemeinde. Ein Moderator der fröhlich mitschnattert. Das wirkt auf mich so, als würde ein Bademeister ins Becken springen, um mit den Gästen zu plantschen. Ein Moderator hat in den meisten Foren ein ganz anderes Rollenbild ... aber das ist halt eine Besonderheit dieses Forums.

    Schön, dass du jetzt einmal regelnd eingegriffen hast, um die Sachlichkeit in diesem Thread wieder herzustellen. Und natürlich werde ich deinem Wunsch nachkommen und mich aus dieser Diskussion jetzt definitiv verabschieden. :)

    Liebe Grüße
    Bennie