Wie werden die betreuungsanteile beim Wechselmodell berechnet?

  • Hallo zusammen , vielleicht kann einer von euch mir weiterhelfen .

    Ich betreibe seit ca 8 Monaten ein Wechsel modell mit dem KV, welches wir jetzt wohl ändern müssen, da unser ältester Sohn eingeschult wird.

    Wir beide arbeiten auch in der Schule, und wollen dass unser Sohn möglichst nicht zu viel Zeit im Hort verbringt, da er die Schule jetzt schon nicht mag und auch nicht die sozialste Person ist.:D

    Der Kindsvater hat jetzt vorgeschlagen, dass ich unsere beiden Kinder täglich, außer am Donnerstag in Kita und Schule bringe, und er sie auch täglich außer donnerstags, von der Schule bzw Kita abholt. Die Wochenenden werden wir wie gewohnt im Wechsel handhaben.

    Mittwochs würde er sie abholen, und die Nacht auf Donnerstag wäre auch die einzige Übernachtung bei ihm unter der Woche.

    Abgesehen davon, dass ich das ganze doch als ziemliches hin und her (Gefahre) sehe, würde ich gern wissen, wie die Betreuungsanteile dann errechnet werden?

    Wenn zwei verschiedene Personen bringen und abholen, erhält dann jeder 50% Anteil für den Tag? Gelten Übernachtungen mehr als eine Abholung, also dann letztendlich nur wenige Stunden bis zum Abend? Ihr könnt euch denken, da steckt natürlich mehr dahinter.

    Der Vater verweigert ja seit acht Monaten den Unterhalt, und ich habe den Eindruck, dass er jetzt irgendwie versucht weiterhin keinen Unterhalt zu zahlen, in der Hoffnung dass er wenn er die Kinder täglich außer einen Tag von den Einrichtungen abholt, er die höheren Betreuungsanteile inne hat.

    Und somit den Spieß umdrehen kann, dass ich Unterhalt zahlen soll.

    Leider muss ich mittlerweile so denken, denn leider ist er etwas durchtrieben. :(

    vielen Dank an euch schonmal!


    LG Susi

  • Auf die Frage mit der Berechnung der Anteile kann ich dir nicht antworten. Da habe ich zu wenig Ahnung.

    Euer ausgetüfteltes Modell würde ich mir allerdings nochmal durch den Kopf gehen lassen. Ich finde das viel zu verwirrend. Und zwar nicht nur wegen des Fahrens sondern gerade für die Kinder. Halte ich nicht für gut. Vielleicht findet ihr eine bessere Lösung, die auch WM genannt werden kann?

  • Ich kenne ca. ein halbes Dutzend unterschiedlicher Berechnungsmodelle für den Unterhalt beim Wechselmodell.

    Grundsätzlich liegt es an euch, eine Einigung herbeizuführen.


    Stichworte WM:

    A) Jeder zahlt seins.

    B) Beide Einkommen addieren, Unterhalt nach DueTa festlegen, aufteilen nach Einkommen anteilig.

    C) Abrechnung nach Stundenanteil

    D) Bei wem Kind gemeldet, der ist Betreuungselternteil. Der andere zahlt Unterhalt. WM zählt als großzügiger Umgang.

    E) Einer zahlt anteilig Unterhalt nach DueTa für die Zeit, die der andere mehr betreut.


    Usw.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Na, das ist doch prima, dass ihr beiden das hinbekommen habt, euch auf das Wechselmodell zu verständigen. Das schaffen nicht alle getrennt lebenden Eltern ... und es liegt vor allem im Interesse des Kindes, dass das so bleibt.

    Man sollte also vorsichtig sein, dass man nicht leichtfertig "Porzellan" zerschlägt. Ein Rechtsstreit ist schnell losgetreten. Und hinterher bedauert man das möglicherweise.

    In den meisten Fällen werden Kinder nach dem Residenzmodell betreut ... das Kind lebt bei einem Elternteil, der andere Elternteil nimmt Umgang wahr und zahlt Barunterhalt.

    Beim paritätischen Modell (das ist das Wechselmodell) teilen sich die Eltern die Betreuung zu gleichen Teilen. Und damit muss auch der Barunterhalt aufgeteilt werden.

    Es sei angemerkt, dass das Paritätsmodell weitgehend vom EINVERNEHMEN der Eltern abhängt. Zwar gibt es einen richtungsweisenden Beschluss des BGH aus dem Jahr 2017 (Az. XII ZB 601/15) nach dem auf Antrag eines Elternteils unter bestimmten Umständen das Paritätsmodell erzwungen werden kann ... aber das ist immer noch eine seltene Ausnahme. Wenn die Eltern sich nicht einigen können, dann wird das i.a. so enden, dass einem Elternteil das ABR zugesprochen wird und der andere Elternteil wird barunterhaltspflichtig. Wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil sich nun trotzdem weiterhin an der Betreuung beteiligt, wird seine Barunterhaltspflicht dadurch nicht gemindert. Aber natürlich ist er jetzt zur Betreuung auch nicht mehr verpflichtet, sondern lediglich zum Umgang.

    Wenn die Eltern sich auf das Paritätsmodell verständigen, dann sollten sie auch den Barunterhalt einvernehmlich aufteilen. Denn warum sollte der Kindesvater bei hälftiger Betreuung den vollen Barunterhalt nach der DT zahlen !

    Allerdings so einfach ist das nicht, dass man jetzt einfach die Barunterhaltspflicht gegeneinander aufrechnet. Es ist zunächst der Barunterhaltsanspruch des Kindes gemäß der Summe der bereinigten Nettoeinkünfte der Eltern zu ermittelt und danach wird die jeweilige Haftungsquote der Eltern festgelegt. Wer mehr schuldet, muss dem anderen grundsätzlich die Hälfte ausgleichen ... Aber natürlich können sich die Parteien einvernehmlich auf andere Quotierungen einigen.

    Ob sich ein Gericht bei fehlendem Einvernehmen auf lange Diskussionen einlässt, da wäre ich mir nicht so sicher. Zum Teil wird man da möglicherweise juristisches Neuland betreten ... mit allen prozessualen Risiken.

    Meine Empfehlung: einigt euch EINVERNEHMLICH auf ein paritätisches Modell, bei dem im Interesse des Kindes die Betreuung zu gleichen Teilen und fair aufgeteilt wird ... und einigt euch darauf, ob ein gewisser Ausgleich des Barunterhalts angemessen ist, wenn Einkommen und Aufwendungen der beiden Elternteile stark voneinander abweichen sollten. Dann spart ihr Zeit, Geld und Nerven und das kommt letztendlich dem Kind zugute. :)

  • danke für eure Wortmeldungen, letztendlich konnte mir aber keiner die Frage beantworten, wie die betreuungsanteile berechnet werden, wenn der eine nur bringt, und der andere nur abholt. Also ob derjenige der abholt, höhere betreuungsanteile am jeweiligen Tag hat oder nicht. Dass der Vater nicht den vollen Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle zahlen muss, ist mir bei nahezu

    50/50 Verteilung natürlich klar.

    Er hat 60 € für beide Kinder vorgeschlagen, weil ihm seine Anwältin das vor was weiss ich wie viel Jahren vorgeschlagen hat, bzw errechnet. Da würde ich zumindest gerne eine zweite Meinung einholen.

    Denn letztendlich ist das Geld ja nicht für mich, sondern für die Kinder. Und wenn ich immer diejenige bin, die Winterjacken kauft, Gummistiefel, Schulrucksack samt Inhalt, Zuckertüte etc. finde ich es bei einem Gehaltsunterschied von 1100 Euro netto schon angemessen, wenn der Vater sich daran beteiligt. Aber Pustekuchen...

  • Mir ist noch nicht klar, wann die Kinder bei wem übernachten und wann sie sich bei welchem ET aufhalten.

    Ich glaube nicht, dass es in der Rechtssprechung eine unterschiedliche Gewichtung von bringen und abholen gibt.


    Grundsätzlich ist es ja schon eine gute Basis, wenn ihr beide das WM durchführen wollt und sich dies auch positiv auf die Kinder auswirkt.


    Warum beteiligt sich der KV nicht an den Kosten?

    Habt ihr schonmal eine Mediation versucht, um Lösungen für die Streitpunkte zu finden?

  • Wechselmodell funktioniert nicht oder nur sehr schwer , wenn die Minuten gezählt werden und das finanzielle so stark im Vordergrund steht. Zudem muss man mit dem Ex reden können.

    Ich/wir leben das Wechselmodell mit einer festen Regelung. Es kann aber immer mal etwas dazwischen kommen bei mir, oder auch bei dem anderen Elternteil, so dass sich etwas verschiebt. Im Fokus steht bei uns immer das Kind. Finanziell haben wir vorab eine Vereinbarung getroffen, aber auch hier wird nicht jeder Cent abgewogen wer was genau kauft. Das ergibt sich einfach bei uns.


    Was ist dir denn wichtig?

  • letztendlich konnte mir aber keiner die Frage beantworten, wie die betreuungsanteile berechnet werden, wenn der eine nur bringt, und der andere nur abholt. Also ob derjenige der abholt, höhere betreuungsanteile am jeweiligen Tag hat oder nicht.

    Mir scheint, dass du von völlig falschen Voraussetzungen ausgehst. So funktioniert diese Rechnung nicht !

    Beim Wechselmodel wird davon ausgangen, dass (vereinfacht dargestellt) beide Elternteile gleiche Betreuungsanteile und gleiche Baraufwendungen tragen. Wenn sich die Eltern nicht einvernehmlich einigen können, dann kann man das Familiengericht einschalten. Dann wird auf Basis der bereinigten Nettoeinkünfte wie oben von mir beschrieben die Haftungsquote und letztendlich der jeweils fällige Barunterhalt ermittelt.

    Der Barunterhalt ist ein Anspruch des Kindes gegen die Eltern. Und deshalb wird damit das Außenverhältnis geregelt. Meist einigen sich die Eltern dann einvernehmlich auf eine Ausgleichszahlung. Das sind die 60 Euro, die die Anwältin deines Ex errechnet hat.

    Das Kindergeld geht übrigens auch in diese Rechnung ein. Und wenn du das Kindergeld in voller Höhe erhältst, dann würde der Kindesvater zusätzlich den auf ihn entfallenden Anteil an dich abtreten, das wären dann derzeit noch mal 102 Euro pro Monat, die du erhältst. Und auch vom "Sonderkindergeld" steht im die Hälfte zu.

    Nun machst du geltend, dass in eurem Fall dein Betreuungsanteil höher ist und dass du außerdem einen höheren Anteil an den Kosten für die Bekleidung trägst. Damit könnten Anprüche im Innenverhältnis entstehen. Und die könnte man dann notfalls sogar auch gerichtlich thematisieren.

    Aber: ich habe ja schon gesagt, dass das Wechselmodell auf dem EINVERNEHMEN basiert. Und wenn man sich wegen 50 Euro vor Gericht die Köppe einschlägt, dann ist das mit dem Einvernehmen schnell zu Ende. Und dann bleibt eigentlich nur noch das Residenzmodell. Einer betreut die Kinder und der andere zahlt Barunterhalt. Das ist übrigens der "Normalfall". Aber so wie ich das verstehe, wäre das für euch BEIDE keine gute Lösung.

    Ich habe das Gefühl, dass du mit der rechtlichen Problematik dieser Angelegenheit ein wenig überfordert bist. Du solltest dich an deinen Rechtsanwalt wenden und den fragen, welche einvernehmliche Regelung ihr der Gegenseite vorschlagen wollt. Denn wie eine faire Lösung aussehen könnte, das können wir hier im Forum nicht beurteilen, weil das von den Umständen eures Falles abhängt.

    Nur eins kann man ziemlich sicher vorhersagen: wenn eine Seite mit dem Kopf durch die Wand will, dann ist Schiffbruch vorprogrammiert. :)

  • Ich finde auch, dass bei einem Wechselmodell der Unterhalt so berechnet wird, als wenn jeder 50% betreut. Und so solltet ihr auch die Zeit verteilen.

    Wir haben zusätzlich eine Ausgabenliste. Damit es egal ist, wer was kauft oder mit den Kindern zum Friseur geht. Das wir aufgelistet und ca. alle drei Monate abgerechnet. Für uns ist das so ok.

    Den Unterhalt haben wir selber nach einer Formel aus dem Netz berechnet und wenn sich etwas verändert, kann ha auch Mal der Unterhalt sein, da Kind älter, verändern wir dies.


    Ich finde es schwierig, eure Stunden genau zu berechnen. Wie handhabt ihr es denn, wenn Kind krank ist und nicht in Kita oder Schule kann?

    Je nach dem, ist ja das Elternteil auch immer in Bereitschaft und man kann Kita und Schulzeit nicht abziehen.


    Viele Grüße Antje

  • Sensei.png


    Ich habe es in Excel ausprobiert, und damit die Betreuungszeit des KV nicht völlig untergeht in dieser Berechnung die Nachmittage auf 14 bis 19 Uhr gesetzt. Das wird wahrscheinlich nicht so lange sein, sondern eher nur bis 17 oder 17:30 Uhr. Und dann gehen die Kinder mit dir nach Hause. eben dahin, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben.

    Der KV "betreut" in eurem Modell zeitlich deutlich weniger als du. Also wenn es dir nur um den finanziellen Vorteil geht, könntest du das schon annehmen. Die Frage, die sich mir stellt ist aber, ob ihr den Kindern da wirklich was Gutes tut. Das könnt nur ihr selbst beantworten. Ich würde mich, wenn ich der KV wäre nicht darauf einlassen, vorausgesetzt, es geht in erster Linie nicht um das Geld, sondern um die Beziehung beider Elternteile zu den Kindern. Denn so wie das aussieht könnte man euer Modell auch Residenzmodell nennen, in dem der KV an den Nachmittagen die Kita ersetzt.