Mein RA sagte, zahlen und ggfls. am Ende im Innenverhältnis geltend machen........
Zwar unbefriedigend, aber nun gut; Leben ist kein Ponyhof
Mein RA sagte, zahlen und ggfls. am Ende im Innenverhältnis geltend machen........
Zwar unbefriedigend, aber nun gut; Leben ist kein Ponyhof
Ich kenne nur
1) KFO läßt sich von den Eltern einen Vertrag unterzeichenn das sie den SB zahlen
2) Heilkostenplan geht an die GKV zwecks Zustimmung
so sind alle Seiten über die Kosten und Kostenübernahme informiert
Aber soweit sind wir ja noch gar nicht
würde es auch vorzahlen, weiß aber, dass ich bei der Erstattung der Krankenkasse leer ausgehen werde !
Mein RA sagte, zahlen und ggfls. am Ende im Innenverhältnis geltend machen........
Zwar unbefriedigend, aber nun gut; Leben ist kein Ponyhof
Klar. Wie das ausgeht, hast Du ja schon im Startthread geschrieben. Du wirst brav um Erstattung bitten. Du hörst nix. Du wirst wegen der Summe nicht vor den Kadi ziehen ...
so sieht es aus
Also hier ist es auch so, dass ich den Eigenanteil zahle, da die Kinder bei mir leben. Sie sind aber über den Papa der beiden versichert. Ich habe die Praxis gebeten, die Rechnungen an mich zu schicken, da ich diese ja auch bezahle, dies geht problemlos. Am Ende der letzten (frühkindlichen) Behandlung habe ich dann auch die Rechnungen bei der Krankenkasse der Kids eingereicht mit der Bitte den Betrag auf mein angegebenes Konto zu überweisen. Auch das war kein Problem.
So werde ich es auch machen ! Danke 😊
Ja so war das hier auch. Ich habe die Hälfte bezahlt (natürlich on top zu 2 mal KUH) aber als es um die Rückerstattung ging meinte KM nur es gab nichts zurück von der Krankenkasse.
Sollte ich mal nachfragen...
LG
Fragen kostet ja nichts 😬
Fragen kostet ja nichts 😬
Hab ich ja ...
Gabs eigentlich schon den Bonus? Konjunkturspritze?
LG
Die 300 Euronen? Sind jeweils hälftig für September und Oktober angekündigt.
Korrektur: Im September 200, im Oktober 100 Euro.
Also, so wie ich das sehe, schließt du mit dem KFO eine Vereinbarung zur Behandlung deiner Tochter ab. Damit bist du dem KFO gegenüber haftbar und musst seine Rechnung bezahlen.
Eine Lösung wäre es, die Kindesmutter dazu zu bewegen, den Vertrag abzuschließen. Dann wäre sie haftbar. Oder aber versuchen, ob sie die Rechnungen bezahlt. Aber diese Möglichkeiten erwähne ich eigentlich nur aus humoristischen Gründen.
Das Kind ist bei der Kindesmutter versichert. Damit hat die KM nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung Anspruch auf 20% Erstattung der Kosten von der Krankenkasse. Aber auch nur dann, wenn du ihr die bezahlten Rechnungen überlässt. Sonst kriegt sie nix. Du allerdings auch nicht. Diese Lösung bevorzugt die Krankenkasse.
Wenn die Kindesmutter deine Belege einreicht, die Erstattung geltend macht und nicht an dich weiterleitet, dann könntest du sie etwa mit dem Argument der ungerechtfertigten Bereicherung im Innenverhältnis verklagen. So wie es dir dein Rechtsanwalt schon erklärt hat. Aber nach deiner Einschätzung dürfte das aussichtslos sein. Und auch ich würde wegen der paar Euronen kein so großes Fass aufmachen wollen ... insbesondere wegen der zu erwarteten "Turbulenzen" mit der Kindesmutter ...
Du könntest versuchen, mit der Kindesmutter zu verhandeln: du stimmst der Behandlung beim KFO nur zu, unter der Bedingung, dass die Kindesmutter gegenüber der Krankenkasse die unwiderrufliche Abtretung der diesbezüglichen Erstattungsansprüche an dich erklärt. Ob die Frau dazu bereit ist, so einen Wisch zu unterzeichnen, kann ich allerdings nicht sagen ...
Ansonsten bleibt m.E. nix anderes übrig als dem Kind zuliebe die Behandlung zu bezahlen und die Erstattung notfalls abzuschreiben. Das ist halt rechtlich eine sehr vertrackte Gemengelage. Aber die 20% betreffen ja ohnehin nur die erstattungsfähigen Aufwendungen ... so viel ist das ja nun auch wieder nicht ! Und deine Tochter braucht ordentliche Zähne, damit sie später mal einen ordentlichen Mann findet ....
Wie bereits geschrieben, zahlen, nett fragen, abschreiben 👍