Öfter mal etwas Neues :-)

  • Heute mal ein kleines Update:


    Der VKH Antrag meiner Noch-Ehefrau wegen TU wurde abgelehnt, da sie geforderte Unterlagen nicht eingereicht hat, Scheidungstermin und Verhandlung wegen KU ist terminiert - sie wurde durch gerichtliche Verfügung auf ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit verwiesen ( Vollzeit + 450 Euro Job ), ihre plötzlichen Darlehensverbindlichkeiten ( Next und Eltern ) möge sie stunden.


    Im Moment bin ich etwas erleichtert, aber wer weiß schon, was da noch kommen mag !

  • Heute mal ein kleines Update:


    Der VKH Antrag meiner Noch-Ehefrau wegen TU wurde abgelehnt, da sie geforderte Unterlagen nicht eingereicht hat, Scheidungstermin und Verhandlung wegen KU ist terminiert - sie wurde durch gerichtliche Verfügung auf ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit verwiesen ( Vollzeit + 450 Euro Job ), ihre plötzlichen Darlehensverbindlichkeiten ( Next und Eltern ) möge sie stunden.


    Im Moment bin ich etwas erleichtert, aber wer weiß schon, was da noch kommen mag !

    Holla die Waldfee. Ziemlich scharf agierend, das Gericht. Noch vor der/den Verhandlungen. Das ist echt selten, dass auf erhöhte Erwerbsobliegenheit sowie Stundungshinweis vom Gericht vorab hingewiesen wird.

    Das wird alles keine Freudigkeit auslösen bei ihr und ihrem Anwalt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein, denke nicht, dass das Heiterkeit auslöst.


    Hoffe, dass man sich nach den Terminen vielleicht mal mit realistischen Vorstellungen über die Eigentumswohnung einigen kann.


    Das Bäume 🌲 nicht in den Himmel wachsen, sollte der Gegenseite hoffentlich langsam auch dämmern.


    Das wäre schön, eine faire und für ALLE tragfähige Lösung zu finden.

  • Wenn Deiner Ex Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt um die Ohren fliegen, dann ist nur im Sonderfall die Reaktion eine Gesprächsbereitschaft. Kindes- und Trennungsunterhalt leisten zu dürfen führt oft - jedenfalls bei den Herren der Schöpfung - zu einer Verhärtung der Beziehungssituation. Es kann gut sein, dass die Sache so richtig hochgeht .

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du machst mir Hoffnung 🤣 Hatte eher gehofft ( vielleicht habe ich auch den Wunsch ), dass auf Grundlage der Entscheidungen eine Art „Kuhhandel“ stattfinden kann....nach bisherigen Verlauf unrealistisch, da geb ich Dir Recht !


    Aber irgendwann muss es einem doch klar werden, dass immer weitere Verfahren ( z.B. Teilungsversteigerung ) nur die Kosten explodieren lassen.

    Wie bisher, abwarten und Tee ☕️ trinken !

  • Okay. Dann ist das wunderbar fürs Gegenrechnen. Dreisatzübungen. Und einmal für die Zeit bis zur Scheidung und danach, bis das erste Kind 18 ist und Barunterhalt fällig und wieder alles neu . . .

    Teilungsversteigerung auch "prima". Emotionen gegen Argumente ist da ein schwieriges Spielfeld. Steckst also so richtig im Finanzkrieg. Der Whiskey aus dem anderen Thread sei dir gegönnt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • KU betrifft ja nur ein Kind - das andere Baby ist in Ausbildung und verdient sooooo viel, dass da kein Anspruch mehr besteht.


    Ja, eigentlich einfacher Dreisatz, aber wenn die Ex den Wert der Wohnung in Gold aufwiegt, wird es schwierig mit einer Einigung.


    Hatte auch mal vorgeschlagen einen neutralen allgemeinen vereidigten IHK Gutachter zu beauftragen; Antwort: Nö, Makler 🤪


    Schwierig....