Mietverträge auf Zeit...

  • Hallo zusammen,


    bevor ich den ganzen Krams zum Anwalt gebe, hätte ich gerne vorab Infos. Vielleicht könnt ihr mir ja Tipps geben?!


    Die Fakten sind:

    Herr Noch-Ehemann und ich haben 2 ETW, die aktuell miteinander verbunden sind, so dass sie als Einheit genutzt werden. Die ETW laufen allerdings getrennt, es gibt 2 Grundbücher, die Finanzierung ist ebenfalls getrennt aufgestellt.


    Alleine verkaufen geht momentan nicht, obwohl ich nichts lieber tun würde. Aber dagegen könnte Herr Ex rechtlich vorgehen. Das ist bereits anwaltlich geklärt. Darüber hinaus habe ich ihm ein Schreiben vom Anwalt zukommen lassen, in dem ich ihm 12 Monate Zeit gebe, seine Möglichkeiten zu klären: will er das Ganze komplett halten und mir meine ETW quasi abkaufen, verkaufen wir gemeinsam oder drücke ich dann durch, dass ich alleine verkaufe. Das sind die Optionen.


    Als Gegenleistung hat er zugesichert,dass er in diesem einen Jahr meine Kreditraten übernimmt. Er möchte jedoch 2 Zimmer meiner ETW untervermieten. Meine Ansage ist, dass die Zimmer - wenn er untervermietet - Ende Juni 21 frei sein müssen, damit der Preis der Immobilie dann nicht unnötig gedrückt ist. Es läuft also auf Zeitverträge hinaus.


    Wie geht man da (an diese zeitlich befristeten Mietverträge) dran? Welche Stolperfallen gibt es? Vermietet man dann besser möbliert oder unmöbliert? Habt ihr Erfahrungen?


    Danke im Voraus und viele Grüße


    Maumau

  • Für Mietverträge, auch zeitlich befristete Mietverträge gibt es Standardvorlagen. Da ist man - ein bisschen auf die Seriosität des Anbieters achten - save.

    Was Ex plant, scheint jedoch eine Untervermietung zu sein. Die muss klassischerweise der "Vermieter" (Ex und Du) "nur" genehmigen, der eigentliche Vertrag läuft zwischen "Mieter" - hier dein Ex - und dem Untervermieter.


    Genaues kann man aber bei der schwierigen Konstellation nur bedingt sagen. Da hängt viel von den Feinheiten - auch bisherigen Absprachen - ab.


    Von außen betrachtet stellt sich die Frage, ob es nicht günstig/möglich für Dich wäre, dass Ex (wenn er nicht die ETW gesamt übernimmt), zu einem bestimmten Termin die auf Dich eingetragene ETW räumt. Dann wird die offene Verbindung zurückgebaut (wie immer die aussehen mag) und jeder Eigentümer macht mit seiner Wohnung, was er will. (Gemeinsamer Verkauf von Immobilien bei Ex-Partnern birgt ungeheuer viel Konfliktpotential in sich ...)

    Im Allgemeinen sind kleinere ETW aufgrund höherer Nachfrage besser zu verkaufen (mehr Interessenten, dadurch bessere Verhandlungsposition) als größere. (Schau Dir dazu mal die Statistiken für Deinen Wohnort im Internet an, ob das auch für Deine ETW-Größe stimmt und halt Deine Region.) Da könnte die Beseitigung von Konfliktpotential gleichzeitig auch ein finanzieller Gewinn sein ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Meine absoute Empfehlung: Haus und Grund .


    Der Verein ist wohl in Ortsverbände untergliedert. Zumindest bei uns kostet die Jahresmitgliedschaft 60,- Euro.


    Dafür gibt es unter anderem 2x wöchentlich Telefonzeiten mit einem auf Immobilien- und Mietrecht spezialisierten Juristen und vieles mehr. Es gibt wasserdichte Vertragsvorlagen und wirklich alles an Informationen die man braucht.


    Die machen allerdings auch viel Lobby-Arbeit, aber daran muss man ja nicht teilnehmen.