Beerdigungskosten für die Mutter / bei Pflegeeltern aufgewachsen.

  • Ein Bekannter ist bei Pflegeeltern aufgewachsen seit er 2 Jahre alt war. Zur leiblichen Mutter hat nie wirklich Kontakt bestanden, er hat sie kennengelernt als er 13 war und danch ist sie auch wieder verschwunden.


    Jetzt ist die leibliche Mutter ist gestorben und er hat wohl den Fehler gemacht und ein Beerdigungsinstitut zu beauftragen.

    Die Rechnung hat er schon.


    Hat er jetzt noch eine Chance da raus zu kommen?

  • Das Erbe hat er ausgeschlagen.


    Wer übernimmt denn sonst die Kosten für eine Beerdigung wenn nichts da ist?

    Gemeinde, Land, Bund?


    Ein Kind um das man sich nie gekümmert hat halte ich jedenfalls für den falschen.

  • Gäbe es denn die Option, die Beerdigung vom Konto der Verstorbenen zu bezahlen? Damit kann nach meinem Wissen auch nicht im Nachhinein die Annahme des Erbes angenommen werden. Wie sieht es mit anderen "bestattungspflichtigen" nächsten Verwandten aus?

    A smile a day sweeps the sorrows away

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Schlecht.

    Er kann die Rechnung der Sozialbehörde vorlegen, wenn ER eine Bedürftigkeit (Zuschuß zu den Bestattungskosten) nachweisen kann, kann er evtl. rückwirkend Geld bekommen.

    Ansonsten hat er "Die Musik bestellt und muss sie zahlen". Ist bei manchen Sozialbehörden so.

  • Die Bestattungspflichtigen unabhängig von der Erberei, sind zur Bestattungskostendeckung verpflichtet.

    Einzeln oder prozentual je nach Anzahl der Bestattungspflichtigen.


    Wenn dann die Gemeinde bei Bedürftigkeit der Bestattungspflichtigen Personen. Land NRW

  • Da bin ich ganz bei dir, aber es bedarf schon "mehr" in der Vergangenheit, um aus der Zahlungsverpflichtung rauszukommen.

  • Da wird er wohl keine Chance haben.

    in gewissen Konstellationen kann der eigentlich zuständige Verwandte (Partner, dann erster Grad, dann ...) die Kostenübernahme verweigern. Nämlich dann, wenn es aus irgendwelchen Gründen "unzumutbar" ist. "Nie wirklicher Kontakt" reicht aber nicht zur Unzumutbarkeit. Da müsste mehr sein.

    Aber da der Sohn hier bereits das Beerdigungsinstitut beauftragt hat, kann er sich nicht darauf berufen, dass hier keine emotionale Verbindung bestanden hätte. Da ist der Beerdigungsauftrag schon Beleg genug, befürchte ich. Abgesehen von der Tatsache, dass der zahlt, der die Musik bestellt hat, ist ja zumindest im ersten Moment der Wille zur Organisation und Bezahlung der Beerdigung vorhanden gewesen. Die Idee, sich da rauszudrehen, ist wohl erst später gekommen. (Oder er ist vom Beerdigungsinstitut "unnter Druck" gesetzt worden. Das müsste aber nachgewiesen werden und ist sicherlich nicht einfach.)


    Gibt es übrigens keinen "nahen Verwandten" und keine einspringenden Freunde, steht die politische Gemeinde im Senkel. Ich weiß aber nicht, ob diejenige des Wohnortes oder die (falls anders) des Todesortes.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Bruder meines Vaters verstarb, nachdem die beiden über 35 Jahre keinen Kontakt hatten.
    glücklicherweise hatte sein Bruder Kontakt aufgenommen, als es ihm schlechter ging. So konnte mein Vater eine günstige Beerdigung organisieren. Ansonsten hätte die Stadt München die örtliche Möglichkeit genommen, die doppelt so teuer gewesen wäre.
    Es gab keine anderen Hintergbliebenen, das Erbe hat mein Vater ausgeschlagen, niemand fragte danach, ob die beiden sich nahe standen oder in Kontakt gewesen waren.

    Edit sagt: wenn mein Vater keinen Kontakt gehabt hätte , wäre sein Bruder von der Stadt beerdigt und seine Wohnung geräumt worden. Danach hätten sie meinen Vater ausfindig gemacht und versucht sich das Geld wiederzuholen.

  • Um ehrlich zu sein stammt die Idee dass er für die Kosten der Beerdigung nicht zuständig ist von mir.


    Ich meinte hier ähnliches im Zusammenhang mit Unterhalt für Elternteile gelesen zu haben die sich nicht um ihre Kinder gekümmert haben.


    Naja, er wird die Rechnung bezahlen, aber glücklich ist er damit nicht. Und nicht nur wegen des Geldes, die Frau hat ihn als Kind im Stich gelassen. Sein leiblicher Vater spielt übrigens in der gleichen Liga, der lebt aber wahrscheinlich noch. Bitter das Ganze.

  • Grundsaetzlich sind nahe Verwandte finanziell füreinander verantwortlich.


    Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen können die Kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Das ist so selten und oft mit so viel Auseinandersetzung/Streit vor Gericht verbunden, dass es dann regelmäßig durch die Medien geht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn er das Erbe ausgeschlagen hätte und das Institut nicht beauftragt hätte, wäre es in der Konstellation möglich, aber er musste ja den Vertrag beim Bestatter unterschreiben, damit ist er am Haken.


    Tut mir leid für ihn. Eventuell kann man mit dem Nachlassverwalter reden, ob er zumindest den Zuschuß der Rentenversicherung / Krankenkasse / was auch immer bekommt. Eventuell eine Gewerkschaftsmitgliedschaft, eine Sonderzahlung vom Arbeitgeber, da gibt en manchmal Möglichkeiten gegen Nachweis der Zahlung.

  • Volleybap


    „Nahe Verwandte“ klingt doch in dem Zusammenhang schon zynisch.


    Du kennst doch sicher reichlich Kinder deren Eltern nicht stattgefunden haben. Frag doch mal wie sich das anfühlt. Und wie es sich anfühlt wenn man dann für diese „nahen“ Verwandten plötzlich doch wichtig wird.


    Die Kosten auf die Allgemeinheit „abzuwälzen“ ist auch nicht schlecht. Vielleicht sollte man die Kosten für die Unterbringung in einer Pflegefamilie später selbst zurück zahlen. Auch da war ja in der Regel bei den „nahen Verwandten“ nichts zu holen.

  • Schau mal hier:

    Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.04.2015 - 2 LB 27/14 -


    Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.10.2004 - 1 S 681/04 -


    Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 21.03.2006 - 2 K 1862/04 -


    Vor kurzem habe ich irgendwo gelesen, dass ein Enkel die Bestattungskosten tragen musste, weil er den Bestatter beauftragt hat. Die Kinder der verstorbenen Person lebten noch und haben (wenn ich mich recht erinnere) geerbt. Leider finde ich das Urteil nicht.

  • Das musst du dem Gesetzgeber und den Waehlern sagen.

    Und ja: Beim Einsatz von Pflegeeltern wird standardmäßig geprüft, ob Eltern und nahe Verwandte in der finanziellen Verantwortung stehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn er das Erbe ausgeschlagen hätte und das Institut nicht beauftragt hätte, wäre es in der Konstellation möglich, aber er musste ja den Vertrag beim Bestatter unterschreiben, damit ist er am Haken.


    Tut mir leid für ihn. Eventuell kann man mit dem Nachlassverwalter reden, ob er zumindest den Zuschuß der Rentenversicherung / Krankenkasse / was auch immer bekommt. Eventuell eine Gewerkschaftsmitgliedschaft, eine Sonderzahlung vom Arbeitgeber, da gibt en manchmal Möglichkeiten gegen Nachweis der Zahlung.

    Zu Blau:

    Die Zahlen genau "Nix, Niente, Nada, Gargarnichts, Null, Zero"