Hallo Bennie,
ich denke die Frage nach der Finanzierung ist wohl eher nachrangig.
Der betreuende ET ist berufstätig und in Elternzeit, die Kosten des Umganges werden bei der geringen Entfernung und 309,- € anteiligem Kindergeld und einer Unterhaltsverpflichtung von jetzt 801,- € Mindestunterhalt mit einer Wahrscheinlichkeit im Promille Bereich dem betreuenden Elternteil angerechnet. Ich glaube da muss sich jetzt mal keiner Sorgen machen.
Wenn der Vater wirklich wie hier beschrieben, die Kinder bisher nur bespielt hat, wird das eh nix. Auch wenn die Mutter nebenan einzieht.
Wichtiger finde ich, dass die Entfernung aufgrund des Alters der Kinder, zwangsläufig zu einer Entfremdung führt. 14 Tage sind für kleine und kleinste Kinder einfach zu lang.
lg von overtherainbow