Liebe Forengemeinde,
bald wird Tochterkind volljährig und der KV hat bekundet danach keinen Unterhalt mehr zahlen zu wollen. Nun ist es ja so, dass beide Elternteile nach der Volljährigkeit verpflichtet sind, weiterhin Unterhalt zu zahlen bzw. zu gewähren bis das gemeinsame Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat. Seit Jahren läuft alles was den Unterhalt betrifft über meine Beistandschaft beim Jugendamt. Die zuständigen MA hat der Vater bereits per e-mail über seinen Entschluss informiert und mir diese e-mail im cc ebenfalls zukommen lassen. Bisher habe ich von der Beistandschaft noch nichts gehört. Ist diese überhaupt noch zuständig, wenn ein Kind 18 wird oder muss ich mich an einen RA wenden, um den KV an seine Pflichten zu erinnern?