Hallo zusammen,
bei uns im Familienkreis kam auch aufgrund eines nicht stattfindenden Umgangs die Frage des Freibetrags auf. In diesem Fall hat das betreuende Elternteil 98% der Betreuung während der Corona-Zeit übernommen inkl. Homeschooling und Vollzeittätigkeit während ansonsten kein weiterer Umgang über Wochen stattfand. Es sieht auch nicht so aus, als würde es sich nun ändern. UET nimmt keine Übernachtungswochenenden mehr wahr nur sondern sieht seine Söhn nur noch einmal in der Woche einen Nachmittag als Umgangszeit.
Wäre es zumindest fair und möglich, sich den Freibetrag übertragen zu lassen anstelle diesen auf beide Elternteile aufzuteilen? Wir haben gelesen, dass man diesen in der Tat noch aufsplittern kann. Hintergrund ist, dass ihr so langsam die Luft ausgeht und es einfach ungerecht erscheint, dass UET an den steuerlichen Vergünstigungen partizipiert obwohl dieser nicht einmal mitgeholfen hat oder die Kinder ebenfalls schulisch betreut trotz eigenem Job von zu Hause aus.
Macht es überhaupt Sinn an so etwas zu rütteln?
Lieben Dank für Eure Rückmeldung.
Eure Rosie