Unterhalt bei Kurzarbeit und 300 Euro Bonus

  • Wenn ich das noch recht auf dem Schirm habe, dann gab es vor ein paar Jahren auch einmalig 100 Euro "Kinderbonus"(was für ein Wort)

    Das Geld wurde mir mit dem Kindergeld ausgezahlt und unser KV über die Beistandschaft angeschrieben. Sinngemäß schrieben sie , dass er es vom Unterhalt selbst abziehen kann. Wenn nicht, dann würde es bei der Mutter (also mir) verbleiben.

    Damals hat der KV es nicht abgezogen, ich denke mal, der Aufwand erschien ihm zu groß den Dauerauftrag zu ändern, wollte aber von mir wissen, was ich mit dem Geld getan habe.

    Dieses Jahr ist er klamm, mal sehen was passiert.

    Letztlich hatte ich den Kinderbonus eh nicht eingeplant gehabt, von daher sind wir zumindest nicht schlechter gestellt als vorher. Klar, ungerecht darf man es trotzdem finden. Aber das ist ja in der Gänze ein Dauerthema.

  • Die Lobbyarbeit der Umgangselternteile war auf jeden Fall so gross, dass das FamMin nicht hingegangen ist und hat gesagt: 300 Euronen an den Kindergeld Empfänger für das Kind und Punkt. Sondern die Türe aufgemacht hat für jedwede Auseinandersetzung.

    Und die Erfahrung sagt: Wo eine Möglichkeit zum Streit ist, wird sie genutzt ...

    Also laute dem Link ist das doch super gerecht:

    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/a…us-fuer-jedes-kind/156556

    Zitat

    So profitieren beide Eltern vom Kinderbonus und Ungerechtigkeiten werden vermieden.

    haha ich dachte das ganze sei nicht für die Eltern bzw. den Erzeuger sondern für die Kinder gedacht und da sollte es doch wurscht sein wo die Kohle her kommt.

    Naja, siehe oben ich glaub das erst wenn ich es auf meinem Konto sehe.

  • haha ich dachte das ganze sei nicht für die Eltern bzw. den Erzeuger sondern für die Kinder gedacht und da sollte es doch wurscht sein wo die Kohle her kommt.

    Nur weil Kinderbonus drauf steht, ist noch lange kein Kind drin, bzw. das Geld für das Kind bestimmt. Tatsächlich sagt das BMFSFJ in der weiter oben verlinkten Meldung...


    "Der Kinderbonus ist eine von vielen Maßnahmen des Konjunkturprogramms der Bundesregierung. Das Ziel ist es, die Wirtschaft anzukurbeln, Arbeitsplätze zu sichern und in die Zukunft zu investieren."


    Ich investiere die €300 in SingleMalt. 8)

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    If you want to change the world, do it while you are single.
    Once you are married you can't even change the TV channel.

  • Ich investiere die €300 in SingleMalt.

    das ist gut investiert.

    WENN(!) es die 300 wirklich gibt kriegt mein König ein Kettcar (Rest leg ich drauf) quasi als KFZ Prämie für Muskelbetriebene Fahrzeuge :love:

  • das ist gut investiert.

    WENN(!) es die 300 wirklich gibt kriegt mein König ein Kettcar (Rest leg ich drauf) quasi als KFZ Prämie für Muskelbetriebene Fahrzeuge :love:

    Auch ne schöne Idee. Ich würde ja den SingleMalt mit meiner Tochter teilen. Aber leider leider leider ist sie dafür noch nicht alt genug. :D

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  • Ich werde einen Teufel tun und irgendwohin etwas überweisen. Und warum 150,-? Man weiß ja erst mit dem Steuerbescheid für 2020, wie viel Steuern man auf den Bonus zahlt. Überweist der UET dann zu viel Bonus wieder zurück?


    Das ist doch alles nicht durchdacht!

    Ja das stimmt natürlich auch. Eigentlich kann der UET erst dann eine Summe x vom Unterhalt abziehen, wenn die Steuererklärung fertig ist. Aber soweit denkt ja keiner.

  • Theoretisch sicherlich. Aber das würde ich aussitzen!

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Völlig Wurst wer was wie versteuert. 300 Euro brutto durch 2 sind 150 Euro die der Umgangslobby zusteht.


    Und genauso empfinde ich es auch als richtig. Beim Gros der getrennten Eltern wird das schon funktionieren und ich möchte keine staatlichen Eingriffe für die Mehrheit weil eine Minderheit das gerne hätte.

  • Wenn das sooo eine Minderheit ist, dann wäre es ja nicht zuviel verlangt, wenn dass bei denjenigen geprüft würde.

    Ja, und ich persönlich ärgere mich darüber. Denn von dem Geld "was dem Vater zusteht" kommt nullkommanix beim Kind an.

    Und weil du das gerecht findest, muss das ja nicht allen so ergehen.

    Und ich als Minderheit darf das kacke finden, dass ich als BET mit meiner Biene Zeit, Geld, Organisation und co. unter erschwerten Bedingungen gewuppt habe und der KV (300 m) entfernt macht sich genauso unsichtbar wie in den vergangenen 10 Jahren. Klar, lacht der sich gerade ins Fäustchen. Gut finden muss ich das nicht.

  • Friday, ich habe meine Sicht der Dinge geschrieben. Wo steht denn dass ich Dir und anderen eine andere Meinung nicht zugestehe??
    Im Gegenteil, an Deiner Stelle wäre ich genauso stinkig.


    Trotzdem empfinde ich es als richtig dass bei einer Unterstützung von Familien prinzipiell(!) die Umgangseltern mit im Boot sind.

    Dass die Sache nicht ganz zu Ende gedacht ist, habe ich weiter oben auch geschrieben.

  • Ja, vielleicht hätte man es genau umgekehrt machen sollen. Das Geld sollte dem betreuenden Elternteil zukommen und wenn das doch alles so fluffig läuft mit dem UET, dann wird man sich auf der Elternebene darüber einig, wo das Geld letztlich hinsoll. Da dürfte das Konfliktpotential ja kleiner sein. :S

  • Ja das stimmt natürlich auch. Eigentlich kann der UET erst dann eine Summe x vom Unterhalt abziehen, wenn die Steuererklärung fertig ist. Aber soweit denkt ja keiner.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, wird das nur auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Und wenn der für jemanden günstiger ist als das Kindergeld, dann verdient der er so viel, dass er 300€ gut verschmerzen kann. Heißt beim Normalverdiener sollten also die 300€ ankommen.

  • Das Geld sollte dem betreuenden Elternteil zukommen und wenn das doch alles so fluffig läuft mit dem UET, dann wird man sich auf der Elternebene darüber einig, wo das Geld letztlich hinsoll. Da dürfte das Konfliktpotential ja kleiner sein. :S

    :thumbup:Genauso wird es laufen. Das betreuende Elternteil bekommt das Geld und die meisten werden sich einigen.


    Und nur für die, die sich nicht fluffig einigen können, für die gibt es Regeln. Alles prima.

  • Diese Regel sagt aber, dass die Eltern das Geld teilen. Egal ob sich gekümmert wird oder nicht. Das heißt, ein UET, das nur zalt, sich aber nicht kümmert kann trotzdem die Hälfte für sich beanspruchen. Obwohl das Geld beim UET gar nicht beim Kind ankommt. Im Gegenteil hat das Kind so nur die Hälfte des Geldes, weil der BET ja nur weniger Unterhalt bekommt.. Das kann doch nicht wirklich für dich gut so sein.