Vater taucht nach Jahren aus der Versenkung auf

  • Bennie, bist du dir sicher, dass du die Historie von Siri vollstaendig gelesen hast?


    Und die These, die vielen Mitdiskutanten wuerde alle einhellig nur eine Position vertreten, ist auch nicht nachzuvollziehen.


    Da du auf diese nichthaltbaren Scheinfakten ein Grossteil deiner Argumentation aufbaust, kann man da im Grunde nicht inhaltlich drauf eingehen. Die Basis traegt schon nicht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ist gerade wieder ein Väterforum geschlossen worden? Oder schickt man Abgesante auf Missionen?


    Ja klar, der arme Vater ist das Opfer, das sich ja so gerne zuverlässig ums Kind gekümmert hätte, wenn man es ihm nur hinterhergetragen hätte und bitte noch nen 100€ Schein zum Umgang mitgegeben hätte...

  • Überprüft das Moderatoren Team mal bitte ob sich User Jimmy unter anderem Namen "eingeschlichen" hat?


    Was bin ich erfreut das Bennie nun hier ist und allen erklärt wo es langgeht. Der einzig Wissende der die Toren mit seinem huldvollen Wissen beglückt.


    Bevor du dich hier zum Sprachrohr irgendwelcher Väter machst, lies dich erstmal ein. Gerade Siris Geschichte ist alles andere, als der arme Vaddi.


    Und hör auf die Leute hier unterschwellig zu beleidigen, mit deinem Getue, du musst hier mal allen zeigen wo es langgeht. :rolleyes:

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Ach das mit der Postkarte ist doch eh Schwachsinn. Wer kam denn auf so eine Idee? Wie kann man durch Postkarten schreiben Vertrauen aufbauen? Und wer legt fest, ab welcher Anzahl und in welchem Intervall das erfolgreich sein soll? Das ist der gleiche Müll wie betreuter Umgang, wenn er gewährt wird, weil der BET erstmal prüfen will, wie ernst es denn dem UET mit Kontakt zum Kind ist.


    Ja da kann ich schon auch verstehen, wenn es da zu endgültigen oder jahrelangen Kontaktabbrüchen kommt. Wenn man sich so vorführen lassen soll. Und das immer wieder. Da legt man dann den Umgang auf später, wenn Kind eigene Termine macht.


    Aber hier ist es ja so, der Vater durchaus seine Chancen hatte. Ich hab noch gut in Erinnerung, wie wir damals gewettert haben, weil der Betreuer so aufdringlich war - aber nicht der Vater. Also ein bisschen sollte er damals schon dahinter gewesen sein. War er aber nicht. Das Kind dem Vater hinterhertragen ist ja auch nix auf Dauer.


    Tatsächlich hätte ich auch keinen Bock mehr und wäre auch nicht zum JA gegangen. Da hätte ich kein Problem, das auch so mitzuteilen. Und dann kommt noch ne Postkarte raus als Ergebnis....


    Also wenn da irgendwer Interesse gehabt hätte am Umgang zwischen Kind und Vater, hätte man ein Treffen der beiden organisiert. Ganz ohne JA. Das geht nämlich.


    Aber doch nicht so ein Firlefanz.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Ach das mit der Postkarte ist doch eh Schwachsinn. Wer kam denn auf so eine Idee? Wie kann man durch Postkarten schreiben Vertrauen aufbauen?

    Ne, ich denke das ist kein Schachsinn.

    Die JA-MA kennt ja die Geschichte seit Jahren.

    Eine Postkarte zur ersten Kontaktaufnahme ist ein Anfang.

    Es ist eine kleinere Hürde, als ein Anruf, ein kurzes Treffen oder richtiger Umgang.

    Schafft der Vater es nicht eine nette Karte zu schreiben, die ja nun erstmal kein Gegenüber erfodert, das evtl. sofort Fragen stellt, Ablehnung signalisiert o.ä., dann wird er es auch nicht schaffen sich der realen Auseinandersetzung mit dem Kind zu stellen.


    Ein Karte ist ein Angebot, das zu einer Reaktion führen kann, aber nicht muss. Das Kind kann entscheiden, wie es reagieren möchte ohne direkt auf den Vater zu treffen. Das finde ich einen guten Schutz für das Kind.

    Und auch durch Briefe und Postkarten kann man erstmal ein Interesse zeigen, das dann in Anrufe oder Treffen überführt werden kann. Aber es verlangt auch erstmal ein gewisses Engagement und auch "Kontinuität" des Vaters

  • Würdest du die Mutter, nach 3 Jahren ohne Kontakt sofort ohne Vorbehalt wieder mit offenen Armen empfangen?

    Das würde mir vermutlich auch nicht gefallen, da hast du schon Recht.

    Nur darum geht es nicht. Das Kind hat einen Anspruch auf Umgang mit seinem Vater. Und dieser Anspruch ist unabdingbar. Aber hier wird so getan, als ob der Kindesvater seinen Anspruch verwirkt hätte und nun durch "Postkartenschreiben" sein Wohlverhalten erst mal "beweisen" müsse. Wo steht das denn im BGB ? Mir scheint hier machen sich Leute ihre eigenen Gesetze.

    Der Kindesvater hat seine Pflicht zum regelmäßigen Umgang mit seinem Kind schuldhaft verletzt. Und das ist nicht in Ordnung. Das steht außer Frage.

    Aber die Kindesmutter hat den Umgang aktiv zu fördern. Und das tut sie - jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt - nicht rückhaltlos. Und das ist eben auch nicht in Ordnung. In Familienangelegenheiten gibt es halt kein schwarz-weiß. Sondern da haben meist beide Seiten ihren Anteil.

    Außenstehende neigen dazu, sehr schnell und völlig einseitig Partei zu ergreifen. Und das ist dann für eine vernünftige Lösungsfindung in derart komplexen Fällen auch nicht unbedingt förderlich.

    Angeraten wäre es hier, möglichst rasch eine einvernehmliche Umgangsregelung auszuhandeln - etwa zusammen mit einem Mediator des Jugendamts. Auch wenn die Eltern noch so große Animositäten gegeneinander hegen. Da hat die eigene Verletzheit zurück zu stehen. In Ansätzen wird das ja auch versucht - aber die Forderung nach Postkartenschreiberei ist dabei eben eher kontraproduktiv.

    Letzten Endes wird man sich spätestens dann die Köppe einschlagen, wenn der Kindesvater das Umgangsrecht gerichtlich einfordert. Dieses Recht steht ihm nämlich zu. Auch das wurde ja schon angemerkt. Wie das ausgeht, steht in den Sternen. Und ob das dann alles so richtig gut für das Kind ist, lasse ich mal offen ...

    Der Kindesvater mag noch so abscheulich sein. Und die Historie des Umgangs noch so tragisch. Aber dieser Mann IST und BLEIBT der leibliche Vater eures Kindes. Und das Kind hat ein Anrecht darauf, mit diesem Vater Umgang zu pflegen. Ohne wenn und aber. Auch wenn ich schon nachvollziehen kann wie problematisch das für dich ist, aber als Kindesmutter kannst du nicht einfach eigenmächtig Bedingungen an den Umgang knüpfen oder die Entscheidung treffen, dass es "reicht".

    So ist nun mal die Rechtslage.


  • Der Kindesvater mag noch so abscheulich sein. Und die Historie des Umgangs noch so tragisch. Aber dieser Mann IST und BLEIBT der leibliche Vater eures Kindes. Und das Kind hat ein Anrecht darauf, mit diesem Vater Umgang zu pflegen. Ohne wenn und aber. Auch wenn ich schon nachvollziehen kann wie problematisch das für dich ist, aber als Kindesmutter kannst du nicht einfach eigenmächtig Bedingungen an den Umgang knüpfen oder die Entscheidung treffen, dass es "reicht".

    So ist nun mal die Rechtslage.

    Und was ist mit dem Wohlbefinden des Kindes? Hier wird immer ganz viel von Rechten des Nichtbetreuenden Elternteils und des Kindes gesprochen. Aber wie sieht es mit der emotionalen Ebene aus?

    Was macht es mit einem Kind, wenn ein Vater sich 3 Jahre lang nicht meldet? Welche Gedanken macht sich ein Kind? Hat es Schuldgefühle, Angst, Wut, Trauer? Wer hilft ihm, dies zu verarbeiten?

    Und was macht es mit dem Kind, wenn dann nach 3 Jahren der Vater wieder plötzlich vor der Tür steht?

    Was spricht dagegen, den Kontakt erst einmal vorsichtig (bspw. auch durch eine Postkarte) anzubahnen um zu schauen, wie das Kind reagiert und dem Kind die Chance zu geben, sich zu überlegen, ob es einen Kontakt überhaupt noch möchte?

    Warum bei solchen Fällen nicht einfach mal vom Kind ausgehen? Warum sollen seine Rechte und sein Wohlbefinden hinter denen des nicht-betreuenden Elternteils zurückstehen?

    Auch wenn es rechtlich (leider) so festgelegt ist, aber moralisch und emotional wird man nicht automatisch Vater (oder Mutter) weil man ein Kind gezeugt hat. Da gehört schon mehr dazu. Und wenn man nicht bereit ist, dieses "mehr" zu leisten, dann sollte ein Kind auch das Recht erhalten einen Kontakt abzulehnen.

  • Das Kind soll ja nun auch entscheiden, ob es sein Recht ausüben will, sofern denn der Vater sein Recht ausüben will.

    Er hätte sich ja auch gegen die Postkarte wehren können, wenn er gewollt hätte.

    Will er denn? Sieht nicht so aus.

  • aber als Kindesmutter kannst du nicht einfach eigenmächtig Bedingungen an den Umgang knüpfen oder die Entscheidung treffen, dass es "reicht".

    So ist nun mal die Rechtslage.

    Absolut richtig. In der Position der Kindesmutter geht das nicht.

    Das "geht nur" ubnd ist die Pflicht von Siri als (allein) Sorgeberechtigte. In der Position hat sie absolut dafür zu sorgen, dass das kind keinen belastenden Situationen ausgesetzt ist. Diese Sorge nimmt sie war, indem sie nach dieser langen Zeit des Nichtkontakts das väterliche Konzept abfragt, wie er den Umgang kindgemäß gestalten will. Dabei muss der Umgang nicht, ganz wie es das Gesetz vorschreibt, positive Auswirkungen auf das Kind haben. Es reicht, wenn es nicht zu einer Verschlechterung der Kindessituation kommt.

    Zu einer Verschlechterung ist es aber durch den Vater gekommen durch die On-off-Beziehung, die er zum Kind gepflegt hat. Es liegt an ihm, den Nachweis zu führen, dass er durch seine Kontakte nicht zu einer weiteren Verschlechterung der Kindessituation kommt (wie bisher). Diese Situation hat der Kindsvater schuldhaft herbeigeführt.

    Das hat Siri als Sorgeberechtigte intensiv zu prüfen. Sie ist deutlich offen dafür, nimmt das JA mit ins Boot. Aber sie nimmt ihre Verantwortung als Sorgeberechtigte gewissenhaft wahr.


    Als Kindesmutter hat sie (erst) dann positiv fördernd zu unterstützen, wenn das Ergebnis auf einen Umgang hinausläuft. Das kommt aber erst, wenn vorher der Vater "liefert".


    - Wenn wir hier schon detailliert über die Rechtslage diskutieren ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Warum bei solchen Fällen nicht einfach mal vom Kind ausgehen?

    Genau das ist ja auch gewünscht. Die Interessen des Kindes stehen im Vordergrund. Und ein Familierichter, wird das Kind in den meisten Fällen deshalb anhören, um herauszufinden, welche Bedürfnisse das Kind hat.


    Das Kind soll ja nun auch entscheiden, ob es sein Recht ausüben will, sofern denn der Vater sein Recht ausüben will.

    Ja, das ist eine tolle Idee. Das Kind soll selbst entscheiden. Nur wird dabei übersehen, dass das Kind MINDERJÄHRIG ist und deswegen mangels Geschäftsfähigkeit eine solch weitreichende Entscheidung gar nicht treffen kann. So ist die Rechtslage ... um das wieder einmal in Erinnerung zu bringen.

    Die Belange des Kindes sind ein hohes Gut. Und darüber wird im Zweifel ein Familienrichter befinden. Und das ist ja auch gut so.

    Als Kindesmutter hat sie (erst) dann positiv fördernd zu unterstützen, wenn das Ergebnis auf einen Umgang hinausläuft. Das kommt aber erst, wenn vorher der Vater "liefert".

    Ach so. Und wo steht das im BGB ?

  • Ja, das ist eine tolle Idee. Das Kind soll selbst entscheiden. Nur wird dabei übersehen, dass das Kind MINDERJÄHRIG ist und deswegen mangels Geschäftsfähigkeit eine solch weitreichende Entscheidung gar nicht treffen kann. So ist die Rechtslage ... um das wieder einmal in Erinnerung zu bringen.

    Sicher ist es rechtlich so verankert, wie du schreibst. Aber was bringt es dem Kind, wenn es in der Vergangenheit eher schlechte Erfahrungen mit dem Vater gemacht hat, weil er sich nicht darum scherte, Umgang mit seinem leiblichen Kind zu pflegen, wenn es jetzt von heute auf morgen Kontakt zum Vater hat? In diesem Falle macht es die KM Siri schon richtig so, dass sie erstmal „prüft“ um einen Überblick zu gewinnen und somit vorsichtig vorgeht. Denn das Kindeswohl steht ja meistens an erster Stelle. Auch dies ist gesetzlich geregelt. Sonst gäbe es ja nicht die Fälle, wo ein KV keinerlei Umgang zu seinen Kind haben darf, weil bestimmte Gründe vorliegen, die dem Kindeswohl nicht zuträglich sind usw. Alles ist möglich und vor allem muss bzw. sollte jeder Fall als Einzelfall betrachtet werden.

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Ach so. Und wo steht das im BGB ?

    § 1626ff BGB, im FamG sowie in den zu den Paragrafen ergangenen OLG-Beschlüssen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • § 1626ff BGB, im FamG sowie in den zu den Paragrafen ergangenen OLG-Beschlüssen.

    Na, so präzise kriegt man selten Rechtsquellen benannt. Hier im Forum mag das gewaltig beeindrucken ... aber bei Juristen wirst du da allenfalls Heiterkeit auslösen. :)

    Dann gehen wir das mal im Einzelnen durch:

    § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze

    ...

    (3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. ...

    Jetzt wird folgendes behauptet:

    Als Kindesmutter hat sie (erst) dann positiv fördernd zu unterstützen, wenn das Ergebnis auf einen Umgang hinausläuft. Das kommt aber erst, wenn vorher der Vater "liefert".

    Wo werden denn die Regeln definiert, WAS und WIE und WANN der Kindesvater zu "liefern" hat ?

    Und wie stellt die Kindesmutter fest, dass der Kindesvater NICHT "geliefert" hat ?

    Und wenn sie das festgestellt hat, dann darf sie umgehend bestimmen, dass sie den Umgang fortan nicht mehr fördert. Das würde ich einen Freibrief zur Umgangsvereitelung nennen.

    Ich weiß jetzt nicht wie weit § 1626 ff. bei dir läuft ... aber das muss schon sehr weit sein. Denn mir ist im BGB bisher nichts diesbezügliches aufgefallen. Und ich denke auch nicht, dass das irgendwo steht. :)

    Natürlich kann der Umgang eingeschränkt oder gänzlich verwehrt werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Aber das kann nur ein Familiengericht beschließen. Selbst das Jugendamt kann zwar bei Gefahr im Verzug einschreiten, muss die getroffene Massnahme aber umgehend vom Familiengericht absegnen lassen.

    Und jetzt soll es irgendwo Hinweise geben, dass die Kindesmutter, wenn sie den Eindruck gewonnen hat, dass der Kindesvater nicht "liefert", dann einfach den Umgang boykottieren darf ? Das müssen schon sehr spezielle Hinweise sein, wenn ich das mal so lax anmerken darf.

    Also, ich halte das für ein ausgesprochenes Gerücht ! Und wenn eine Kindersmutter diesem Rat nachkommt, dann könnte ihr der Familienrichter im dümmsten Fall etwas ganz anderes erzählen.

    Wenn wir denn schon über die Rechtslage diskutieren.

  • Boah, Bennie,


    lies dir erstmal die gesamte Geschichte durch, bevor du dir ein Urteil bildest.


    Dem KV wurden hier so ziemlich alle Brücken gebaut, um den Umgang wahrzunehmen. Siri musste teilweise Urlaub nehmen, weil dem Vater und dem Betreuer des Vaters es nicht zuzumuten war Umgänge zu Arbeitnehmerfreundlichen Zeiten wahrzunehmen.


    Siri ist aber auch finanziell alleine für dieses Kind verantwortlich. Der Vater kann aufgrund seiner Erkankung nicht arbeiten und sich so nicht finanziell beteiligen. Siri musste im Prinzip für den Umgang ihre Arbeitsstelle riskieren, weil der KV eben auch darauf bestanden hat, dass bei den Umgängen auch sie anwesend ist, nicht nur das Kind.


    Und bitte versuche dich mal auch nur Ansatzweise in das Kind zu versetzen.

    Mal ein kleiner Einblick gefällig? Der Vater meiner Töchter hat den Kontakt abgebrochen, als die größere 3 1/2 und ihre kleine Schwester 6 Monate alt war. Auslöser war, dass sie damals ein wenig fremdelte (völlig normal) und die ersten Meter in seinem Auto geweint hat. Er hat sie mir dann mitsamt Kindesitz (sie darin angeschnallt) einfach vor die Tür gestellt und gesagt "mit so einem Kind fahr ich nicht weg".

    Ich hatte trotzdem immer mal wieder nach Umgang gefragt. Ich wollte einen gemeinsamen Beratungstermin beim JA, um eine Lösung zu finden. Der fand nicht statt, weil das JA keine Lust auf die Post seines Anwalts hatte.

    Trotzdem wollte er Jahre später doch plötzlich Umgang. Damals waren die beiden 7 und 9. Kurz vor den Treffen rief er an, dass er leider doch nicht kann, weil er ein wichtiges Telefonat führen muss. Die Enttäuschung musste ich auffangen, auch die Wut und die Frage, was an ihnen falsch ist, dass der Vater ein Telefonat dem Treffen vorzieht. Es hat so einiges in den kleinen Kinderseelen ausgelöst und das würdest du keinem Kind wünschen (stell dir einfach mal vor, es wären deine und die Mutter bricht mal den Kontakt ab und taucht nach Jahren wieder auf und taucht dann vielleicht wieder ab)
    Und genau solche Dinge sind es eben auch vor denen Kinder dann auch mal geschützt werden müssen, weil es ihrer Seele weh tut und das in bestimmten Kosntellationen einfach mer, als der Nichtkontakt mit einem Elternteil.


    Ja du hast Recht. Umgangsausschluß kann nur ein Gericht beschließen. Aber auch die fragen vorher beim JA nach und verlangen dort eine Vermittlung. Und ich denke in Siris Fall dürfte das Gericht kaum Zweifel haben, wenn der JA-MA die letzten Jahre schildert. Es geht nicht darum, dass der Vater erstmal was beweisen muss, sondern darum, ob es für das Kind gut ist, wenn der Vater den x-ten Versuch startet und ihn dann wieder aufgibt, weil zu anstrengend, das Kind ihm nicht sofort um den Hals fällt, der Betreuer oder Siri bei den Umgängen nicht dabei sein kann, die Neue Freundin Ex ist u.s.w.

    Und genau um das auszuloten, ob der KV eine Verlässlichkeit für das Kind herstellen kann, ist der Vorschlag des JA, dass es mit Karten probiert wird.

    Und natürlich wird das Kind nicht alleine entscheiden, ob es den Vater sehen will oder nicht. Aber es darf entscheiden in welchem Tempo. Es spricht nichts dagegen, wenn es bei der ersten Karte nicht möchte, und dann bei der zweiten oder dritten einfach mal zurückschreibt oder anruft und so langsam ein Kontakt aufgebaut wird.


    Würdest du das Kind von jetzt auf gleich zu einer Person geben, die es eben aufgrund des Alters und der langen Umgangspause nicht wirklich kennt?

  • hätte sich der KV vielleicht früher intensiver mit den Belangen und Bedürfnissen des Kindes auseinandergesetzt, dann gäbe es nicht jetzt diese Situation



    nun hat der Vater plötzlich wieder Bedürfnisse und alle sollen ihre Kräfte einsetzen, um diese zu erfüllen

    und zwar pronto, ........warum nicht langsam?