Ab wann wird der UV eingestellt?

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    ich habe eine Frage bezüglich des UV für meine Tochter.


    Es ist ja so, dass der UV eingestellt wird, wenn man eine neue Partnerschaft mit Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung führt.

    Ich frage mich nun, ob der UV dann ab dem ersten Tag des Zusammenlebens eingestellt wird, oder ob es da so eine Art Übergangszeit gibt bevor der UV eingestellt wird.


    Und wenn ich dann keinen UV mehr bekomme, kann ich dann über Beistandsschaft versuchen an etwas Unterhalt vom KV zu kommen? Und wie ist das da mit Kosten, falls es bis vors Gericht geht? Muss ich das dann bezahlen oder ist das über die Beistandsschaft abgedeckt?


    Danke im Voraus für eure Antworten.

    Liebe Grüße Monika

  • Da der Mindestunterhalt deutlich höher als der Unterhaltsvorschuss ist, solltest du trotzdem über die Beistandschaft probieren, Unterhalt zu bekommen. Da die Beistandschaft wie ein Anwalt agieren darf, entstehen keine Anwaltskosten für dich. Bei einem Gerichtsverfahren stünden höchstens anteilige Verfahrenskosten im Raum, Risiko wären 200 Euro rund.

    Aber bei geringem Einkommen gibt es auf Antrag Verfahrenskostenhilfe. Dann entstünden keine Kosten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.