Nachehelicher Unterhalt / Betreuungsunterhalt

  • Und mal wieder ich... Es bleibt weiter spannend.


    also kurz die Eckdaten um die Situation zu verstehen - kurze Ehe (etwas über 2 Jahre) - gemeinsames Kind (3 Jahre alt) - Lebensmittelpunkt bei mir - gerichtliche Umgangsregelung - gerichtliche Unterhaltsverpflichtung - Scheidung still in Progress (neuer Termin Mai 2020)


    Vor der Schwangerschaft Vollzeit gearbeitet, dann in Elternzeit - in der Elternzeit Aufhebungsvertrag durch Arbeitgeber da ich nicht mehr in meiner Position einsatzbar war.


    Seit der räumlichen Trennung kam es immer wieder zu Drohungen keinen Unterhalt zu zahlen - und auch die Umsetzung (9 Monate) bis zur Verhandlung dann musste er nachzahlen, als das gemeinsame Kind 3 Jahre alt geworden ist wurde wieder kein Unterhalt ( 8 Monate) gezahlt - wohlgemerkt der Kindesunterhalt ist immer gezahlt worden.

    Aufgrund der Unzuverlässigkeit was Zahlungen belangt, war es mir nicht möglich in Teilzeit zu gehen, sodass ich nun seit 2 Jahren in Vollzeit arbeite und unser Kind auch mehr oder weniger in Vollbetreuung ist. Nun steht der Scheidungstermin vor der Tür - wie stehen meine Chancen auf nachehelichen Unterhalt bzw. Betreuungsunterhalt? Parallel wird der KV nun das Wechselmodell einklagen um die finanziellen Verpflichtungen so gering wie möglich zu halten.


    Attest vom Arzt liegt vor, das mir eine weitere Vollzeitbeschäftigung nicht zumutbar ist.


    DANKE für eure Erfahrungen.

  • Leider stehen Deine Chancen nicht gut. Ich habe hier mal in aller Kürze ein paar Fakten genannt, wie es "üblicherweise" ist:

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Bap,


    danke! Bist du Jurist? Auf alle meine eingestellten Fragen antwortest du immer sehr schnell und äußerst kompetent.


    Selbstverständlich sagt das der KV nicht offiziell zum Wechselmodell - er hatte es mir schon angedroht als wir in Trennungsgesprächen waren - er wird dafür Sorgen das jeden Cent den er ausgibt, doppelt und dreifach von mir bezahlt werden muss. Bisher geht seine Rechnung auf. Es geht ihm nicht um das gemeinsame Kind - er verfolgt andere Ziele.


    Das deckt meine Vermutung, dass nach Scheidung nur der Kindesunterhalt bleibt - was dann auf die Gesamtsituation einfließen wird, Umzug usw.

    Ich bin in der Ehe erkrankt und sollte gar nicht mehr arbeiten. Allerdings ist es nicht das was ich unserem Kind vorleben möchte und selbstverständlich möchte ich auch nicht von der Hand im Mund leben, sondern die Zeit schön gestalten können.


    Kannst du mir evtl. noch sagen wie es aus der Erfahrung heraus gehandhabt wird, wenn bei der Zugewinnauflistung (Version 3) plötzlich das Anfangsvermögen um eine horrense Bargeld summe erweitert wird, sodass theoretisch kein Zugewinn erwirtschaftet wurde - eidesstattlich versichert mit Zeugen - hat sowas tatsächlich Erfolg?

  • Kannst du mir evtl. noch sagen wie es aus der Erfahrung heraus gehandhabt wird, wenn bei der Zugewinnauflistung (Version 3) plötzlich das Anfangsvermögen um eine horrense Bargeld summe erweitert wird, sodass theoretisch kein Zugewinn erwirtschaftet wurde - eidesstattlich versichert mit Zeugen - hat sowas tatsächlich Erfolg?

    Das Gericht prüft die Unterlagen auf Glaubhaftigkeit. Gelder, die nicht über Bankauszüge nachgewiesen werden können, sind schwierig. Alles, was über die 200 Euro Bargeld in der Brieftasche rausgehen, müssen gut belegt sein. Geschieht das durch eidesstattliche Versicherung von Zeugen, ist das ein gangbarer Weg. Denn die kommen ja ggfls. für mehrere Jahre in den Knast, sollten sie hier eine Falschaussage tätigen. Da solltest Du mit deinem Anwalt sprechen, wie auf diese Sache eingegangen werden sollte. Es sollen schon, so hört man, in Familienrechtsverfahren eidesstattliche Versicherungen noch in der Verhandlung zurückgezogen worden sein, nachdem der Richter eine Bewertung der Glaubhaftigkeit abgegeben hat und den Hinweis, hier zwingend die Staatsanwaltschaft einschalten zu müssen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nö. Das grosse Bargeld ist halt auf den Kopf gehauen worden ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.