Frage zu Zugewinnausgleich

  • Hallo zusammen,


    ich brauche mal euren Rat.

    Bei mir steht nach knapp zwei zermürbenden Jahren und einigen Verhandlungen endlich die Scheidung ins Haus.


    Meine Ex versucht nun unbedingt, mich finanziell zu ruinieren.

    Obwohl unsere Tochter bei mir wohnt und sie für die Kleine keinen Unterhalt bezahlt, fordert sie nun Ehegattenunterhalt.

    Zudem kommt auch noch der sogenannte Zugewinnausgleich.


    Wir bzw. ich habe in unserer Ehezeit ein Auto gekauft, welches ich noch einige zeit finanzieren werde. Da sie (Dauerstudent und chronisch arbeitsunlustig) noch nie gearbeitet und somit auch kein Einkommen hat, läuft der Vertrag ausschließlich auf mich.


    Kann es wirklich sein, dass mir das Auto angerechnet wird?

    Ich finde online zwar mehrere Fälle aber keinen, indem das Auto noch nicht bezahlt ist.


    Bisher wurde etwa 1/3 (natürlich ausschließlich von dem von mir erwirtschafteten Geld) abbezahlt.



    Vielen Dank schonmal!

  • Ehegattenunterhalt ist für dich das andere Wort für Trennungsunterhalt? Bis zur Scheidung wird der berechnet. Du hast Anspruch auf 3/7 des Einkommens von ihr, sie auf 3/7 des Einkommens von dir. Es gibt einen Mindestbehalt (steht in unserem Leitfaden, ich hoffe, der läuft wierder nach dem Forenchrash). Diese Summe bleibt dir bzw. ihr.

    Wenn Sie schon keinen Kindesunterhalt zahlen kann wegen Mangelfall (du hast Unterhaltsvorschuss schon beantragt?!), ist auch nix mit Trennungsunterhalt.

    Allerdings wird, bevor dein Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage genommen wird, auch dein kind mit einberechnet und Geld fürs Kind in Abzug gebracht. Trotzdem kann es sein, dass du zahlen musst.

    Umgekehrt ist aber die mutter unterhaltspflichtig fürs kind. Dauerstudium geht da gar nicht. ist sie deutlich über der Zeit, kannst du locker fordern, dass sie einen Job annimmt und den kindesunterhalt erwirtschaftet.

    Gegen ihre Forderung setzt du also ggfls. eine Gegenforderung. Eure Anwälte lassen das dann vielleicht gegenseitig fallen. So geht das Spiel.


    Zugewinn:

    Auch da findest du etwas im Leitfasden, wenn der denn greifbar ist. In Kurzform. Jeder von euch hat Vermögen mitgebracht oder Schulden beim Eheeinstieg. In bar oder werten. Hast du vor der Ehe ein Auto gehabt und in die Ehe gebracht? Dann hast du dieses Auto nur ersetzt in der Ehe. Nur wenn die neue kiste deutlich höherwertig sein sollte - früher Trabbi, jetzt Ferrari - kann man drüber diskutieren.

    Ansonsten: Auto hat wert und diesen Wert entnimmst du dem gemeinsamen Vermögen, wenn du es hältst. Aber: Es gibt auch Schulden. Trägst du die, werden die abgezogen.

    Es geht nicht, dass Ex Gegenwert fürs Auto bekommt, aber dich mit den Schulden allein lässt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Volleybap,


    Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Damit hast du mir sehr geholfen. Insbesondere mit dem Auto. Ursprünglich hab ich zwei Autos besessen und diese mit in die Ehe gebracht. Später dann nur das eine neue gekauft.


    Ich hoffe, mein Anwalt kann da was machen.


    Unterhaltsvorschuss bekomme ich. Den Selbstbehalt kenne ich auch. Ist nur frustrierend wenig, wenn man 40h arbeitet und der Rest verschleudert wird. Ich finde auch traurig, dass im selbstbehalt (soweit ich mich erinnere) nur 340€ für die Wohnung kalkuliert sind. Mir soll mal jemand eine Wohnung für den Preis zeigen. Ich zahle knapp das doppelte und wohne nicht im Ritz. Zusammen mit den ganzen anderen Dingen die da anfallen ist das schon hart.

  • Trennungsunterhalt muss nur bis zur Scheidung gezahlt werden, da solltest du dich zeitnah drum kümmern.

    Vorher kann er nur ausgesetzt werden wenn der andere das gleiche Einkommen hat oder erzielen könnte.

    Also mal per Anwalt ein bißchen Druck aufbauen mit Regelstudienzeit usw...

  • Trotzdem kann es sein, dass du zahlen musst.

    Umgekehrt ist aber die mutter unterhaltspflichtig fürs kind. Dauerstudium geht da gar nicht. ist sie deutlich über der Zeit, kannst du locker fordern, dass sie einen Job annimmt und den kindesunterhalt erwirtschaftet.

    Sorry, aber da musste ich doch schmunzeln.

    Meine Ex hat noch nie offiziell gearbeitet und kommt seit mittlerweile fast 10 Jahren mit " ich mache eine Ausbildung zur Altenpflegehelferin" bei der "Überprüfung" vom Jugendamt prima durchs Leben.

    Da kann ich fordern was ich will. Dann wird vom Jugendamt dagegen gehalten: "Aber schauen Sie mal, sie gibt sich doch Mühe. Das ist doch positiv!"


    Aber in der Theorie hast du recht, Volleybap

    Nur die hat mit der Praxis hier nichts zu tun...

  • Teststreifen, das sind zwei oder drei verschiedene Ebenen. Zum einen ist das Jugendamt ein ziemlich harmloser Forderungsvertreter, wenn die nach so langer Zeit nicht juristisch vorgehen.

    Das wäre Ebene eins: Kindesunterhalt.

    Ebene zwei ist der Trennungsunterhalt. Der läuft eher basarmaessig über Verhandlung, im streitigen Fall halt über Anwalt und Gericht. Das lässt Raum offen, Kindesunterhalt gegen Trennungsunterhalt zu setzen. Gibt es zwar keine offizielle Rechtsgrundlage für. Aber verweigert Ex die Arbeitsaufnahme, steht halt die (erfolgreiche) Klage im Raum... Da wird dann häufig ein Vergleich geschlossen. Wie ich oben geschrieben habe: die Anwälte lassen dann die gegenseitigen Forderungen zumindest teilweise fallen.

    Beim Threadstarter, wo es ja schon auf der anwaltlichen Ebene läuft, ist das der Denkansatz und eine mögliche Argumentationslinie.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Okay, das mag sein dass da die Möglichkeit besteht, Druck zu erzeugen.


    Dass das Jugendamt harmlos ist in meinem Fall kann ich leider nur bestätigen. :D

    Die sollten mal das Personal mit dem Finanzamt tauschen. Ruck Zuck wäre der fehlende Unterhalt eingetrieben. 🤔

  • Teststreifen, wenn alles so einfach ist und klar, dann steig doch selbst in den Ring. Ruckzuck ist dann das Geld da ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ü

    Teststreifen, wenn alles so einfach ist und klar, dann steig doch selbst in den Ring. Ruckzuck ist dann das Geld da ...

    Damit meinte ich, dass die Möglichkeiten des Finanzamts wesentlich stärker greifen als die des Jugendamtes.


    Schuldest du dem Finanzamt 100€ - die holen sich das, garantiert.

    Schuldest du deinem eigenen Kind 1000€ in Form von Kindesunterhalt- egal. 🤷‍♂️

  • Nee. So ist es nicht. Hat das Finamt einen rechtskräftigen Titel, kann es das Geld eintreiben. Habe ich durchs JA einen Titel, ich auch.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Aber im Gegensatz zum Jugendamt pfändet das Finanzant auch. 😜


    Das liegt an der Schwere der Tag.

    Als ich eine "Verletzung der Unterhaltspflicht" anzeigen wollte, traute das Jugendamt seinen Augen nicht. Dass ich diese Anzeige ganz alleine, also ohne Anwalt und Hilfe des JA "durchbekommen" habe sei sehr unüblich.

    Steuerhinterziehung und Verletzung der Unterhaltspflicht sind zwar beides Straftaten aber bei letzterem muss der Unterhalt getrennt vom Strafrecht privat, also zivilrechtlich, eingeklagt werden.

    Und da sind die Regelungen anders. Da kann man sich gut auf Hartz IV ausruhen. Bei einer Strafe wird trotzdem gepfändet.

  • Verletzumg der Unterhaltspflicht ist eine Straftat. Dafür bekommt Ex Knast. Aber du kein Geld.

    Steuerbetrug ist eine Straftat. Dafür bekommt der Steuerbetrueger Knast, aber das Finanzamt kein Geld.

    Um Geld zu bekommen, muss man vor Gericht einen Anspruch auf Geld einklagen. Das macht das Finamt. Das kannst du machen. Kein Unterschied.



    Mit der Strafanzeige auf Unterhaltspflichtverletzung kann man Druck machen oder seine Rache an Ex stillen. Aber Geld spielt das nicht ein. Kommt Ex in dem Knast, ist es sogar die ganz falsche Taktik gewesen. JAs machen das nicht. Und das ist eher ein Zeichen von Können und nicht von Schlappheit.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn das kein Unterschied wäre dann müsste etwa ähnlich viel Unterhalt(svorschuss) vom Jugendamt zurückgeklagt werden wie die Steuerschuld eingetrieben werden. Und das stimmt eben nicht.


    Und ein Zeichen von Können ist das ganz sicher nicht. Aber ich lasse die gerne deine Meinung.😅

  • Unterhaltsvorschuss ist eine ganz andere Baustelle. Wir hatten zuletzt über Beistandschaft und Unterhalt diskutiert. Aber gut.


    Und nochmals: Wenn das Finanzamt Steuerschulden holt, dann haben die einen Rechtsanspruch. Können direkt abkassieren. Fühlt sich wer ungerecht behandelt, muss er vorher gegen den Bescheid angehen, notfalls klagen. Das ist also genau umgekehrt.

    Sowohl Beistandschaft als auch die andere Abteilung Unterhaltsvorschuss müssen den Rechtsanspruch auf Geld erst einklagen. Unterhaltsvorshuss wird in der Masse geleistet, wenn der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist.

    Wäre er leistungsfähig, wäre es für den anderen Elternteil problemlos, Unterhalt einzuklagen.

    Die Gruppe der Zahlungsverweigerer - also die, die wirklich zahlen können vom vorhandenen Einkommen her und das nicht tun - ist klein.

    Wenn du dir sicher bist, deine Ex muss eindeutig zahlen, ist der Gerichtsweg sehr unpoblematisch. Anwalt suchen. Klagen auf Auskunft. Steuererklärung zugrunde legen. Klage auf Unterhalt. Titel bekommen. Gerichtsvollzieher losschicken. Das Einkommen einziehen.

    Es hakt aber in der egel daran, dass die angeblichen Fakten eben oft nicht so klar sind. Jedenfalls in den Augen der Gerichte.


    Die Beistandschaften vom JA sind nicht durchgängig die Schnarchnasen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.