Heißt in der Praxis: Äußert ein 14jähriger einen Aufenthaltswunsch, wird dem in der Regel stattgegeben. Begründet damit, dass dem Kind der seelische Knoten, der bei einer Ablehnung sich bilden würde, nicht zuzumuten ist.
Das meinte ich. Wenn mein Sohn dann einen Wunsch äußert, werde ich zumindest nicht etwas anderes erzwingen wollen (und der Herr Papa hoffentlich auch nicht)... Gutachten hatten wir ja schon vor sechs Jahren...
DAnke für deine detaillierte Ausführungen, Bap!
Viele Grüße
die Blumenelfe