• Heißt in der Praxis: Äußert ein 14jähriger einen Aufenthaltswunsch, wird dem in der Regel stattgegeben. Begründet damit, dass dem Kind der seelische Knoten, der bei einer Ablehnung sich bilden würde, nicht zuzumuten ist.

    Das meinte ich. Wenn mein Sohn dann einen Wunsch äußert, werde ich zumindest nicht etwas anderes erzwingen wollen (und der Herr Papa hoffentlich auch nicht)... Gutachten hatten wir ja schon vor sechs Jahren...


    DAnke für deine detaillierte Ausführungen, Bap!


    Viele Grüße

    die Blumenelfe

  • Ein gerichtlicher Antrag auf Wechselmodell - ohne Anwalt gestellt - kostet als Verfahrenskosten vielleicht 500 Euro, die sich die Eltern teilen (müssen).


    Wird aber durch Anträge das (alleinige) Sorgerecht beantragt und das Gericht zieht einen Gutachter hinzu, es werden Anwälte beauftragt, ein Verfahrenspfleger eingesetzt - dann stehen auf einmal hohe vierstellige Kosten oder halt auch niedrige fünfstellige Kosten im Raum.


    In einem ersten Verfahren wird ueblicherweise noch kein Gutachter vom Gericht bestellt. Sind aber die Eltern so streitig unterwegs, es tut sich kein Kompromiss auf und beide Eltern sind in der Lage, das/die Kinder zu versorgen, wird vom Gericht gern ein Gutachter hinzugezogen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Je nach Einkommen gibt es die Möglichkeit der sog. Verfahrenskostenhilfe. Das deutsche Rechtssystem verschließt niemandem den Rechtsweg.


    Nun ist jedes Familienverfahren letztlich ein Zeichen dafür, dass zwei, die mal miteinander konnten, das jetzt nicht mehr können. Und mindestens einer nicht einmal zugunsten der Kinder bereit ist, Abstriche zu machen. Wer da im Recht ist, ist nicht immer offensichtlich. Da holt sich der Richter dann Fachkompetenz dazu. Aber dadurch entstehen nun natürlich Kosten.


    Im Familienrecht ist es so, dass es keinen "Sieger" und "Verlierer" gibt (offiziell). Darum gibt es kein "Urteil" wie in einem Strafverfahren, sondern einen "Beschluss". Und die Kosten werden grundsätzlich geteilt (jeder zahlt seinen Anwalt selbst, alle weiteren Verfahrenskosten jeweils hälftig). Nur in besonderen Fällen und auf (stattgegebenem) Antrag wird das vom Gericht anders entschieden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da bei uns der KV ständig geklagt hat und Anträge stellte, wollte er natürlich und dann auch das Gericht ein Gutachten, das klärt, wo das Kind am besten aufgehoben ist. Die Meinung des damals 4 Jahre alten kleinen Knopfes wurde natürlich auch involviert. Einmal durch den Sachverständigen, der in beide Häuser kam, und auch im Gespräch mit der Richterin (separates Zimmer und Einzeltermin).

    Wir hatten ein "Kurzgutachten" mit 6 Terminen insgesamt, das dann gesamt 12.000 Euro kostete und natürlich auf beide ET aufgeteilt wurde.

    Ich "durfte" es in Raten über einige Jahre abstottern...

    Wenn ich damit nicht einverstanden gewesen wäre, hätte es noch die Möglichkeit eines "normalen" Gutachtens gegeben, das ca 25.000 Euro kosten hätte sollen...

    Das muss man sich mal geben!


    Und dann sind trotzdem Fehler in dem Gutachten. Seriös fand ich das nicht, trotzdem ich alle SR-Teile bekommen habe. Und der Namen meines Sohnes war durch einen anderen ausgetauscht worden - "kann ja mal passieren..." meinte das Gericht nur...

  • Ich frage mich ob nicht selbst Familiengerichte so manches Muster erkennt. Aber natürlich Geld ins System kommt.

    Ich habe auch einen Klagefreudigen KV der mit nichts was außergerichtlich geklärt oder angeboten wird zufrieden ist. Er hat den Drang es zu erkämpfen - erst dann ist es annehmbar.

    Blick aufs Kind ist nur in der Theorie aber praktisch weit entfernt. Da frag ich mich schon, ob es sinnvoll ist alle 2-3 Monate im Familiengericht zu sitzen, Unmengen an Geld rauszuwerfen und das Muster weiterlaufen zu lassen? Das ist jedesmal Stress weder für die Elternteile noch für das Kind schön.

  • Gutachter kann fast jeder werden. TV Doku gesehen. Die Gutachter wollen natürlich den nächsten Auftrag auch wieder vom Richter erhalten, dann eben diese Textbausteine, bei denen dann eben der letzte Name einfach durchgestrichen bzw. ersetzt wird. Es wird da solch ein Schindluder getrieben, alles auf den Schultern der Kinder. Auch wenn der super duper Gutachter mal eben so eine ganz normale Mama als erziehungsunfähig erklärt

  • Richter sind aber auch nicht blöde. Schräge Gutachten, die sofort von den Streiteltern zerlegt werden, helfen denen nicht. Da sucht man sich einen anderen Gutachter. Und einigermaßen begabte Richter wissen sehr genau, wo sie qualifizierte Gutachter finden.


    Man kann sich übrigens über den jeweiligen Gutachter vorab schlau machen und einen Ablehnungsantrag stellen, wenn man den für schlecht hält.

    Säuerlich reagieren natürlich immer die, denen das Gutachten Probleme nachweist. Das passiert bei einem Großteil der kritisierten Gutachten. Völlig falsch und deplaziert sind wenige. Wenn da der Richter jedoch mitzieht, kippt man in diesen Ausnahmefällen das Gutachten in der Revision vor dem OLG. Ist das Gutahten so eindeutig schlecht, wird das in jedem Fall gelingen. Beim OLG sitzen andere und mehrere Richter. Dass alle shräg und schlecht sind, ist unwahrscheinlich ...


    Ein guter Gutachter jedoch kann ausgesprochen hilfreich sein, wenn er beim Ex-Partner wirklich genau die Problematik herausarbeitet und bei einem selbst schlechte Handlungsmuster, die man abstellen sollte. Das kann fürs Kind auch gut sein. (Da kriegt man aber billiger über die Krankenkasse, sag ich mal hemdsärmelig ... )

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.