Unterhaltsvorschuss wird eingesstellt

  • Was bedeutet das eigentlich wenn ich verzichte? Dann darf ich doch alles was an UV gezahlt wurde zurückzahlen? Richtig?

    Von meinem persönlichen Rechtsempfinden her korrekt. Denn dann wäre der Voschuss ja zu "Unrecht" gezahlt worden, weil du ihn nicht gebraucht hättest.

    Abgesehen davon frage ich mich aber, ob man überhaupt gegenüber der Unterhaltsvorschußkasse rückwirkend und

    rechtswirksam einen Verzicht erklären kann.

  • Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig ist oder den Unterhalt verweigert, dann springt die Allgemeinheit ein und der Staat leistet den Unterhaltsvorschuß. Halt zuerst einmal als Vorschuß, weil die Unterhaltsvorschußkasse den eigentlich Unterhaltspflichtigen überprüft, wie dessen Einnahmen sind. Dazu muss der Unterhaltspflichtige sein Einkommen offen legen. Macht er das nicht, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der unterhaltspflichtige leistungsfähig ist. Die Unterhaltsvorschusskasse erhebt dann umgehend die Zahlungsforderung.


    Entweder hat deine Ex also versäumt, ihr Einkommen nachzuweisen oder es ist zu hoch.


    Ein rückwirkender Verzicht auf Ansprüche gegen die Mutter wäre einfach machbar, wenn kein Geldfluss erfolgt wäre. Hat man oft bei normalen Unterhalttiteln, wenn der Unterhaltspflichtige über einen Zeitraum nicht zahlt. Da laufen dann Schulden auf. Manchmal einigt man sich dann, dass "ab jetzt" gezahlt wird, aber nicht die auflaufenden Schulden (oder nur ein Teil davon).

    Beim UVG ist aber voller Geldfluss erfolgt. Die Ansprüche auf diese Leistungen hast du unwiderruflich an die Unterhaltsvorschusskasse abgetreten. Der Mutter hilft es nicht, wenn du jetzt verzichten würdest. Der Staat holt es sich vom Zahlungspflichtigen.


    Was sein könnte: Nicht (nur) die Unterhaltsvorschusskasse hat festgestellt, dass die Mutter leistungsfähig ist, sondern auch die Beistandschaft des jugendamtes. Da die Mutter wohl vor längerer Zeit zur Zahlungt aufgefordert worden ist und nicht gezahlt hat, könnten hier Ansprüche im vier- und fünfstelligen Bereich aufgelaufen sein. Das wäre der Unterschiedsbetrag zwischen Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt.

    Darauf könntest du theoretisch verzichten - wenn du oder Kind denn nicht irgendwo Sozialgelder bekommen. Dann müsstest du erst das Geld von der Mutter kassieren, dann erst zahlt der Staat.


    Kürzer gesagt: Die Mutter hat dir so oder so nur eine halbe Info gegeben, wo das Problem liegt und was genau du machen sollst. Da muss sie nachlegen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Von meinem persönlichen Rechtsempfinden her korrekt. Denn dann wäre der Voschuss ja zu "Unrecht" gezahlt worden, weil du ihn nicht gebraucht hättest.

    Abgesehen davon frage ich mich aber, ob man überhaupt gegenüber der Unterhaltsvorschußkasse rückwirkend und

    rechtswirksam einen Verzicht erklären kann.

    Ganz böse Tretmine: "Zu Unrecht gezahlter Unterhaltsvorschuss" heißt: Ich habe als Empfänger falsche Angaben gemacht oder gar betrogen. Also meinetwegen UV beantragt, obwohl der andere Elternteil längst Unterhalt leistet. Oder aber: Kind lebt gar nicht bei mir - und ähnliche Dinge.


    Gehe ich also jetzt hin und sage: Ach, eigentlich war das gar nix mit der Zahlung, wird üblicherweise von Amts wegen ein Verfahren gegen mich eröffnet. Und da geht es dann nicht nur um eine etwaige Rückzahlung, sondern um einen strafrechtlichen Aspekt.

    Man sollte sich keinesfalls dieser Ermittlungsgefahr "aus Freundlichkeit" (vielleicht hier dann ein Synonym für "Dummheit") aussetzen.


    Und wie gesagt: Die Mutter muss keinen Pfennig zahlen, wenn sie denn nicht leistungsfähig ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Unterhaltsvorschuss steht einem dann nicht zu, wenn man neu geheiratet hat, oder ein sehr hohes Einkommen ( jenseits der 3 bis 4tsd € Netto ) hat. Ansonsten steht nicht Dir der UHV zu, sondern dem Kind.


    Wenn Du nicht gerade im Geld schwimmt, gibt es keinen Grund zu verzichten, es sei denn, Du hast das dringende Bedürfnis der Ex ein größeres Geldgeschenk zu machen. Dann kannste das auch einfach direkt an sie überweisen.


    Ansonsten ist es nunmal so, dass Kinder haben bedeutet, dass man finanzielle Pflichten hat. Isso. Oder lebt bei Dir das Kind im Schrank und von Luft und Liebe?


    Will sagen, mach das Alles nicht zu Deinem Problem. Ex soll das mit dem Jugendamt klären, Du hast Anderes zu tun und es hätte ja einen Grund, warum Du das Ganze an die Beistandschaft abgegeben hast.


    Du hast genug damit zu tun, Dich um die Brut zu kümmern.

  • Kindesmutter argumentiert damit dass sie immer wieder Kontoauszüge dem Jugendamt vorlegen muss und dass es sie nervt.

    Sie meint das wird sie nun ihr Leben lang verfolgen.

    Darum ihre Idee, oder besser gesagt das hat ihr ihre Anwältin während des Scheidungsprozesses eingeflüstert, ich soll rückwirkend auf den UV verzichten.

    Mein Anwalt hat damals schon der Gegenpartei gesagt dass es Blödsinn ist. KM ist unterhaltspflichtig, das steht den Kindern zu. Sie kann nicht leisten also JA an der Reihe. Mein Einkommen ist zu niedrig sodass ich verzichten könnte. Die Kids haben bis heute ihren Lebensmittelpunkt hier bei mir.


    Ich komme ihr schon mit meiner Heirat entgegen. Dann fällt ja die UV Zahlung an mich komplett weg. Was ich absolut nicht verstehe. Was hat eine Heirat bzw. meine Frau mit dem Unterhalt nicht ihrer Kinder zu tun??

    Naja, das ist aber schon ein anderes Thema ;-)


    Danke für eure Antworten!

    Marvi

  • I Was ich absolut nicht verstehe. Was hat eine Heirat bzw. meine Frau mit dem Unterhalt nicht ihrer Kinder zu tun??

    Naja, das ist aber schon ein anderes Thema ;-)


    Danke für eure Antworten!

    Marvi

    Die leibliche Mutter der kinder ist ja weiterhin unterhaltspflichtig. Daran ändert Deine Heirat nichts.

    Was aber durch die Heirat geändert wird, ist die soziale Verantwortung für den Ehepartner. Die gesetzliche Ehe ist ein Vertrag, in dem man sich bereit erklärt, als Sozialgemeinschaft zusammen zu wirtschaften. (Dafür gibt es vom Staat finanzielle Vorteile wie Steuerermäßigung und - auch ganz wesentlich - Rentenansprüche, die dem länger Lebenden zugute kommen.)

    Unterhaltsvorschuss fällt jedoch weg. Den gibt es halt nur, von der Allgemeinheit gezahlt, wenn niemand anderes unterhaltspflichtig ist. Das ist man aber in der Ehe gegenseitig. Reicht das nicht, gibt es andere Töpfe in der Sozialkasse, aus der man unterstützt werden kann.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist die alte Leier. Zuerst einmal ALG 1, dann ALG 2. Vielleicht Wohngeld unter Berücksichtigung der Kinder etc. Aber bevor das greift, kommt die Sozialverantwortung nach der Heirat über Euch: Du bist im Umkehrschluss jetzt auch finanziell verantwortlich für Deine Ehefrau. Bezüglich Sozialgelder wird immer auf Euch gemeinsam geguckt und das Familieneinkommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Marvi,


    ich würde auf gar keinen Fall auf irgendwelche Ansprüche der Kinder verzichten.

    1. weil es ja nicht meine Ansprüche sind, sondern die der Kinder und 2. angenommen der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil gewinnt im Lotto oder erbt versehentlich ein Vermögen, dann sollte er ja eventuelle Ansprüche seiner Kinder bedienen können, wollen aber eben auch müssen.


    LG von overtherainbow

  • So kenne ich das auch. Der Unterhalt gehört dem Kind, man kann als BET nicht verzichten. Wer es so Dicke hat, soll es eben ansparen und dem Kind beim Auszug in die Hand drücken. Und für beide Elternteile gilt: das hätte man vorher wissen können (ja, ist doch wahr). Kinder kosten, können sich lange, lange, Zeit nicht selbst unterhalten. Da muss man nur einen Spielplatz vorbeigehen und sieht, dass die erstmal nichts auf die Kette bekommen werden ;)

    Eine Trennung entzieht einen nicht von der Verantwortung als Elternteil. Galt bis vor Kurzem übrigens auch umgekehrt, wobei die Rechtssprechung sich da in einigen Fällen langsam bewegt hat, glaub ich: Kinder müssen auch z.T. für ihre Eltern aufkommen, wenn die nicht mehr können.


    Also, ich hab mir damals als wir noch Kontakt mit KV hatten einiges ausschwatzen lassen. Aber da bin ich hart geblieben. Ist nicht mein Geld, sondern Sohns.

    (sind jetzt über 30.000,- € Unterhaltsschulden, wäre eine schicke Wohnungseinrichtug, Bausparen whatever). Ich "beklau" doch mein Kind nicht. Das andere Elternteil kann arbeiten, ansonsten tja.... hätte die Hose dranbleiben sollen, um ehrlich zu sein.

    "Mein Trainer war die Bordsteinkante" (Skateboarder)

  • Ok, danke für eure Antworten. Mein Bauchgefühl war also richtig.


    Ist zwar OT aber greift trotzdem irgendwie in das Thema mit rein: wie ist in solchen Fällen die Kindergeld Regelung?

    Rechnet man das irgendwie gegen den Kinderunterhalt?

  • Nein. Das Kindergeld wird an eine von den Eltern zu benennende Person zur Verwendung ausgezahlt. Einigen die Eltern sich nicht, kann der Nachweis über den Aufenthalt nicht geführt werden, ist das die Mutter. (Achtung: KiGeld ist eine Steuervergünstigung und unterliegt der Steuergesetzgebung und im Streitfall der Finanzgerichtsbarkeit. Nicht dem Familienrecht und dem FamRichter. Dinge wie Wechselmodell etc. gibt es da nicht.)


    In zu leistenden Barunterhalt ist der KiGeldanspruch bereits eingerechnet, wenn die Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt wird, das JA berechnet oder das Gericht.


    Treffen die Eltern aber eigene Vereinbarungen, ist alles rechtlich möglich. Auch dass ein Elternteil sonntagmorgens immer Brötchen dem anderen bringen muss ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Das ist für mich noch nicht verständlich.

    Ich bekomme das Kindergeld und bisher den UV. Die KM hat finanziell die Ausgaben mit den Kindern während sie bei ihr sind. Also Essen, Unternehmungen, Urlaub. Ausgaben bezüglich Schulbücher, Klassenfahrten, Kinderbetreuung in der Schule und Kindergartengebühren habe ioch bisher selbst getragen.

    Ist sie (KM) bereits durch den UV entlastet? Und hat daher kein Anspruch auf KG? Ich verstehe diesen Zusammenhang nicht ganz...

    Das Thema scheint mir komplett auf die Einigung zwischen den Elternteilen zu liegen?!

    Gibt es da nicht eine Art finanzielle Begründung? Eine Berechnung?

    Bin komplett wirr. Sorry :/

  • Liebe Grüße



    Bap



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  • Danke für die ausführliche Antwort! Ich werde das mal außereinander klamüsern und versuchen zu verstehen.


    "Kindergeld ist offiziell eine Steuervergünstigung" - das habe ich von dir schon mal gehört. Was heißt das konkret? Warum ist das eine Vergünstigung? Wird das bei der Lohnsteuererklärung dann wieder abgezogen?

  • Kindergeld ist "damals" bei der Einführung halt als steuerliche Vergünstigung angelegt worden: Wer ein Kind hat, wer Familie hat, wird steuerlich besser gestellt als Kinderlose. Weil eine Familie mit Kindern halt höhere Ausgaben hat, aber zur Sicherung des "Generationenvertrags" beiträgt (Kinder erwirtschaften irgendwann mal die Rente der Elterngeneration).

    Man hätte natürlich auch das Geld im Haushaltsplan dem Familienministerium zuteilen können und nicht dem Finanzministerium. Ist wie immer eine Machtfrage gewesen ...


    Hinzu kommt: Nur der Durchschnittsbürger bekommt das Kindergeld ausgezahlt. Wer überdurchschnittlich verdient, bekommt ein höheres Kindergeld angesetzt bei der Steuerberechnung und hat dadurch am Jahresende/bei der Steuererklärung mehr Geld im Säckel.

    Gedanke hinter dem KiGeld war und ist immer: Wirtschaftsförderung. Kigeld wird - so die Idee - sofort wieder in den Konsum hineingetragen. Kaum jemand "spart" das Kindergeld an, um da vielleicht mal die Hochzeit der Kinder zu finanzieren ...


    Und nein, bei der Lohnsteuererklärung wird es nicht abgezogen, sondern automatisch berechnet, ob man zum bereits ausgezahlten Kindergeld noch mehr von der Steuerschuld runterdrücken kann.

    Aber klar: Sollte man unberechtigt KiGeld kassieren, dann wird das zurückgefordert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hinzu kommt: Nur der Durchschnittsbürger bekommt das Kindergeld ausgezahlt. Wer überdurchschnittlich verdient, bekommt ein höheres Kindergeld angesetzt bei der Steuerberechnung und hat dadurch am Jahresende/bei der Steuererklärung mehr Geld im Säckel.

    Wenn man den Steuerfreibetrag in Anspruch nimmt bekommt man überhaupt kein Kindergeld, bzw. zahlt es mit der Einkommensteuererklärung wieder zurück. Derjenige braucht lediglich für einen Teil des Geldes (das er dann selbst für seine Kinder erwirtschaften muss!) keine Einkommensteuer zu zahlen.


    Und nein, bei der Lohnsteuererklärung wird es nicht abgezogen, sondern automatisch berechnet, ob man zum bereits ausgezahlten Kindergeld noch mehr von der Steuerschuld runterdrücken kann.

    Doch, es wird abgezogen, "dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen" wird auf die Steuerschuld aufgerechnet.

    "Noch mehr" von der Steuerschuld gibt es zu dem nicht zu drücken. Entweder Kindergeld oder Freibetrag, dazwischen gibt es nichts.

  • Das Finanzamt macht die sog. Günstigerprüfung und führt die Veranlagung automatisch durch. Man sieht davon genau nichts auf dem Steuerbescheid, sondern bekommt nur den erklaerenden Hinweis in den Anmerkungen, dass die Günstigerrechnung für ein oder mehrere Kinder durchgeführt wurde und in den Steuerbescheid eingeflossen ist.

    Das ist wie vieles bei der Steuer mittlerweile "Black Box".


    Man ist aber nie in der Situation, dass " unter dem Strich" aufgerechnet wird und vom Kigeld was abgezogen wird. Es geht einzig umgekehrt.

    Liebe Grüße



    Bap



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