Unterhaltsvorschuss wird eingesstellt

  • Hallo zusammen,


    meine Kinder leben bei mir seit der Trennung 2015 /Scheidung 2017.

    Die KM zahlt keinen Unterhalt weil unter der Einkommensgrenze.

    Bisher waren die Umgangszeiten der drei Kinder bei mir 70% und bei KM 30% geregelt.

    Jetzt hat sich bei dem ältesten Sohn die Umgangszeit auf 50/50% geändert.


    Nun will mir das Jugendamt aber den Unterhaltsvorschuss für den ältesten streichen. Die Begründung lautet:


    "Eine Änderung in Ihren Verhältnissen liegt insbesondere auch dann vor, wenn Sie nicht mehr mit Ihrem Kind (alleine überwiegend) zusammenleben."


    Ich frage mich ob das wirklich rechtmäßig ist? Im Gesetzestext steht darüber nichts explizit drin.

    Vielleicht kennt sich hier jemand mit der Gesetztseite gut aus?


    Danke und Gruß!


  • Den Gesetzestext hab ich auf die Schnelle nicht greifbar, aber das Bundesverwaltungsgericht hat das wohl ausgeurteilt:

    Ein Kind lebt i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG bei einem seiner Elternteile, wenn es mit ihm eine auf Dauer angelegte häusliche Gemeinschaft unterhält, in der es auch betreut wird. Dem Sinn und Zweck des UVG entsprechend ist das Merkmal nur dann erfüllt, wenn der alleinstehende leibliche Elternteil wegen des Ausfalls des anderen Elternteils die doppelte Belastung mit Erziehung und Unterhalts-gewährung in seiner Person zu tragen hat. Abgrenzungsprobleme entstehen, wenn das Kind – wie hier die Kinder des Klägers – regelmäßig einen Teil des Monats auch bei dem anderen Elternteil verbringt. Für die Beantwortung der Frage, ob das Kind in derartigen Fällen nur bei einem seiner Elternteile lebt, ist, wie das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat, entscheidend auf die persönliche Betreuung und Versorgung, die das Kind bei dem anderen Elternteil erfährt, und die damit einhergehende Entlastung des alleinerziehenden Elternteils bei der Pflege und Erziehung des Kindes abzuheben. Trägt der den Unterhaltsvorschuss beantragende Elternteil trotz der Betreuungsleistungen des anderen Elternteils tatsächlich die alleinige Verantwortung für die Sorge und Erziehung des Kindes, weil der Schwerpunkt der Betreuung und Fürsorge des Kindes ganz überwiegend bei ihm liegt, so erfordert es die Zielrichtung des UVG, das Merkmal „bei einem seiner Elternteile lebt“ als erfüllt anzusehen und Leistungen nach dem UVG zu gewähren. Wird das Kind hingegen weiterhin auch durch den anderen Elternteil in einer Weise betreut, die eine wesentliche Entlastung des den Unterhaltsvorschuss beantragenden Elternteils bei der Pflege und Erziehung des Kindes zur Folge hat, ist das Merkmal zu verneinen.

    BVerwG v. Urt. v. 11.10.2012 – BVerwG 5 C 20.11

  • Ihr habt mehrere Kinder? Alle sind bei dir gemeldet? Du bezieht seit langem Unterhaltsvorschuss?


    Wer hat denn da das Amt geimpft (und womit?!), dass da jetzt so ein Schreiben kommt. Die haben ja keine Detektive mit Stoppuhr vor die Wohnungen gestellt.


    Da muss also einer gezielt und gefärbt Infos weitergeleitet haben ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Schreiben kommt weil die Betreungszeiten sich geändert haben.


    Ja. Und woher weiß das Amt von den geänderten Betreuungszeiten...?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Die KM bekommt Briefe bezüglich Nachweis des Einkommens usw. Und hat halt ab der Änderung der Betreeungszeiten dem Amt das mitgeteilt das der Älteste nun ein Tag mehr bei ihr ist. So ist es dann zu dem Brief gekommen. Und ich muss zwei Monate zurückerstatten weil ich das nicht gemeldet habe :rolleyes2:


    Ist jetzt leider so. Finde es ungerecht dass bei UV nur die Umgangszeiten berücksichtigt werden und nicht die tatsächlichen Aufwendungen und Ausgaben die man nun mal mit Kindern hat. Die habe ich mit locker 90% auf meiner Seite...

    Aber über Recht und Unrecht braucht man ja bei Gesetzen nicht streiten ;)

  • Das ist aber kein Gesetz. Zum Wechselmodell gibt es noch kein Gesetz. Das können Eltern im Rahmen des Sorgerechts eigenständig entscheiden, wie sie die Kids betreuen.

    Ist im Trennungsfall sich auf einen Aufenthalt bei einem Elternteil einvernehmlich geeinigt worden und/oder hat sich das ca. ein halbes Jahr verfestigt, dann kann das ABR nicht einseitig von einem Elternteil auf das andere übergehen ohne Zustimmung des Betreuungselternteils.

    Da müsste das Umgangselternteil ggfls. Klage erheben und das Gericht über prüfen, ob ein Wechselmodell auch inhaltlich vorliegt und dann mutmaßlich einen Vergleich schliessen. Ein Wechselmodell streitig zu beschließen, das macht ein FamGericht ausgesprochen selten - und ist ja auch Mumpitz, weil die WM-Eltern ja eigentlich eng zusammenarbeiten müssten.


    In eurem Fall kommt es auf die elterliche Vereinbarung an. Die scheint ja zumindest im Finanzierungsbereich nicht getroffen. Dass die UV-Kasse Ausgaben wegdruecken will, ist verständlich. Trotzdem müsste ohne Einigung das Kind seinen Lebensmittelpunkt weiter bei dir haben. Damit ist Ex unterhaltspflichtig und bei Leistungsunfaehigkeit halt die Unterhaltsvorschusskasse.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Nein wir haben keine Verienbarung über Finanzen getroffen.

    Volleybap : meinst Du ich kann bei UV-Kasse argumentieren mit dem Lebensmittelpunkt? Anhand welcher Kriterien macht man das fest?


    Vielen Dank für eure Antworten!

  • Unbezweifelbar war ja bis zum jetzigen Zeitpunkt der Lebensmittelpunkt des Kindes bei dir. Es müsste jetzt durch die Unterhaltsvorschusskasse nachgewiesen werden, dass durch eine Umgangserweiterung sich der Lebensmittelpunkt verschoben hat bzw. nicht mehr nachweisbar ist.


    Normalerweise wird der lebensmittelpunkt halt von der betroffenen Person definiert. Man kennt das bei Studenten, die gern aufgefordert werden, sich in ihrer Universitätsstadt mit dem ersten Wohnsitz anzumelden und nicht mehr "bei Mama" gemeldet zu sein.

    Oder wenn jemand "unter der Woche" beim Daimler in Stuttgart schafft und am Wochenende heim zu Ehepartner und Kind nach Ostfriesland kutschiert. Wo hat der seinen Lebensmittelpunkt?


    Ändert der sich im Augenblick der Studiumsaufnahme, bei der Arbeitsaufnahme oder beim vermehrten Umgang? Automatisch sicherlich nicht.

    Ich würde hier den Schwarzen Peter zurückschieben, also die Beweislast erneut umkehren und der Kasse sagen: Nix da. Das Kind mehr Umgang mit dem anderen Elternteil hat, hat weder zu einer Änderung bei der bisherigen Sorgerechtssituation/Aufenthaltsbestimmungsrecht geführt noch zur Betreuung/Finanzierung des Kindes . Ex-Partner ist weiterhin unterhaltspflichtig. Leistet den nicht. Also Unterhaltsvorschusskasse in der Pflicht ...


    Schwierig wird die Sache, wenn Expartner sagt. Nö, nö, lebensmittelpunkt des Kindes ist jetzt bei beiden Eltern oder bei mir allein. Dann geht der Streit los. Wenn Ex jedoch sogar deine Argumentationslinie bestätigt, müsste die Kasse dem folgen.


    Da ohne anderslautende Absprache das ABR bei dir liegt bzw. Ex nicht einfach das WM bestimmen kann, kannst du dem Amt mitteilen, dass nix ist mit dem WM, wenn dir die finanzielle Basis gestrichen wird. Dass du ab sofort aufgrund deines ABR die Stunden wieder auf den alten Satz zurückführst.


    Ebenfalls prüfen: Wenn das UV-Geld wegfällt, wärst du ein Fall für Wohngeld/Zusatzleistung Kindergeld? Wenn das der Fall ist, könntest du die Sache - falls der Widerspruch schwierig wird - darüber das fehlende Geld ersetzen.


    Gau für dich wäre, wenn Ex begründet mit der neuen Situation Kindesunterhalt zusätzlich von dir einfordert ...

    Klar wird wieder: Ein WM können sich eigentlich nur Eltern mit genug Gelöd im Rücken leisten ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Danke für deinen ausführlichen Beitrag. Macht auch einiges klarer. Ich werde definitiv keinen Streit anfangen mit der Ex. Da müssen wir einen anderen Weg finden. Zumal mir der UV eh ab Sommer für alle drei Kinder eingestellt wird da ich heiraten werde.

  • Na Glückwunsch.

    Aber dann darf da deine neue Frau die Kids mitfinanzieren. Auch so eine diskussionswürdige Regelung im Familienrecht.

    Genauso wie Wechselmodell muss man sich auch Patchwork leisten können ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Genauso wie Wechselmodell muss man sich auch Patchwork leisten können ...

    In Marvis Fall geht ja mit der Heirat wenigstens ein (möglicher) Steuervorteil einher.


    Noch krasser finde ich die Behandlung unverheirateter Patchworkpaare. Man zieht zusammen und steht füreinander und die Kinder des Partners ein, was überall von öffentlicher Seite bei Beiträgen und wegfallender Unterstützung gerne gesehen wird.
    Steuerlich allerdings werden die Partner dann zeitgleich von Klasse 2 in 1 hochgestuft. Hier ist man dann wieder ledig bzw. geschieden.

  • Gerade mit mehreren Kindern wird die Steuerklasse 3 wegfallenden Unterhaltsvorschuss wohl nur bei Grossverdienern ersetzen ... Um 5000 Euro + über den günstigeren Steuersatz einzuspielen, braucht es schon ein stattliches Einkommen, das ich Marvin zwar wünsche - aber ich befürchte, er zahlt drauf mit der Hochzeit.

    Aber klar: "ungetrautes" Patchwork schlägt noch mehr rein. Wobei man mindestens am Anfang/die ersten zwölf Monate sagen könnte, dass die Beziehung noch nicht gefestigt sei. Da könnte es noch UV geben, wenn man treuherzig guckt ...

    Ansonsten steht auch hier die alte Forderung im Raum, dass die Familienfoerderung an das Vorhandensein von Kindern gebunden sein sollte und nicht an ein Papier (sei es Heiratsurkunde oder Mietvertrag ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Echt jetzt? Hatte ich nicht auf dem Schirm. Ich dachte, die UV-Kasse zieht sich raus wie die anderen Sozialkassen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Uah. Das hab ich bestimmt aus Frust verdraengt: UV für fünf Kids wäre schon nett gewesen ... Tja, teurer Spass, so eine Heirat.








    Aber trotzdem gut:)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Den Frust kenne ich... hier in Deutschland gelte ich steuerlich als "alleine" also Steuerklasse 1, da Mann in der NATO. In Kalifornien sind wir natürlich nicht nur verheiratet sondern mein Gehalt erhöht auch den KU UND Ehegattenunterhalt meines Mannes an seine Ex-Frau.

  • Hallo Leute!

    Ich muss das Thema nochmal herausholen.

    Die KM möchte dass ich auf den UV rückwirkend verzichte.

    Der Vorwand ist: das JA fordert von ihr eine Summe XX000.

    Was bedeutet das eigentlich wenn ich verzichte? Dann darf ich doch alles was an UV gezahlt wurde zurückzahlen? Richtig?