Hallo zusammen,
meine Kinder leben bei mir seit der Trennung 2015 /Scheidung 2017.
Die KM zahlt keinen Unterhalt weil unter der Einkommensgrenze.
Bisher waren die Umgangszeiten der drei Kinder bei mir 70% und bei KM 30% geregelt.
Jetzt hat sich bei dem ältesten Sohn die Umgangszeit auf 50/50% geändert.
Nun will mir das Jugendamt aber den Unterhaltsvorschuss für den ältesten streichen. Die Begründung lautet:
"Eine Änderung in Ihren Verhältnissen liegt insbesondere auch dann vor, wenn Sie nicht mehr mit Ihrem Kind (alleine überwiegend) zusammenleben."
Ich frage mich ob das wirklich rechtmäßig ist? Im Gesetzestext steht darüber nichts explizit drin.
Vielleicht kennt sich hier jemand mit der Gesetztseite gut aus?
Danke und Gruß!