Asche auf mein Haupt. Es ist noch gar nicht lange her, da hatte ich getönt, dass ich
(trotz Wechsel des Hauptwohnsitzes der Kinder zu mir = Berechtigung unseres Haushalts auf Bezug des Kindergelds)
den Kindergeldbezug der KM nicht antasten werde. Und jetzt also doch!
Mir ist klar, dass ich wieder sehr viel Wohlwollendes und Lobendes rückgemeldet bekommen werde (Ironie OFF).
Mit dem Antrag Elterngeld kann hier in Bayern gleichzeitig der Antrag auf das anschließende 2-jährige Bayerisches Landeserziehungsgeld gestellt werden. Diese monatlich 250 EUR erhöhen sich bei 3 Kindern auf 300 EUR. Das Kriterium zur Anzahl der Kinder ist der Kindergeldbezug, aus diesem Grund stellen wir jetzt den Kindergeld-Antrag.
Genauer gesagt, meine Frau stellt den Antrag, denn unser Haushalt hat den Anspruch auf Kindergeldbezug, mal sehen in wechem Maß das Eltern- und Kindergeld, das meine Frau erhält, mir als Einkünfte zur Berechnung meiner Unterhaltsverpflichtung angerechnet werden.