Berechnung Kindesunterhalt und Möglichkeiten

  • Hallo,


    Ich möchte hier die Möglichkeit nutzen, um für einen befreundeten Kindsvater nach den rechtlichen Möglichkeiten zu fragen und hoffe auf hilfreiche Informationen.


    Der Vater hat 4 Kinder. 2 aus der ersten Ehe, welche in einem anderen Bundesland leben. Für diese 2 zahlt er seit Jahren Unterhalt berechnet nach Jugendamt 1.

    Nun ging die 2. Ehe in die Brüche. Hier gibt es ebenfalls 2 weitere Kinder. Das Jugendamt 2 hat hierbei den Unterhalt berechnet. Mit 4 Kindern, allerdings ohne die Zahlen des Jugendamt 1. Er rutscht dadurch unter dem Selbstbehalt. Die Exfrau erhält deshalb teilweise Unterhaltsvorschuss.

    Dem Jugendamt 1 interessiert das von Jugendamt 2 nicht, dort würde geäußert, dass die nur für die 2 Kinder berechnen für die sie zuständig seien und mehr nicht.


    Mit dem angeblichen Selbstbehalt soll eine Wohnung (3raum damit die kids auch Platz haben,jedoch Großstadt)..Auto, Vers., Essen etc. bezahlt werden, was nicht funktioniert. Zu dem kümmert er sich mehr als "normal" um die Kinder.


    Die Frage,welche sich auftut....müssen die verschiedenen Jugendämter in so einem Fall nicht eine gemeinsame Berechnung durchführen? Müsste nicht der Unterhalt von Jugendamt 1 gekürzt werden? Gibt es noch weitere Möglichkeit Gelder (Wohngeld wurde wohl abgelehnt )zu beantragen?


    Ich hoffe man kann die Fragen verstehen, wenn ihr Zahlen benötigt....gerne Fragen....irgendwie sagt jede Behörde etwas anderes und keiner hat Ahnung....:hae:


    Danke

  • Es können beide Jugendämter getrennt voneinander berechnen (müssen aber nicht). Für die Unterhaltsberechnung für die Kinder aus erster Ehe wurde bisher bereits berücksichtigt, dass der Vater insgesamt vier Kinder hat.

    Jugendamt zwei tut dies nun für die Kinder 3 + 4.

    Da er anscheiend nicht das Einkommen hat, um jeweils den Mindestunterhalt zu zahlen, kommt es hier zum Mangelfall. Wenn beide Jugendämter sauber rechnen, dann geht das trotzdem genau auf, dass er nur bis zu seinem Selbstbehalt zahlen muss.


    In der Sache hat er jetzt dem JA 1 mitzuteilen, dass er um eine Neuberechnung bittet, da sich seine Einkommenssituation geändert hat. Führt das JA 1 die nicht durch, muss er letztlich gegen den dort mutmaßlich unterschriebenen Titel klagen.


    Wenn JA 2 einen Mangelfall feststellt, dann muss dieser Mangel eigentlich auf alle vier Kinder nach Kopf und Altersstufe verteilt werden. Denn über ergänzenden Unterhaltsvorschuss würde das nicht ausgeglichen werden. Die letzten zwei Kids stünden sich schlechter.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.