Hallo,
Ich möchte hier die Möglichkeit nutzen, um für einen befreundeten Kindsvater nach den rechtlichen Möglichkeiten zu fragen und hoffe auf hilfreiche Informationen.
Der Vater hat 4 Kinder. 2 aus der ersten Ehe, welche in einem anderen Bundesland leben. Für diese 2 zahlt er seit Jahren Unterhalt berechnet nach Jugendamt 1.
Nun ging die 2. Ehe in die Brüche. Hier gibt es ebenfalls 2 weitere Kinder. Das Jugendamt 2 hat hierbei den Unterhalt berechnet. Mit 4 Kindern, allerdings ohne die Zahlen des Jugendamt 1. Er rutscht dadurch unter dem Selbstbehalt. Die Exfrau erhält deshalb teilweise Unterhaltsvorschuss.
Dem Jugendamt 1 interessiert das von Jugendamt 2 nicht, dort würde geäußert, dass die nur für die 2 Kinder berechnen für die sie zuständig seien und mehr nicht.
Mit dem angeblichen Selbstbehalt soll eine Wohnung (3raum damit die kids auch Platz haben,jedoch Großstadt)..Auto, Vers., Essen etc. bezahlt werden, was nicht funktioniert. Zu dem kümmert er sich mehr als "normal" um die Kinder.
Die Frage,welche sich auftut....müssen die verschiedenen Jugendämter in so einem Fall nicht eine gemeinsame Berechnung durchführen? Müsste nicht der Unterhalt von Jugendamt 1 gekürzt werden? Gibt es noch weitere Möglichkeit Gelder (Wohngeld wurde wohl abgelehnt )zu beantragen?
Ich hoffe man kann die Fragen verstehen, wenn ihr Zahlen benötigt....gerne Fragen....irgendwie sagt jede Behörde etwas anderes und keiner hat Ahnung....:hae:
Danke