• Hallo zusammen,


    ich frage mich im Moment ob ich mich rechtens verhalte. Es gab bei mir einen Eigentümerwechsel und die ehemaligen Vermieter verlangen von mir Kontakt bezüglich meiner Kontodaten. Jedoch habe ich seit einem Jahr mein neues Konto schon angegeben und damit auch die Miete monatlich gezahlt. Bin ich dazu verpflichtet mich darum zu kümmern oder wie ich es einst gelernt habe die beiden Vermieter (ehemals/aktuell)? Zudem habe ich fristgerecht die Mietsache gekündigt zum 30.11.2019. Die Kaution betrug 2 Kaltmieten (Nettomieten) und diese sind ja schon jetzt nicht mehr rechtens an den neuen Vermieter zu zahlen, da ich nur noch 1 1/2 Monate in meiner noch aktuellen Wohnung leben werde. Dazu drängt mich der neue Vermieter extremst, dass ich mich darum kümmere, doch sehe ich es halt nicht als rechtens an, dass ich mich darum kümmern muss. Zudem sollte diese Kaution in den 4 Jahren verzinst worden sein, ansonsten hätten sich meine ehemaligen Vermieter nicht an das Kautionsgesetz gehalten.


    Nun meine Frage, verhalte ich mich da nun korrekt oder falsch? Gab es eventuell Gesetzesänderungen die ich hier nicht beachte?


    MFG


    Chris

  • Verstehe den Text nicht ganz...will der alte Vermieter vielleicht deine Daten zwecks der Rückzahlung der Kaution? Ich hatte mehrer Vermieter-Wechsel und diese wollten immer einen Nachweis der Kaution haben...habe ich nur ein mal eingereicht...dann war es mir zu blöd und es kam auch nichts mehr.

    Tja, Verzinsung...steht nämlich bei uns auch gerade für die letzten beiden Jahre zur Auszahlung an...denke, da ist nichts mit Zinsen?


    Ich würde den alten Vermieter einfach mal anrufen, warum er die Daten braucht

  • Ich bin selbst Vermieter, und kann dir nur sagen, wie ich es handhabe:

    Meine Mieter erhalten keine Verzinsung, müssen aber auch keine Gebühren zahlen. Denn wenn ich die Kautionen gesetzeskonform auf ein je eigenes Kautionskonto bei der Sparkasse deponieren würde, würde das die hinterlegte Summe laufend verringern.

    Ich hatte diesen Fehler einmal gemacht, und der Mieter hat nicht schlecht gestaunt, als er nach Abrechnung der Sparkasse weniger Geld zurück bekam, als er ursprünglich eingezahlt hatte.

    Seither handhabe ich die Kautionen auf einem ganz normalen Bankkonto

  • Verstehe den Text nicht ganz...will der alte Vermieter vielleicht deine Daten zwecks der Rückzahlung der Kaution? Ich hatte mehrer Vermieter-Wechsel und diese wollten immer einen Nachweis der Kaution haben...habe ich nur ein mal eingereicht...dann war es mir zu blöd und es kam auch nichts mehr.

    Tja, Verzinsung...steht nämlich bei uns auch gerade für die letzten beiden Jahre zur Auszahlung an...denke, da ist nichts mit Zinsen?


    Ich würde den alten Vermieter einfach mal anrufen, warum er die Daten braucht

    Wie beschrieben, haben die alten Vermieter ja schon meine Daten durch das überweisen meiner monatliche Miete und dies hatten wir im August (also bevor der Eigentümerwechsel statt fand) besprochen. Daher ist es für mich sehr unverständlich und soweit ich weiss ist es nicht meine Pflicht vor dem Auszug mich zu melden.

    Also die alten Vermieter haben ja all meine Daten schon vor Ort.


    Nochmals bezüglich der Kaution: Ich habe diese fristgerecht vor 4 Jahren an meine alten Vermieter gezahlt. Diese hätten im Normalfall diese Kaution lediglich an den neuen Vermieter zahlen können. Sie wollen aber erst mir diese Kaution zahlen um einen eventuellen Insolvenz Fall des neuen Vermieters umgehen zu können. Denn sonst müssten die alten Vermieter dafür bürgen.

  • Ich bin selbst Vermieter, und kann dir nur sagen, wie ich es handhabe:

    Meine Mieter erhalten keine Verzinsung, müssen aber auch keine Gebühren zahlen. Denn wenn ich die Kautionen gesetzeskonform auf ein je eigenes Kautionskonto bei der Sparkasse deponieren würde, würde das die hinterlegte Summe laufend verringern.

    Ich hatte diesen Fehler einmal gemacht, und der Mieter hat nicht schlecht gestaunt, als er nach Abrechnung der Sparkasse weniger Geld zurück bekam, als er ursprünglich eingezahlt hatte.

    Seither handhabe ich die Kautionen auf einem ganz normalen Bankkonto

    Das ist sehr interessant und ich bedanke mich vielmals für diese Info bezüglich der Verzinsung. Ist eventuell bekannt wie das mit der Kaution ist in Bezug auf Restzeit bis zum Auszug? Denn ich bin der Meinung das 2 Kaltnettomieten bei meiner unter 1 1/2 Monate noch vertraglich gebunden, an der Wohnung und dem neuen Vermieter, diese 2 vollen Kaltnettomieten nicht zahlen zu müssen. Zudem sollte der neue Vermieter doch eher die alten Vermieter dazu drängen, da diese ja schon all meine Daten haben. Ich bin mir halt in diesem Fall sehr sehr unsicher.


    MFG


    Chris

  • Hä, du sollst die Kaution an den neuen Vermieter noch mal zahlen...das ist definitiv nicht rechtens...mich hatten sie immer angeschrieben, dass ich meine Kautionszahlung nachweisen soll. Das ist doch eine Sache zwischen Alt- und Neuvermieter

  • Nein,


    ich zahle immer meine Miete, nicht einmal in meinem Leben hab ich NICHT die Miete gezahlt. Ich versuch es nochmals mit Absätzen unter erledigten teilabsätze.


    also erstens bin ich seit Sommer 2015 hier als Mieter eingetragen und seit dem 01.09.2019 ist ein neuer Vermieter im Haus. Die Nebenkosten waren zudem immer +/- 30 Euro.


    Die ehemaligen Vermieter möchten gerne raus aus der möglichen Bürgschaft in Bezug auf einer eventuellen Insolvenz des neuen Vermieters. Damit haben sie uns alle angeschrieben gehabt, ob wir nicht evtl anrufen könnten und mit diesem Schritt die Kontodaten abgeben könnten. Denn wenn der neue Vermieter insolvent ist und die Kaution auf normalen Weg vom Vor-Vermieter bekommen hat, dann können wir Mieter diese Kaution vom ehemaligen Vermieter verlangen. Dadurch sind diese dann raus aus diesem eventuellen Problem, da wir direkt die Kaution zurückbekommen und somit an den neuen neu bezahlen.


    Jedoch zahle ich halt seit September/Oktober 2018 mit dem Konto wo die Kaution überwiesen werden soll. Also benötigen meine ehemaligen Vermieter nicht mehr meine Kontodaten, da diese vorhanden sind, durch meine monatlichen Mietüberweisungen und genau dies hatte ich schon im April mit denen geklärt.


    Mir ging es nun dabei, ich habe fristgerecht anfang September 2019 (direkt nach dem Vermieter-Wechsel) eine neue Wohnung gefunden und die noch offizielle gekündigt. Da 3 Monate kündigungsfrist = 30.11.2019 offzieller letzter Tag in meiner Noch-Wohnung. Wir haben nun bereits den 16.10.2019 und ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich nicht dazu verpflichtet bin erstens nach meinem bald Verlassen der Wohnung und zusätzlich auch berechtigten Auszahlung meiner gezahlten Kaution zum 30.11.2019 (da Nebenkosten immer nahe 0 und auch keinerlei Mietschulden vorhanden sind und obendrein schon jetzt abgesprochen ist, was ich noch zu verschönern hab in der Wohnung). 2 Nettokaltmieten als Kaution sind rein rechnerisch dann bei mir auch nicht vertretbar, da ich nicht mal mehr 2 Monate hier wohne. Darum ging es mir. Ich möchte und weiss das ich keine Miete mit der Kaution verrechnen darf. Mir geht es lediglich um die Kaution, die ich vom ehemaligen Vermieter erhalten soll und dann an den neuen weiter überweisen soll. Soweit ich weiss ist das nicht meine Pflicht und muss ich nicht sofort machen bzw darf man mich deswegen nicht drängen. Diesbezüglich hatte ich gefragt ob ich den Sachverhalt richtig sehe. Denn Kaution habe ich wie im Mietvertrag gezahlt und was da nun unter den Vermietern wegen Vertrauen in Bezug eines eventuellen Insolvenz-Antrages herrscht ... sollte nicht mein Brot sein.


    Alles in allem und kurz gefasst in Stichpunkten:

    - Kaution wurde damals 2015 gezahlt

    - alter Vermieter möchte eventuellen Insolvenz-Fall umgehen und diese gezahlte Kaution direkt zurückzahlen

    - neuer Vermieter drängt mich abartig dazu

    - ich ziehe nächsten Monat um und die Wohnung ist firstgerecht zum 30.11.2019 gekündgit

    - keine hohen Nebenkosten bzw eher Gutschriften + keinerlei Mietschulden + verschönerungen/renovierung schon abgesprochen)


    Vollbio

    Clara66


    MFG


    Chris

  • ...zusätzlich auch berechtigten Auszahlung meiner gezahlten Kaution zum 30.11.2019 (da Nebenkosten immer nahe 0 und auch keinerlei Mietschulden vorhanden sind...

    Wenn sich da nix geändert hat, hat der Vermieter 6 Monate nach Auszug Zeit, die Kaution zurück zu zahlen.


    Bezüglich der Verzinsung muß nach §551 BGB der Vermieter (mindestens) ein Sparbuch mit 3monatiger Kündigungsfrist für die Kaution anlegen. Vollbio, ich wüßte jetzt nicht, wo da Gebühren entstehen.....

  • Also der alte Vermieter will Kaution an dich auszahlen, damit er einfach aus der Nummer raus ist. Der neue Vermieter will das du dann gaaaanz schnell diese Kaution an ihn weiter leitest? Du hast zum 30.11.19 gekündigt...dann mach dir doch kein Kopp...steck das Geld ein und gut ist. Was soll der neue Vermieter machen? Dich kündigen? Haha


    Kann mir auch nicht vorstellen, dass du für diese kurze Zeit haftbar gemacht werden kannst.

  • Also der alte Vermieter will Kaution an dich auszahlen, damit er einfach aus der Nummer raus ist. Der neue Vermieter will das du dann gaaaanz schnell diese Kaution an ihn weiter leitest? Du hast zum 30.11.19 gekündigt...dann mach dir doch kein Kopp...steck das Geld ein und gut ist. Was soll der neue Vermieter machen? Dich kündigen? Haha


    Kann mir auch nicht vorstellen, dass du für diese kurze Zeit haftbar gemacht werden kannst.

    genau darum geht es mir ... muss ich diese zahlen oder nicht, wenn dann komplett 2 Nettokaltmieten (obwohl ich nicht mal mehr 2 volle Monate hier leben werden) oder anteilig!?


    Dabei wäre Vollbio ideal als eigener Vermieter als Hilfe. Denn meine Intention ist es stets mich korrekt zu verhalten. Sonst wäre ich nicht hier diesbezüglich vorstellig geworden und hätte es wie du geschrieben, knallhart einfach meine eigene Kaution einbehalten.

  • Durch (Ver) Kauf eines Wohnobjekts bleibt der Vertrag des Mieters unberührt. Der neue Vermieter steigt zwingend in die bestehenden Mietverträge ein.

    Die zwingend zu fuehrenden verzinsten namentlich auf den Mieter gefuehrten Kautionskonten hat der Altbesitzer dem Neubesitzer zu über tragen. Eine Ablösung und Neuzahlung sieht der Gesetzgeber nicht vor.

    Kosten für die Kontoführung müssten als unumgänglich nachgewiesen werden. Da unzählige Banken kostenlose derartige Konten anbieten, können rechtlich gesichert keine Gebühren durch den Vermieter eingefordert werden.


    Zahlt der Altvermieter die Kaution vor der Besitzuebergabe an die Mieter, hat er ein Problem. Denn dann muss er den Neubesitzer gegen dessen finanziellen Schaden durch Mietausfall und Schäden in Hoehe der Kaution absichern. Der neue Vermieter hat nur bedingt Rechtsanspruch auf eine Neuzahlung von Kaution. (Und zahlt zB der Käufer das Geld für das Mietobjekt nicht, ist ueblicherweise der Kaufvertrag auch hinfällig und der Altbesitzer weiter Besitzer ...)


    Kurz gesagt: Was der Altvermieter vorhat, ist schlichter Blödsinn. Du solltest schlicht gar nicht reagieren. Bei Auszug kommt die Kautionsrueckzahlung zwingend vom rechtsgültigen Vermieter.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Korrekt hin oder her: Wenn die Bude ordentlich ausschaut und Du keine Mietschulden hast, würde ich es so machen, wie Clara vorschlägt (auch, wenn mein Vermieterherz blutet 😜). Ich fürchte, sonst läufst Du nämlich Deiner Kaution bis zum Sankt-Nimmerleinstag hinterher, wenn alter und neuer Vermieter sich kabbeln.

  • Vielen Dank für diese Informationen, niemand weiss alles und erst recht niemand lernt aus im Leben. Vielen Dank.


    Ich hatte übrigens vor rund 30 minuten ein Telefonat mit meinen alten Vermietern und diese haben nur bereitwillig einverstanden mir diese erst im November zu überweisen. Damit bekomm ich in meinem noch letzten Monat hier lebend meine voll Kaution und damit verbunden hat niemand mehr Stress.


    MFG


    Chris