• Hallöchen,


    ich hab da mal eine Frage - ich habe eine bewilligte Mutter-KIND-Kur die ich in Kürze antreten werde. Anfang November.

    Der KV war seit Januar darüber in Kenntnis gesetzt das ich diese beantrage, bewilligt bekommen hab, Terminierung usw. - also der Status war im jederzeit bekannt.

    Was ihm nicht bekannt ist, ist wo die Kur stattfindet da wir offiziell ein hochkonflikt Fall sind und seit Trennung Frühjahr 2018 (5 Verhandlungen beim Familiengericht hatten und 1 beim OLG)

    Die Mediation wurde abgebrochen, da er diese lediglich dafür genutzt hat mich fertig zu machen, zu beschimpfen, erniedrigen, anzuschreien usw. durch eine große Spende an das Zentrum wurde von der Leiterin aber nicht eingegriffen.

    Meine Anwältin hat sofort dafür gesorgt das ich solche Termine nicht mehr wahrnehmen muss (es ging immer bis zum Frühjahr 2019) - es wurde angeboten eine Tandem Mediation weiterzuführen in einer anderen Einrichtung, der KV wollte dies nicht.

    Um nun zum Punkt zu kommen: wir können nichts lösen was unser Kind betrifft - weil wir absolut keine Kommunikationsbasis haben.

    Zur Erholung hatte mir mein Arzt eine Mutter Kind Kur beantragt und meine Anwältin konnte dies auch nur befürworten und damit es einen Kurerfolg gibt, soll der Umgang ausgesetzt werden in dieser Zeit.


    Nun habe ich über das Wochenende einen erneuten "EilverfahrensBrief" erhalten wo alle aufgestellt werden Beistandschaft, Jugendamt, Anwälte etc. alles eine Woche vor Antritt der Kur.

    Ich verstehe nicht, was nun genau passieren kann?


    Hat damit jemand Erfahrungen?:thanks:

  • Was ist ein "Eilverfahrensbrief"? Eine Klage, die dir vom Gericht weitergeleitet wurde? Eine Klageandrohung?

    Auf was wird denn geklagt? Einzig um dieses Beklagte geht es.

    Und wie immer: Dieser Klage könnte halt stattgegeben werden. Oder auch nicht ...

    "Dazwischen" gibt es alles. ZB, die Klage wird auf ein Hauptverfahren gezogen ...


    Sind dir Termine gesetzt worden?


    Geht es um Umgang bzw. die einseitig angekündigte Umgangsaussetzung? Normalerweise "bricht" Urlaub/hoher Feiertag/Kur den Umgang. Wenn ihr aber so viele Verfahren gehabt habt, ist vielleicht eine Umgangsvereinbarung dabei. Dieser richterliche Beschluss bzw. dieser Vergleich ist erst einmal einzuhalten. Der kann nicht durch eine einseitige Erklaerung so einfach aufgekündigt werden. Ist vor Gericht kein "Sonderfall" grundsätzlich geklärt worden, wird gern auf die Mediation verwiesen. Hier könnte solche Anliegen einvernehmlich geklaert werden. Hat er offiziell diese Gespraechsebene abgebrochen, hat er das Problem. Solltest du die Mediationsgespraeche einseitig aufgekündigt haben (und vermutest du noch so, dass die Einrichtung bestechlich und korrupt ist), bleibt Ex mangels Kommunikationsebene nur ein Klageweg. Den hätte Ex dann beschritten.


    Aber wie gesagt: das ist jetzt stochern im Nebel, weil nicht ganz klar ist, was da genau an dich herangetragen wurde. Die Ausführungen sollen nur zeigen, wie und warum alles in die eine oder die ganz andere Richtung kippen könnte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es ist eine einstweilige Anordnung „Umgang“ der Antrag wurde vergessen zu übersenden, bisher habe ich nur den Termin, nächste Woche.

    Meine Anwältin wurde auch vergessen, obwohl sie in einem vorherigen Schriftverkehr mitgeteilt hat dass sie Prozessbevollmächtigt ist.


    Nachdem er mit Hochdruck die letzten Wochen eine Billigung der Umgangsregelung von 2018 (die außergerichtlich im Frühjahr von mir schon ausgeweitet wurde) erzielt hat, ist meine Vermutung dass es eben um die Mutter Kind Kur geht.

    Die Anwältin von ihm schrieb, dass es bei einer Mutter Kind Kur meist um behandelnde Eltern geht und nicht um das Kind - deswegen gibt es keine Notwendigkeit das Kind mitzunehmen und der KV kann in der Zeit die Betreuung übernehmen. Wenn dies nicht möglich ist, will er wissen wo die Kur ist - gegen beides hat meine Anwältin aufgrund Hochkonflikt und Belastung dagegen gehalten.

  • Eine Mutter Kind Kur ist auch zur Festigung der Mutter Kind Bindung da oder um aus dem stressbelasteten Alltag rauszukommen und mal ruhige Zeit für sich mit Kind zu haben. Der Umgang wird dann niiht ausgesetzt, sondern verschoben.

  • So nun habe ich mit der Beistandschaft gesprochen, sie empfiehlt mir einen Vorschlag zu machen das an einem Nachmittag 3-4 Std. Besuchszeit eingeräumt wird. Nachdem es aber ein Hochkonfliktfall ist und die direkte Konfrontation immer ausartet weil sich der KV einfach nicht zusammen reißen kann, weiss ich genau wie das wird.

    Die Beistandschaft meinte wenn ich dazu nicht entschließen kann, werden die Ärzte und das Kind befragt werden müssen und dann müsse sie eine Empfehlung aussprechen, bei der sie jetzt noch nicht erkennen würde wieso es fürs Kind schädlich ist wenn der KV das Kind für 3-4 Std. besucht.

    JA Halleluja! Kann ich nicht mal mit dem Kind 3 Wochen auf Kur um endlich mal Ruhe zu haben? Auch ich arbeite Vollzeit seit 1,5 Jahren und unser Kind ist 3 Jahre alt - er hatte Urlaube mit ihr,1 wtl. Umgang und jedes zweite Wochenende - Zusatz umgang der von mir angeboten wird, wird selbstverständlich abgelehnt. Hauptsache man zieht vors Gericht und sagt, sie verwehrt mir den umgang während der Kur?

    Der Ball wird nun mir zugespielt und egal wie, ich bin die Blöde!?

    Was macht das für ein Sinn so einen beschissenen Weg weiterzugehen - 7 Verhandlungen in einem Jahr - und immer die tollen unterschwelligen Kommentare "denken sie doch ans Kind" …

    Ja super und ich darf mich per EMail und jeder sich nur anbietenden Gelegenheit anschreien, demütigen und erniedrigen lassen?!

  • Hat irgendjemand eine Lösung dafür? Hilfe!

    Ich habe nun wirklich keine Luft mehr 2 Wochen vor Antritt der Kur ein Fass aufzumachen und unsere Tochter durch das System zu jagen, wo alle Beteiligten nicht genau hinsehen, weil sie diese Schosse jeden Tag von 20 Menschen hören und pauschalisiert wird das man ja nur jemand von vielen ist.

    Oder man bekommt die Methaper vom Urteil des Salomon geprädigt - es ist doch absoluter Käse. Bis zur Selbstaufgabe? Ja wirklich ist das so gewollt?


    Ich versteh es nicht und fühl mich wieso oft nicht (AN)gehört.

  • Ich würde versuchen klar zu machen, d. diese Kur für das Kind und Dich wichtig sind, um zur Ruhe zu kommen.

    Das der KV diese Ruhe stört und die Kur dadurch ihr Ziel verfehlen würde.

    Vielleicht kann dir das ein Arzt bestätigen und du kannst es der Beistandschaft übergeben.

  • Hallo Erdbeerstulle


    Es tut mir Leid, was der KV da gerade abzieht! :knuddel

    Leider tut er das wohl alles, um dich zu verletzen...

    Anders kann man sich das nicht erklären, oder? Du hast ja scheinbar keine Einwände gegen Urlaubsvorhaben mit eurer Tochter gehabt, wenn er mit ihr im Urlaub war.


    Wie alt ist deine Tochter?

    Was sagt dein Arzt? Vielleicht kann er eine ärztliche Empfehlung abgeben?

  • Mein Anwältin hat das alles geschrieben - der Kurerfolg ist durch den Vater gestört.

    Unser Kind ist 3 Jahre seit knapp 2 Jahren sind wir getrennt.


    Die Beistandschaft hat mir ins Gewissen geredet, dass es ja überwiegend nur "Punkte" sind die mich betreffen Doppelbelastung, Stress etc. und nicht unser Kind. Ich habe ein Gutachten vom letzten Jahr wo Anpassungsstörungen diagnostiziert sind bei ihr. Mein Arzt war das genug, um sie als Patientin mitzubeantragen. und es wurde so bewilligt. Im Frühjahr - das ich erst jetzt einen Termin zum Antritt bekommen hab, kann ich doch nicht steuern?!?!

    Die Beistandschaft sagte dass das ja vom letzten Jahr sei ?!

    Na und? Ich bin im Hamsterrad, unser alltag ist durchgetaktet, wenn wir nicht funktionieren bricht das Gerüst zusammen - tja aber was spricht dagegen das der Vater 3-4 Std sein Kind besucht?!

    - NA ER - aber das darfst du ja so wieder nicht sagen, sonst bestätigst du das Bild welches er bei Gericht von mir kreiiert.

  • Nein sie würde mir empfehlen vorzuschlagen, in diesen 3 Wochen Aufenthalt einen Nachmittag rauszusuchen wo er sie 3-4 Std besuchen kann, sie abholt und etwas unternimmt.

    ein Nachmittag findet sie auch angemessen, mehr nicht - aber gar nichts anbieten ist auch "doof" und wenn ich nichts anbiete dann geht der Prozess los mit Befragung der Ärzte und dem Kind.

    Selbstverständlich auch der Gerichtstermin.


    Meine Anwältin sagt, nicht klein beigeben, ich habe auch ein Recht auf Zeit mit der Tochter ungestört, zur Erholung.

  • Nein sie würde mir empfehlen vorzuschlagen, in diesen 3 Wochen Aufenthalt einen Nachmittag rauszusuchen wo er sie 3-4 Std besuchen kann, sie abholt und etwas unternimmt.

    Danach würde ich eine Kurverlängerung beantragen....

    Irgendwie habe ich dem Eindruck, dass es der Beistandschaft nicht klar ist, warum ihr die Kur zu zweit machen wollt.

    Gibt es einen Arzt oder Psychologen der die Beistandschaft durch ein Attest es deutlicher machen kann ?