Unterhalt: PKH und Lohnpfändung

  • Tach,


    12 Monate vor Sohns 18. Geburtstag fällt der Beistandsschaft auf, dass KV seit 5. Geburtsmonat(!) ausgesprochen blockiert, wenn es darum geht sein Einkommen ehrlich darzulegen :rolleyes2:.

    Wir hatten bereits diesen ganzen Zinnober mit Unterhaltspflichtverletzung, Staatsanwaltschaftund sogar Polizei (ich hätte fast einen Herzinfarkt bekommen, weil ich dachte Sohn wäre was passiert, Danke auch).

    Aber soweit ich das beurteilen kann hat er den Behörden immer die lange Nase gezeigt und sich einfach unsichtbar gemacht. Weil die immer was anfangen und dann passiert - nix. Ich war z. B. ziemlich sprachlos als man anmerkte, man hätte zwar Gerichsvollzieher los geschickt, aber KV hat die Tür nicht aufgemacht. Oder Behördenschreiben nicht bei der Post abgeholt.

    Tja, das ist einfach.

    Aber wenn ich meine Handyrechnung nicht bezahlen würde, täte man mich nackt aus der Dusche zerren und in den nächstbesten Mannschaftsbus schmeißen, da wette ich draufX(.

    Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, sie möchten Kontenoffenlegung, Pfändung was auch immer. Und ich soll dafür PKH beantragen.

    Tja.

    Ehrlich gesagt, glaube ich nicht, das ich berechtigt bin, weil in Lohn und Brot stehe und wir haben Pi mal Daumen 1.500-2.000 Euro "Taschengeld", von dem man nur Futter, Kleidung usw. abziehen muss... Katzenfutter auch :hae:.


    Ich weiß, UVH und offener Unterhalt im fünfstelligen Bereich. Aber meine Zuversicht, dass da nochmal was passiert geht gegen Null, weil war die letzten 17 Jahre nicht anders.

    Und ich bleib am Ende auf den Kosten sitzen. In dem Punkt bin ich sehr zuversichtlich...


    Wie ist eure Erfahrung?

  • PKH zu beantragen kostet erst einmal nix. Und es gibt Richter, die in solchen Situationen nicht genau hingucken, sondern das durchwinken. Bekommt ihr keine Prozesskostenhilfe, kannst du neu denken.

    In einer Ablehnung steht nämlich oft die Tendenz, in welche Richtung das Haupt verfahren entscheiden wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Warum sollst du PKH beantragen usw., wenn die Beistandschaft jetzt endlich Geld vom KV sehen will? Die sollen sich selber kümmern, du hast es doch nachweislich schon versucht!


    Mit PKH ist es ja nicht zu Ende. Die überprüfen hinterher noch mehrfach, ob du nicht doch plötzlich zu Reichtum gelangt bist und dann darfst du zahlen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Vor allem ist die Frage, ob Du davon überhaupt etwas hast.... Wie ich "Vater Staat" kenne, bedient der sich dann zuerst. ...


    Andrerseits, der UV durch JA endet in einem Jahr. Der Vater wäre aber bis Ende der ersten Ausbildung zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Siehst Du eine Chance, dass Dein Sohn da profitieren könnte ?


    Ich hatte übrigens für das Scheidungsverfahren diese PKH und musste dann jahrelang jeden Monat 60 Euro an die Justizkasse zahlen....

  • Die Beistandschaft handelt immer im Auftrag. In solch einem Verfahren darf sie wie ein Anwalt agieren. Man hat also keinesfalls die sonst obligatorischen Anwaltskosten, die bei einem Unterhaltsverfahren schnell vierstellig werden koennen. Sondern nur die haelftigen Gerichtskosten. Das kann bei einem Auskunftsverfahren ein guter Hunni sein. Den zahlt aber die Allgemeinheit nicht. Nur die Anwaltskosten.

    Gewinnt man das Verfahren - und das ist bei einem Verfahren, wo es erst einmal um die Auskunft geht, unstrittig, würden dem Vater die Kosten auferlegt.

    Muss er - Stichwort Stufenklage - Unterhalt zahlen, dann sind diese Zahlungen zuerst zu bedienen. Die Unterhaltsvorschusskasse, der Staat/die Allgemeinheit stellt sich hinten an.


    Eine reine Scheidung kostet uebrigens pro Nase vielleicht 300 Euro. Wird mehr streitig geklärt, also Vermoegensauseinandersetzung oder gar ABR mit Gutachten etc., dann wird es deutlich teurer. Aber dann kostet der Anwalt eh eine Unsummen. Gehört hier jetzt aber nicht hin. Für Butterblume ist wichtig, dass etwaige auf sie zukommende Kosten im niedrigen Bereich liegen würden und wenn sie obsiegen würde bei null.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Beistandschaft handelt immer im Auftrag. In solch einem Verfahren darf sie wie ein Anwalt agieren. Man hat also keinesfalls die sonst obligatorischen Anwaltskosten, die bei einem Unterhaltsverfahren schnell vierstellig werden koennen. Sondern nur die haelftigen Gerichtskosten. Das kann bei einem Auskunftsverfahren ein guter Hunni sein. Den zahlt aber die Allgemeinheit nicht. Nur die Anwaltskosten.

    Gewinnt man das Verfahren - und das ist bei einem Verfahren, wo es erst einmal um die Auskunft geht, unstrittig, würden dem Vater die Kosten auferlegt.
    ...
    Für Butterblume ist wichtig, dass etwaige auf sie zukommende Kosten im niedrigen Bereich liegen würden und wenn sie obsiegen würde bei null.


    Das ist bei uns exakt so gelaufen.:)

  • Wenn der KV trotz Urteil nicht zahlt und sich verdrückt, tritt das Gericht an den anderen Teilnehmer heran.


    Mein Ex hatte sich ins asiatische Ausland abgesetzt und ich durfte daher noch einen Betrag X ans Gericht zahlen, obwohl ich gewonnen hatte und Ex die Kosten tragen musste.


    Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Das kann natürlich schon passieren: Der Zahlungspflichtige setzt sich in den Untergrund ab oder in ein Land ohne einen bilateralen Vertrag bezüglich der Anerkennung von Rechtsvorgaengen. Was für den Zahlungspflichtigen aber auch heißt, dass er nicht mehr zurückkehren kann und auch nicht viel über Grenzen reisen. Ein internationaler Haftbefehl ist eine blöde Sache.

    Schwierig ist es, wenn die Behörden wie hier dauernd aufgeben. Über 17 Jahre und anscheinend mit Gerichtsurteilen in der Hand ist das schon ziemlich schräg und ausgesprochen ungewöhnlich. Zumal ja ein fester Wohnsitz bekannt ist und anscheinend auch Arbeitsverhältnisse bestehen. Die können und dürfen FamGerichte mittlerweile mit nur einem Verwaltungsakt abfragen. Möglichkeiten zum Zugriff sind also da. Frage ist, ob man sie einsetzt und ob tatsächlich irgendwo Geld über dem Selbstbehalt vorhanden ist.

    Ist der Knabe erst einmal 18, dann müsste er den ganzen Vorgang starten, bekäme aber eher Verfahrenskostenhilfe ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • So ungewöhnlich ist das nicht. Mein Vater wurde auch oft "behelligt", 3x war sogar die Staatsanwaltschaft da und hat sein Büro leer gemacht.

    Da mußte er dann immer zum Amtsgericht fahren, um seine Aktenordner zu sichten. Nach dem 3. erfolglosen Versuch war Ruhe. Da wollte der Amtsschimmel nicht wieder fruchtlos einen Einsatz fahren. Der Vater hat eben unter der Hand abgerechnet und das war ihm nicht nachzuweisen. Kosten des Verfahrens: Trägt die Mutter. Als das Gemeinde meiner Mutter dann später wieder mal tätig werde wollte, hat sich auch die Mutter gewehrt, weil die nicht wieder auf den Kosten hängen bleiben wollte.