Hallo,
ich habe den Bescheid mit dem Vermerk
"Der hälftige Freibetrag für Betreuung und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf konnte bei Ihnen nicht zu 100 % gewährt werden, da der Kindesvater nachweislich seiner anteiligen Betreuungsverpflichtung in regelmäßigen zeitlichen Abständen nachgekommen ist."
Darüber kann ich nur müde lächeln aber woher will das Finanzamt das überhaupt wissen?:hae: Kann ich dagegen angehen?