Steuererklärung, Freibetrag

  • Hallo,


    ich habe den Bescheid mit dem Vermerk


    "Der hälftige Freibetrag für Betreuung und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf konnte bei Ihnen nicht zu 100 % gewährt werden, da der Kindesvater nachweislich seiner anteiligen Betreuungsverpflichtung in regelmäßigen zeitlichen Abständen nachgekommen ist."


    Darüber kann ich nur müde lächeln aber woher will das Finanzamt das überhaupt wissen?:hae: Kann ich dagegen angehen?

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Hallo Zelda, ich hoffe, es meldet sich noch jemand, der Ahnung von diesen Dingen hat. Die habe ich nicht wirklich; würde aber wohl für alle Fälle sofort schriftlich Widerspruch einlegen. Vielleicht verbunden mit der Bitte, Dir schriftlich den Nachweis über die erbrachte Betreuungsleistung des Vaters zukommen zu lassen, da diese nicht den Tatsachen entspricht...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Der Vater wird entsprechende Angaben in seiner Steuererklaerung gemacht haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.