Derzeit geht ein Sorgerechtsstreit in Saudi-Arabien durch die Medien – weil eine US-Amerikanerin daran beteiligt ist.
Zum Hintergrund. Die heute 32jährige Bethany Vierra war 2011 als Dozentin an eine Universität in Saudi-Arabien gegangen. 2013 verheiratete sie sich mit einem saudischen Geschäftsmann. Eine heute vierjährige Tochter entstammt der Ehe, für die 2017 die Scheidung eingereicht wurde.
Nun hat ein zuständiges Gericht, von CNN als „Scharia-Gericht“ bezeichnet und in Deutschland von BILD bis Spiegel so übernommen, geurteilt, dass das Sorgerecht auf die saudische Schwiegermutter überzugehen habe, da Bethany Vierra das Kind zu westlich erziehe und noch nicht verbunden genug mit dem Islam sei. (Bethany Vierra will in Revision gehen. Bis zu dessen Urteil bleibt die Tochter bei der Mutter.)
Der Vater, der Drogenmissbrauch zugegeben hatte, soll das Kind wohl nicht erziehen, bleibt aber nach saudischem Recht „Vormund“ von Mutter und Tochter. In der Praxis könnte dies nach Medieneinschätzung bedeuten, dass (Mutter wie?) Tochter nur mit Genehmigung des Vaters und Ex-Ehemanns ausreisen dürfen.
Nicht so extrem wie in diesem Fall, aber trotzdem sehr unterschiedlich ist in zahlreichen Ländern das Familienrecht. Bethany Vierra scheint derzeit zu versuchen, über die (westliche) Öffentlichkeit eine Ausreise mit der Tochter erreichen zu können.