Hallo an alle,
ich habe eigentlich nur eine kurze Frage, um mich abzusichern.
Für Kind 1 liegt ein Unterhaltstitel in Höhe des Mindestunterhalt vor. KV bekommt neues Kind und hat ein Einkommen von 2000 Euro.
Die Beistandschaft kündigt an, dass es wohl zum Mangelfall kommen wird, weil ja auch die Mutter von Kind 2 nun unterhaltsberechtigt wird. Bitte korrigiert mich, aber ist es nicht so, dass Kindesunterhalt vor Betreuungsunterhalt geht? Bei knapp 2000 bereinigtem Netto sehe ich den Mindestunterhalt für beide Kinder als gesichert an. Hab ich bei dieser Sachlage was übersehen oder gibt es Fallstricke, die dazu führen, dass der Mindestunterhalt angefochten werden kann?
LG und danke für euer Schwarmwissen 🤗