Wiedereinstieg nach Elternzeit

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute die Zusage bekommen, dass mein Kleiner schon mit zwei Jahren in den örtlichen Kinderhort darf *freu.


    Ursprünglich war geplant, dass ich die vollen drei Jahre zuhause bleibe und er dann in den Kindergarten geht.


    Nun haben der Papa und ich uns dazu entschlossen, es eben früher zu probieren. Erstens weil der Sohnemann andere Kinder liebt und er im Beisammensein immer aufblüht. Leider können wir ihm das nicht oft bieten und vor allem ich habe bemerkt, dass er sich (leider) nicht so gut und wenn, dann nicht besonders lange, selbst beschäftigen kann. Inwiefern das bei einem einjährigen Kleinkind normal wäre, weiß ich nicht. Ich kenne aber andere Mamis die ihre Kleinen schon mal allein "werkeln" lassen (also in sicherer Umgebung selbstverständlich). In der Krabbelgruppe und bei Treffen mit anderen Kids ist er zufrieden und ausgelassen. Zweitens weil ich dann wieder arbeiten gehen könnte, was in beiden möglichen Fällen meiner Zukunft nicht schlecht wäre (entweder als AE oder in der Partnerschaft/Ehe), da ich auch nur noch bis Frühjahr nächstes Jahr Elterngeld beziehe. Arbeiten gehen muss ich also so oder so.


    Nun stellt sich mir die Frage, wie ich das am Besten angehe?


    Ende Oktober folgt das Gespräch mit der Dame vom Kinderhort, in dem alles genau besprochen werden soll.


    Danach werde ich meinen AG informieren.

    Wie gehe ich da am Besten vor? Mit Gehaltsverhandlung, Stundenanzahl...

    Rein theoretisch könnte ich vormittags fünf Stunden arbeiten gehen und den Kleinen vorher selbst hin bringen und später wieder abholen.

    Bisher habe ich 41 Stunden/Woche gearbeitet und 3.000€ brutto verdient. Ab nächstes Jahr wären es dann nur noch 25 Stunden. Oder 20 Stunden und der Rest auf Überstunden? Damit ich flexibler bin, falls ich mal weg muss ...


    Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, wenn der AG die Kinderbetreuungskosten übernimmt und dafür weniger Gehalt bezahlt? Das wäre ja ein Steuer-Vorteil, oder?


    Über eure Antworten freue ich mich.


    Und an dieser Stelle möchte ich mal los werden, dass das Forum und die Mitglieder mir schon in einigen Situationen mit gutem Rat weiter geholfen haben. Es tut gut sich auszutauschen! Vielen Dank dafür :)

  • Für Kinder ab einem Jahr gilt der Rechtsanspruch auf einen Platz, allerdings nicht zwangsläufig in eurer Wunschkita.

    Die Aufnahmekriterien sind zum Teil unterschiedlich in den einzelnen Kommunen, allerdings denke ich, dass Berufstätigkeit immer zieht. Erfragen würde ich auf jeden Fall, wie flexibel die KiTa mit der Stundenbuchung ist. Sprich: Je nachdem wie das Gespräch mit dem AG verläuft du Stunden in der KiTa buchen kannst. Bei uns gibt es verschiedene Modelle von 25 bis 50 Stunden. Da muss man auch ein wenig rechnen, was ihr verdient und was die einzelnen Plätze kosten.

    Ihr solltet auf jeden Fall berücksichtigen, dass ihr Zeit für die Eingewöhnung braucht. Sind Kinder keine Fremdbetreuung gewöhnt, dann dauert das schon mal etwas länger, da das ja eine ganz neue Erfahrung ist.


    Zum Arbeitgeber kann ich dir nicht viel sagen. Inwiefern diese sich auf Teilzeit einlassen und versch. Modelle ist schwierig zu sagen. Auch ob er sich auf Überstunden einlassen würde. Ich bin im ÖD, da sind viele Dinge einfacher zu händeln. Allerdings würde ich sowas wie Vereinbarung von Familie und Beruf fallen lassen.