Umzug in anderes Bundesland bei geteiltem Sorgerecht

  • Hallo,

    zuerstmal, bin neu hier, also falls ich die Etikette verletze bitte ich um Nachsicht.


    Folgendes, eine Freundin von mir lebt zusammen mit dem Kindsvater (Kind ca. 1 Jahr alt) , will aber einen eigenen Haushalt gründen (nicht unbedingt mit neuem Partner). Er weigert sich und droht iht mit dem Entzug des Sorgerechts. Bisher hat er sich aber kaum, bis garnicht um das Kind gekümmert.


    Sie und der Kindsvater wohnen derzeit im Norden Deutschlands. ihr ist zunächst wichtig, erstmal aus der Wohnung zu kommen. Lieber wäre es ihr, wieder in ihrer Heimat im süden Deutschlands leben zu können. Sie möchte dem Kindsvater nicht sein Kind entziehen, jedoch kann sie nicht mehr mit ihm zusammenleben.


    Hat sie Möglichkeiten, aus der derzeitigen Situation herauszukommen, ohne dass sie das Sorgerecht verliert. Und wäre auch eine Umzug in eine weiter weg gelegene Stadt möglich?


    Hat jemand von euch Erfahrungen in ähnlichen Fällen gemacht, bzw. kennt jemand die rechtlichen Vorschriften diesbezüglich?


    Schon mal Danke im Voraus.


    LG


    Snow

  • Die Eltern scheinen unverheiratet, aber haben wohl das gemeinsame Sorgerecht (das sollte deine Bekannte klären, ob das vorliegt!).


    Besteht das gemeinsame Sorgerecht, geht es nicht darum, dass es einem Elternteil entzogen wird (das ist Unkenntnis oder Geschwätz vom Vater). Es geht um das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR): Sorgeberechtigte Eltern (das ABR ist ein Teil des Sorgerecht, zu dem zB noch die Gesundheit sorge gehört oder die Finanz. Sorge und mehr) legen gemeinsam fest, wo ein Kind lebt. Das haben hier die Eltern getan: Kind lebt im gemeinsamen Haushalt. Jegliche Änderung bedarf der Zustimmung beider! Eltern. Ist die nicht durch Gespräche zu bekommen, müsste der Ausziehende, hier also die Mutter, vor Gericht klagen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.


    In der Praxis zieht aber oft ein Elternteil "einfach" mit Kind aus und schafft Tatsachen. Dagegen müsste der andere Elternteil dann klagen.

    Das Gericht guckt in solchen sehr schnell zu behandelnden Fällen (von Klage bis zur ersten Verhandlung im Schnitt sechs Wochen) auf die Zukunftsperspektive: Welcher Elternteil hat das "bessere" Betreuungskonzept fürs Kind und kann einen Umgang mit dem anderen Elternteil sicher stellen.

    Da geht es dann sehr stark in Einzelheiten. Basisinfos findest du unter den genannten Stichworten in unserem "Leitfaden", ansonsten in zahllosen Threads in dem Forenbereich Sorgerecht/Umgang.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nun, wer kümmert sich ums Kind, wer betreut? Arbeitet der Vater, oder sind beide zu Hause?


    Ich gehr davon aus , daß es ein gemeinsames Sorgerecht gibt?


    Könnte der KV denn die komplette Betreuung übernehmen und würde er es auch wollen?


    Wenn nicht, wäre ich da ganz entspannt.


    Klar SOLL man sagen ch einigen, aber wenn man das nicht kann, dann wird das Kind bei der Hauptbezugsperson leben. Die Umgebung spielt in dem Alter noch keine große Rolle, es sei denn, Kind ist in einem Kindergarten eingewöhnt und die Oma passt 4x die Woche auf und hat eine enge Bindung.


    Wie stellt denn der KV sich das ganze vor? Sie bleibt bei ihm und iat ihm zu Diensten, dafür darf sie sich weiter alleine ums Kind kümmern und für ihn den Haushalt schmeißen?

  • Wäre es nicht zielführender, die Kindsmutter würde sich selbst hier anmelden?

  • Beim Umzug in ein anderes Bundesland müsste die Mutter aufzeigen, dass dadurch der 'normale' Umgang nicht gefährdet wird. Das stelle ich mir bei einem so kleinen Kind und einer so großen Entfernung extrem schwierig vor, da bei kleinen Kindern oft empfohlen wird, dass der Umgang jede Woche stattfindet. D.h. sie müsste dann das Kind wöchentlich an den Wohnort des Vaters schaffen (da sie ja die Entfernung geschaffen hat).

  • Vielleicht ist ja noch ein klärendes Gespräch beim zuständigen Jugendamt möglich, bevor Anwälte, Verfahrensbeistände und Gutachter sich eine goldene Nase am Rosenkrieg der Eltern verdienen. Das herausgeworfene Geld fehlt dann oft anderswo.

  • Warum sollte man nachweisen, daß der normale Umgang stattfindet???


    Das ist kompletter Unsinn und völlig an der Realität vorbei.


    Jeder kann umziehen, wie er will. Ob man das Kind mitnehmen kann, oder nicht orientiert sich einzig am Kindswohl. Und für das Kind ist es wichtig, die Hauptbezugsperson zu behalten. Jedenfalls in dem Alter. Später werden Dinge wie Schule, Freunde und Umfeld wichtiger.

  • Gut dass nicht alle diese krude Meinung vertreten. Denn sonst gäbe es noch viel mehr Kinder, die mit nur einem Elternteil aufwachsen müssten. Wohnt das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil, ist dieser in der Pflicht, den Kontakt zum anderen Elternteil zu ermöglichen. Heißt. Wegzug mehr als 100 km entfernt dient nicht dem Kundeswohl, schon gar nicht bei einem Kleinkind.


    Eine Betrachtung wie oben halte ich für sehr verengt und hat das Kindeswohl nicht wirklich im Fokus

  • Hier gibt es einen gemeinsamen Haushalt. Damit wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Betreuung des Kindes und dessen Beziehung zu beiden Eltern als gleichwertig anzusetzen ist. Abweichungen müssten einzeln nachgewiesen - nicht nur behauptet! -werden (zB, wenn ein Elternteil regelmäßig auf Montage wäre oder im fernen Ausland schaffen würde). Wenn also beide Sorgeberechtigten den Hut in den Ring werfen zur Kinderbetreuung, wird es schwierig. Beide müssten ein Betreuungskonzept vorlegen. Ein Konzept, das wie hier darauf beruht, weit wegzuziehen und damit dem Kind die Teilhabe am Leben des anderen Elternteils in der Praxis verweigert, dürfte bei Gericht keinen Anklang finden bzw. würde in der nächsten Instanz zwingend kassiert werden, wenn der andere Elternteil ein einigermaßen "normales" Betreuungsmodell vorlegt. Hier sollte die Mutter sehr vorsichtig mit dem weiten Wegzug umgehen, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Vater selbst das ABR beantragt. Und auch einen Plan haben, wie der Umgang ermöglicht (und finanziert) werden könnte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Schon mal Danke für die vielen Komentare:

    Zunächstmal wäre es der Mutter wichtig, weg vom KV zu kommen um nicht, weiterhin nur die Haushälterin für ihn ist.

    Warum sie sich selber nicht hier anmeldet ist - was ich zwar nicht verstehen kann - dass die angst hat nicht anonym zu bleiben und daraus Nachteile hat.

    Wie ich es jetzt verstanden habe spricht nichts dagegen, dass sie sich eine eigene Wohnung sucht, solange diese in derselben Stadt ist und dem KV regelmäßige treffen KV mit Kind zulässt.

  • Leider nein. Das interpretierst du falsch. Derzeit haben die Eltern einvernehmlich den Aufenthalt des Kindes in der gemeinsamen Wohnung festgelegt. Eine Änderung muss zwingend gemeinsam festgelegt werden. Stimmt der Vater einem Umzug nicht zu, wäre die Mitnahme des Kindes durch die Mutter rechtlich ein Kindesentzug. Geht der Vater damit zur Polizei bzw. zum Gericht, könnte der Umzug des Kindes verhindert werden oder eine Rückführung stattfinden.

    In der Praxis sieht das oft anders aus und gerade Väter scheuen den ganz harten juristischen Weg. Aber man kann keinesfalls sagen, ein räumlich naher Umzug sei problemlos, mach mal ... Anwälte fragen in dem Fall gern, ob das Thema Gewalt im Spiel ist. Und sei es nur befuerchtete. Das ist wiederum ein zwingender Grund, eine räumliche Trennung herbeizuführen - mit Kind ...


    Entscheidend ist letztlich, wie stark der Vater einsteigt und wer bereit ist, mit den härteren Bandagen zu kämpfen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein, entscheidend ist nicht, wie sehr sich der Vater wehrt, sondern was richtig fürs Kind ist.


    Am Besten ist es natürlich, wenn die Eltern Bullerbü leben, sich lieben, ehren, toll miteinander umgehen und das Kind gemeinsam großziehen voller Liebe und Herzlichkeit.


    Iss aber leider nunmal in diesem Fall nicht möglich. Die Trennung ist offensichtlich unvermeidbar. Und da 99,9% aller Eltern es nicht schaffen, gemeinsam weiterzuleben und eine Bullerbü Harmonie aufrecht zu erhalten, wird es wohl zu einer räumlichen Trennung kommen.


    Und jetzt ist es mit dem Blick aufs Kind wichtig, wer seine bisherige Hauptbezugsperson war. Wenn der Vater tatsächlich Vollzeit gearbeitet hat und Mutti fürs Kind zu Hause geblieben ist, dann ist es offensichtlich, daß die Mutter Hauptbezugsperson ist und der Vater für die finanzielle Basis gesorgt hat. Warum sollte das dann nach der Trennung anders sein?


    Welches Gericht würde denn ein einjähriges Kind (!!!), daß Vollzeit von der Mutter betreut wurde, während der Vater Vollzeit arbeiten gegangen ist, nach einer Trennung dem Vater zusprechen??? Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, daß das weder dem Kindswohl, noch der Vereinbarung der Eltern oder den sonstigen Gepflogenheiten entspricht!


    Vorausgesetzt, es war so und der Vater hat nicht ein Jahr Elternzeit genommen, während Mutti 6 Monate in Indien zur Selbstfindungsphase war.


    Und nochmal: Wie stellt der KV es sich denn vor? Soll Mutti wohnen bleiben und weiter seinen Haushalt schmeissen, während er arbeiten geht und er droht ihr damit, das Kind wegzunehmen, wenn sie nicht mehr "funktioniert" ? ( Ist es also heisse Luft um seinen Willen durchzusetzen? )


    Oder ist der Vater eh arbeitslos und den ganzen Tag zu Hause, während Mutti arbeiten geht? Dann würde das Kind tatsächlich bei ihm bleiben, denn dann wäre er die Hauptbezugsperson.


    Bevor hier jetzt wieder eine "Väter haben auch Rechte" Diskussion losgeht, ja klar, jeder Vater hat das Recht Elternzeit zu nehmen und sich gleichberechtigt um das Kind zu kümmern. Hälfte Hälfte. Machen nur komischerweise die Wenigsten, weil sie lieber Geld verdienen, als Kind zu betreuen, das darf die Mutti machen. Komisch nur, daß sie nach einer Trennung dann plötzlich nicht mehr einverstanden sind mit der Aufteilung...

  • Stimmt der Vater einem Umzug nicht zu, wäre die Mitnahme des Kindes durch die Mutter rechtlich ein Kindesentzug.

    Dem ist nicht so, sorgeberechtigte Eltern können ein Kind nicht entziehen.

    Geht der Vater damit zur Polizei bzw. zum Gericht, könnte der Umzug des Kindes verhindert werden oder eine Rückführung stattfinden.

    Nein, das funktioniert so nicht, selbst mit einem Umgangsplan mit genau geregelten Umgangszeiten kann man eine Rückführung nicht mal so eben erwirken.


    Alles was man machen kann ist eine einstweilige Anordnung erwirken. Bevor man diese hat, kann man sich das Kind gegenseitig vom Kindergarten #/ schule wegklauen, ohne, daß der andere Elternteil dagegen irgendwas machen kann. Auch ein Ummelden ist problemlos möglich, da dies nur einen Ist Zustand zeigt. Auch hier können Eltern lustig ein Kind hin und hermelden. BIS es ein ABR gibt.


    Es ist auch hier ein urban myth, daß man die Unterschrift des anderen Elternteils benötigt!

  • Monsterkrümel,

    ich bin Laie, ich nehme an, Du auch. Deswegen wäre ich mit so absoluten Aussagen wie Du sie hier bringst hier sehr vorsichtig, hier in dem Link steht nämlich was anderes, als was Du behauptest, dazu:


    https://www.fachanwalt.de/maga…rafrecht/kindesentziehung


    Ich wüsste auch nicht, warum man hier in dem Fall gleich 110% auf Konfrontation gehen muss, ehrlich, das finde ich etwas befremdlich und wenig hilfreich, wenn man den Fall und die Personen nicht genau kennt.


    snowleopard

    “Zunächstmal wäre es der Mutter wichtig, weg vom KV zu kommen um nicht, weiterhin nur die Haushälterin für ihn ist.


    Dann soll sie doch die Rolle mit dem anderen Elternteil tauschen. Sie verdient zukünftig das Geld und er betreut und macht den Hausmann. Oder teils/teils. Problem gelöst.


    LG

  • Zum letzten Beitrag v. Monsterkrümel: Dafür hätte ich dann doch gerne schlüssige Nachweise. Was man kannund was man darf ist nicht immer identisch. Meinungsmache hilft aber weder TS bzw. der KM noch anderen weiter. Kann ich nur davon abraten.

  • Monsterkruemel, da irrst du. Eltern können Kinder sehr wohl entziehen, (aber nicht entführen - die Strafe ist nicht so hoch ...). Der entsprechende Paragraf im Strafrecht dazu ist der StGB 235. Und alte Forenhasen erinnern sich mutmaßlich an unser Forenmitglied, dessen drogensüchtige Ex sich über mehr als ein Jahr mit den Kindern nach Frankreich abgesetzt hatte und wir die zwar langsam, aber doch mahlenden Mühlen des Gesetzes mit beobachten konnten.

    Und sehr wohl schreitet die Polizei bei Kindesentzug ein. Dazu gibt es Verwaltungsvorschriften und auch genug Beispiele von Usern (neben meinem eigenen) hier im Forum, wo genau das passiert ist.

    Das Abholen von Kiga (und Schule ) "funktioniert" nur bei gleichem Wohnsitz und ist bei unterschiedlichem Wohnsitz ein Vergehen nach StGB 235.

    Recht hast du einzig bei der im Thread allerdings bisher nicht diskutierten Wohnsitzmeldung. Die dokumentiert einzig den Ist-Zustand und hat Relevanz für die Mülltonnen ... Durch die seit 2 Jahren notwendige Bestätigung des Vermieters ist ein beständiges Ummelden in der Praxis auch nur noch bedingt möglich und je nach Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes gar nicht mehr.

    Aber hier war das ja auch nicht Thema.


    Urban myth ist also nichts von dem, was ich geschrieben habe. Umgekehrt sind allerdings deine Hinweise jedenfalls für Deutschland schlicht falsch.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Eltern können Kinder sehr wohl entziehen, (aber nicht entführen - die Strafe ist nicht so hoch ...). Der entsprechende Paragraf im Strafrecht dazu ist der StGB 235. Und alte Forenhasen erinnern sich mutmaßlich an unser Forenmitglied, dessen drogensüchtige Ex sich über mehr als ein Jahr mit den Kindern nach Frankreich abgesetzt hatte und wir die zwar langsam, aber doch mahlenden Mühlen des Gesetzes mit beobachten konnten.

    Nun, sicherlich mit der Verbringung an einen unbekannten Ort oder ins Ausland, da ist aber die Rede von gänzlicher Entfremdung des anderen Elternteils.


    Wenn es aber Umgang gibt, der Elternteil einfach nur mit Kind auszieht und schlicht keine Einigkeit darüber besteht, wann das Kind wo Zeit verbringt, DANN ist es nicht möglich das Kind zu entziehen.


    Selbst mit ABR des BET kann der UET das Kind einfach von der Schule abholen und sagen: Kind verbringt das Wochenende bei mir. Das Einzige, was man dann als BET tun kann ist, eine EA zu erwirken.


    Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, nenn mir doch ein AZ, wo eine Mutter, die mit Kind ausgezogen ist und dafür wegen Kindesentzug verurteilt wurde.

    De facto kann man nur in Ausnahmefällen bei z. B. ( drohender ) Entführung ins Ausland auf diesen Paragraphen zurückgreifen.

    Ansonsten greift nur § 1632 BGB, aber dafür braucht es eine Klage. Und NACHDEM es ein Urteil nach § 1632 BGB gibt, kann es eine Entziehung geben, weil es einen Herausgabeanspruch gibt. Ohne Herausgabeanspruch keine Entziehung.


    In der Realität würde es so aussehen, daß, wenn die Mutter mit Kind auszieht, könnte der KV einen Antrag auf Herausgabe ( § 1632 BGB ) stellen, dann müsste ein Gericht entscheiden, wo das Kind lebt und so wie ich das sehe, müsste ein vorher nicht betreuender Elternteil da schon sehr gute Argumente haben, um die Betreuungssituation des Kindes derart zu ändern.


    Ich kenne es nur von der anderen Seite, ich hab ABR und der KV hat das Kind nicht zurück gegeben, ich hatte keinerlei Handhabe, da es sich um keine Entziehung handelt. Auch hier müsste ich eine EA auf Herausgabe stellen.


    @ Volleybap: Wo genau soll die Üolizei denn bitte OHNE Gerichtsbeschluß eingreifen, wenn die Mutter mit Kind auszieht??? Aufgrund welcher Gesetzesgrundlage? Es wäre auch nicht die Polizei zuständig, sondern der Gerichtsvollzieher, der darf sich von der Polizei begleiten lassen.

  • Monsterkrümel

    Ich mag mich irren, aber so wie ich das sehe, fragt die TE stellvertretend, wie man einen gangbaren Weg findet, um die Situation der unbekannten Freundin zu lösen, so dass nicht am Ende nur noch verbrannte Erde bleibt.


    Sie fragt nicht danach, was maximal möglich wäre um eventuell gerade noch so vor Gericht damit “durch“ zu kommen.


    Das Kind ist 1 Jahr alt, wenn man jetzt wie die Axt im Wald agiert, könnte doch dauerhaft mehr kaputt gehen, als hilfreich wäre.


    Jetzt kann man sagen, mir doch egal. Nur, wem wäre damit wirklich geholfen?!


    Ich bin jetzt hier raus.


    LG

  • Sie fragt nicht danach, was maximal möglich wäre um eventuell gerade noch so vor Gericht damit “durch“ zu kommen.

    Genauso sehe ich das auch. Ich habe nicht den Eindruck, dass TS im Auftrag der KM danach fragt, wie man einen möglichst idealen Rosenkrieg führt oder was alles passieren könnte. Deshalb möchte ich nochmal explizit dazu ermutigen, was ich auch schon in Beitrag #6 geschrieben hatte, nämlich alles zu versuchen, um die verständlicherweise erhitzten Gemüter wieder abzukühlen und zu deeskalieren. So wollte ich meine Anregung verstanden wissen, einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt zu nutzen, um einvernehmlich die wichtigsten Dinge, das gemeinsame Kind betreffend, zu klären. Diese Möglichkeit, finde ich, sollte auf jeden Fall als Chance gesehen werden (natürlich ohne Garantie auf Erfolg).