Umzug in anderes Bundesland bei geteiltem Sorgerecht

  • Monsterkruemel, deine "juristischen" Interpretationen und Auslegungen der eigentlich kurzen und eindeutigen Paragrafen überfordern, gelinde gesagt, mich jetzt in Bezug auf die eigentliche Fragestellung des Threadstarters. Bei einem derzeit einjährigen Kind jetzt zB die Abholrechte aus der Schule zu diskutieren, scheint wenig sinnstiftend.

    Fakt ist hier: bei gemeinsamen Sorgerecht und gemeinsamer Wohnung besteht derzeit eine gemeinsame Entscheidung über den Aufenthalt des Kindes. Der kann, und das ist unbezweifelbare Rechtslage, nur gemeinsam verändert werden oder aber durch eine gerichtliche Entscheidung. Gegen jede Entscheidung der Mutter stünde dem Vater der Rechtsweg offen. Und sie haette sich von vornherein durch die Androhung oder den Vollzug der Entscheidung in ein Unrecht gesetzt, weil sie nicht die vom Gesetzgeber beschriebenen Loesungswege beschreitet. Punkt.


    Wenn also die Mutter mit Kind auszieht ohne ausdrueckliche Zustimmung des Vaters oder dessen stillschweigender Duldung, muss sie damit rechnen, dass die Sache auf Antrag des Vaters vor dem Kadi landet.

    Hier jetzt zu argumentieren, das wäre problemlos und quasi ein Selbstlaeufer , weil sie doch die Mutter wäre und der Vater eh nur irgend ein Honk, ist ein in meinen Augen sehr vergifteter Rat an Threadstarter und Mutter. Ein durch die Trennung hochemotionalisierter Vater, der hier einen einsatzbereiten Fachanwalt auftreibt, kann hier ganz flink die Wünsche und Pläne der Mutter blockieren oder sogar ins Gegenteil verkehren.

    Hier sind zwei Menschen gerade aktiv, die jetzt noch siebzehn Jahre lang gemeinsam Eltern sein müssen. Diese Zeit damit zu beginnen, auf Konfrontationskurs zu gehen (mit der Chance, sich ein Leck im eigenen Boot zu holen), sehe ich nicht als hilfreich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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    Wenn also die Mutter mit Kind auszieht ohne ausdrueckliche Zustimmung des Vaters oder dessen stillschweigender Duldung, muss sie damit rechnen, dass die Sache auf Antrag des Vaters vor dem Kadi landet.

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    Hier jetzt zu argumentieren, das wäre problemlos und quasi ein Selbstlaeufer , weil sie doch die Mutter wäre und der Vater eh nur irgend ein Honk, ist ein in meinen Augen sehr vergifteter Rat an Threadstarter und Mutter. ......

    ...und es bleibt zu hoffen, dass der Vater dies wirklich sofort vor den Kadi bringt und sich ein entsprechender Richter findet, der der KM die Grenzen aufzeigt.


    Die Zeiten von "Ein Kind gehört in jedem Fall zur Mutter" sind zum Glück vorbei und mehr und mehr Väter bekommen ihre Rechte zugesprochen und zum Glück immer mehr Mütter, denen juristisch die Grenzen gesetzt werden.

  • Ich weiß nicht, warum ihr hier ein Genderding draus macht, ich habe nie geschrieben, daß jedes Kind zur Mutter gehört.


    Allerdings bin ich schon der Meinung ( und ich bin mir sehr sehr sicher, daß das Gericht dem auch folgen wird ), daß ein einjähriges Kidn zu der Person gehört, der sich im ersten Lebensjahr vollumfänglich um das Kind gekümmert hat, während der andere Elternteil abwesend war.


    Klar kann man versuchen, sich zu einigen, wenn der KV ( in diesem Fall und statistisch gesehen in den meisten Fällen ist es leider der Mann, da gehört nachgebessert, Gender Gap abschaffen, kein beliebiges Splitten der Elternzeit, sondern gleiche Zeit für Beide usw...) sich einverstanden erklärt, daß KM mit Kind auszieht, ist alles tutti, macht er das nicht, dann wird wohl ein Gericht entscheiden müssen, so oder so.


    Aber es geht hier ja nicht um Väterrechte, sondern ums Kindswohl, oder? Und das einjährige Kind von der Hauptbezugsperson zu trennen entspricht nicht dem Kindswohl, egal, wie der Papa das findet und wie sehr er auf sein Recht pochen möchte.

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    Aber es geht hier ja nicht um Väterrechte, sondern ums Kindswohl, oder? Und das einjährige Kind von der Hauptbezugsperson zu trennen entspricht nicht dem Kindswohl, egal, wie der Papa das findet und wie sehr er auf sein Recht pochen möchte.

    Ups....wie konnte ich das "Totschlagargument" vergessen.

    Das "Kindswohl" welches ja nur die Mutter garnatieren kann.


    Also alles auf Anfang und der Mutter den Rat:

    Mach was du willst, bekommst ja eh Recht.

    Entfremde das Kind vom Vater mit der Schaffung einer erheblichen räumlichen Distanz.

    "Och, der Vater hätte sich doch kümmern können. Muss halt nur ein paar Kilometer fahren."


    ....und da bin ich dann raus.

  • Ich weiß nicht, warum ihr hier ein Genderding draus macht, ich habe nie geschrieben, daß jedes Kind zur Mutter gehört.

    Deine Argumentation geht für mich halt genau in die Richtung - Du nutzt zwar immer den Terminus Kindeswohl, aber so wie ich das auffasse, ist für Dich Kind und Mutter eine untrennbare Symbiose, bei der andere, insbesondere Väter, einfach nichts zu suchen haben.

  • Leben Eltern und Kind im selben Haushalt, ist erst einmal grundsätzlich davon auszugehen, dass beide Elternteile eine normale Beziehung zum Kind haben. Beide wären also in der Lage, das Kind auch emotional zu versorgen, zu betreuen. Das viel benutzte,"Kindeswohl" wäre also gesichert.

    Alles andere müsste juristisch gesichert bewiesen und nicht nur behauptet werden. Also dass die Mutter hier durch die Elternzeit ein besseres Verhältnis zum Kind hat oder der Vater keine/wenig Beziehung aufgebaut habe, wäre erst einmal eine Behauptung. Widerspricht der der Vater, muss das Gericht würfeln oder - Sachkompetenz hinzuziehen. Im Zweifel einen Gutachter. Das hier über durchschnittlich häufig das ABR der Mutter zugesprochen wird, ist ein offenes Geheimnis. Aber es ist und bleibt absolut kein Selbstläufer, wenn der Vater seine Ansprüche ernsthaft vertritt und auch das ABR fordert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich bin so ein Beispiel.

    Ich konnte die Bindung eindeutig belegen, hatte das bessere Betreuungskonzept und konnte meinem Sohn das gewohnte soziale Umfeld erhalten.


    Das FamG hat auch bei uns eine Gutachterin eingeschaltet, um meine und die Angaben der KM zu prüfen, was mir zusätzlich in die Hände gespielt hat. Dadurch kamen nämlich die Falschaussagen der KM ans Licht.


    Wie Bap schon sagt, ein Selbstläufer ist ein ABR-Verfahren für eine KM noch lange nicht. Für den KV allerdings auch nicht. Man muss schon mit stichhaltigen Argumenten kommen und auch bereit zu Opfern sein.

    Ich z.B. habe ein gut bezahlten Job an den Nagel gehängt und mich komplett neu orientiert.


    Wir hatten 2 ABR-Verfahren vor dem FamG und eines vor dem OLG. Die KM hat alle verloren.

  • Hat irgendjemand bestritten, daß auch ein KV die Hauptbezugsperson sein kann? Bei meinem Mann war auch er der mit der engeren Bindung zum ersten Kind. Ich kenne da durchaus viele Beispiele.


    Es ist bei einem einjährigen Kind, daß mit der Mutter zu Hause war, während der Vater Vollzeit gearbeitet hat, nur sehr unwahrscheinlich.

    Und wenn er eine enge Bindung hat, seine Arbeitszeit reduziert hat um mehr Zeit für das Kind zu haben, daß Kind regelmäßig in die Krippe bringt, zu jeder U-untersuchung begleitet und Kind krank macht, dann ist das ja leicht nachzuweisen. Amsonszen: Hat er alles Mama machen lassen, dann find ich es schwer, dann zu behaupten, dass man da zwar der Meinung war, Mama kann das alles besser und ich geh lieber arbeiten, dann aber zu sagen, bei der Trennung will ich das aber anders!!!


    Jemand, der mit dem Kind 12 Stunden am Tag verbringt hat nunmal oft eine bessere Bindung, als jemand, der mit dem Kind 2 Stunden am Tag verbringt. Das kann im Zweifel sogar die Nanny sein. Oder Adoptiv / Pflegeeltern.

  • Egal ob Vater oder Mutter BET wird, es ist ein Unding das BET so eine große Entfernung schafft!!

    Denn selbst wenn noch keine so große Bindung besteht, wird es schwer für UET eine Bindung aufzubauen.

    So als BET zu handeln finde ich verantwortungslos und da schmeisse ich dann auch das Totschlagargument Kindswohl in den Raum.

    Ein Kind sollte eine reelle Chance haben eine Bindung zu beiden ET aufzubauen, durch die hohe Entfernung verhindert/ behindert BET dies schon im Vorfeld.

  • Meine Exfrau ist seinerzeit mit Kind innerhalb der Stadt von mir weg gezogen. Wir hatten gemeinsam das Sorgerecht. Als das Gericht dann irgendwann erkannt hatte, dass sie sich so gut wie gar nicht kümmert und ich mich jedes (!) Wochenende kümmere, bekam ich das alleinige Sorgerecht.

    Trotzdem warnte mich meine Anwältin vor einem Umzug in meine alte Heimat. Im Zweifel, und das sei überhaupt nicht abwegig, müsste ich für die komplette Strecke von mir/uns bis zur KM zahlen, damit SIE den Umgang wahrnehmen kann.

    Ich bin dann dort geblieben, obwohl der Umgang so gut wie nie lief. Erst als SIE immer wieder mal woanders wohnte und zeitweise gar nicht mehr richtig gemeldet war konnte ich ohne Schwierigkeiten zu erwarten weg ziehen.

  • Deine Argumentation entspricht der Argumentation der KM in unseren Verfahren.

    Und genau damit ist sie gescheitert.



    Die Bindung eines KV muss nicht zwangsläufig weniger intensiv sein, nur weil er seinem Job nachgegangen ist. In unserem Gutachten wird das sehr schön erläutert.

    Ich glaube, viele Mütter lassen sich zu folgender Annahme verleiten:

    Aus der Tatsache, dass (meist) sie es sind, die sich in der ersten Zeit hauptsächlich um das Kind kümmern; schließlich geben sie den Job auf und der KV geht weiter arbeiten; schlussfolgert man, sozusagen "automatisch" die Hauptbezugsperson geworden zu sein.


    Ich habe das ehrlich gesagt vor (!) unseren Verfahren auch angenommen und mir deswegen schlechte Chancen ausgerechnet.

    Aber der Zahn wurde meiner Ex schon im ersten gemeinsamen Gespräch bei der Gutachterin gezogen.

    Es kommt nämlich nicht darauf an, wie Häufig ein KV die Windeln gewechselt oder das Fläschchen gegeben hat. Die Intensität einer Bindung misst sich an anderen Kriterien, wobei die berufsbedingte Abwesenheit des KV berücksichtigt wird.


    Genau deswegen sind ABR-Verfahren für eine KM nämlich kein Selbstläufer.

    Der vermeintliche Pluspunkt, den viele KM glauben zu haben, ist nämlich keiner.

    Das macht ein ABR-Verfahren für eine KM gerade so gefährlich. Sie wiegen sich in scheinbarer Sicherheit ...und dann kommt plötzlich die Keule.

  • Es kommt nämlich nicht darauf an, wie Häufig ein KV die Windeln gewechselt oder das Fläschchen gegeben hat. Die Intensität einer Bindung misst sich an anderen Kriterien

    Das klingt sehr interessant und wenn man jetzt noch wüsste, welche Kriterien das sein können, könnte das vielen Vätern zu ihren Rechten verhelfen.

    Wenn es nicht zu persönlich ist, würde ich mir wünschen, wenn du hier konkrete Anhaltspunkte nennst. Oder, falls zu persönlich, gerne auch per PN