Der Gesetzgeber beschreibt die Teilhabe am Leben des Umgangselternteils genau so, wie du es jetzt negierst.
Dann kannst Du uns doch sicherlich Deine Quelle verraten? Und wenn es ein Gesetzestext ist, wäre eine schlüssige Auslegung davon sicher für uns alle von Interesse, weil sie möglicherweise zu einem Erkenntnisgewinn beitragen kann? Danke im Voraus.