Ich bitte um eine Einschätzung der Situation

  • Hallo ihr Lieben,


    ich melde mich mal, weil mir gerade die Hutschnur platzt... es geht um meinen Sohnemann. Er hatte einen recht schweren Start ins Schulleben, musst im ersten Schuljahr aus verhaltenstechnischen Gründen ziemlich oft von mir abgeholt werden (1-2 Mal im Monat, ob immer gerechtfertigt, sei mal dahingestellt), was ich auch gemacht hab.


    Seit 1,5 Jahren lief alles gut. Er hat einen riesigen Entwicklungssprung gemacht.


    Heute gab es einen riesigen Krach beim Mittagessen. Er ist so sauer geworden, dass er seinen Stuhl umgeworfen hat und nicht mehr mit am Tisch sitzen wollte. Als er raus sollte, hat er lautstark gemeckert, sich aber gefügt und saß dann fluchend und motzend im Flur. Bzw. wollte erst nach Hause, als aber gesagt würde, dass sie mich anrufen würden, blieb er wo er ist.


    Von Seiten der Schule, würde ich sofort angerufen, damit ich ihn abhole. Leider konnten sie mich jedoch ca. eine 3/4 Stunde nicht erreichen. 20 Minuten nach dem ersten Abruf bekam ich eine bitterböse Mail, dass es inakzeptabel sei, dass man mich nicht erreichen könne und ich "MUSS durchgängig erreichbar sein" solange mein Sohn in der Schule sei.


    Beim Abholen wurde mir dann mitgeteilt, dass mein Kind ab sofort bis zu den Ferien von der Ganztagsschule ausgeschlossen wird.


    Ist der Vorfall ausreichend um eine solche Maßnahme zu rechtfertigen? Begründung war "die anderen Kinder hätten in der Situation Angst gehabt". Es ist der einzige derartige Vorfall seit 1,5 Jahren. Er hat kein Kind angegriffen, es wurde niemand verletzt und er folgte der Anweisung, sich hinzusetzen und auch sitzen zu bleiben.


    Bitte um eine neutrale Meinung, ich bin gerade nicht fähig, eine zu bilden....


    LG

  • Ist die Ganztagsbetreuung für dich dringend notwendig und ein Ausschluss ggf. jobgefährdend?

    Wie viele Tadel in welcher Stufe hat es im Vorfeld gegeben? Dein Kind hat Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich?


    Klares Nein.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Kara, das ist so aus der Ferne schwierig zu beurteilen. So, wie Du es beschreibst, finde ich die Reaktion der Schule auch überzogen und vor allem irgendwie auch "einen Schnellschuss". Kann man so leicht "mal eben" ein Kind vom Schulbetrieb suspendieren? Oder geht es ausschließlich um den Hort? Das ist mir nicht klar. Davon hängt wohl auch ab, an wen man sich wendet?

    Was sagt Dein Sohn selbst denn dazu? Wodurch wurde sein Wutausbruch denn ausgelöst?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Kaj Ja, für mich ist die Betreuung zwingend notwendig. Ich arbeite bis 15 Uhr und bin erst um 16 Uhr zu Hause. Er wäre dann 3 Stunden ohne Betreuung allein zu Hause. Da wir niemanden vor Ort haben, an den er sich im Notfall wenden könnte, ist es zu viel. Ich muss also ziemlich rotieren um das auffangen zu können.


    Wie gesagt, in den letzten 1,5 Jahren gab es keine Einträge ins "rote Buch". Das ist der einzige Vorfall in diesem Schuljahr.


    Es ist kein Fördegutachten seitens der Schule erstellt worden. Er ist also ein "normaler" Schüler.

  • Magst Du sagen, was genau passiert ist? Dein Sohn wird ja nicht grundlos so ausgerastet sein. Wenn er z.B. vorher stundenlang von anderen Kindern gepiesakt wurde, gehört das ja durchaus auch mit in ein Gespräch...

    LG
    CoCo




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    ~ Kalil Gibran ~

  • Magst Du sagen, was genau passiert ist? Dein Sohn wird ja nicht grundlos so ausgerastet sein. Wenn er z.B. vorher stundenlang von anderen Kindern gepiesakt wurde, gehört das ja durchaus auch mit in ein Gespräch...

    Er selber hat noch nichts dazu gesagt. Der Betreuungskraft ist kein Grund bekannt. Er wollte plötzlich nicht mehr mit an diesem Tisch sitzen. Als er "gezwungen" wurde, ist die Situation eskaliert und er hat seinen Stuhl umgeworfen.

  • Ach so, ok. Bevor ich etwas unternähme, würde ich seine Version kennen wollen...

    LG
    CoCo




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  • Ich bleibe bei nein. Es ist nicht ersichtlich, warum er ausgeschlossen werden soll, wenn es keine weiteren Vorfälle gab.

    Einem Ausschluss müssen andere sanktionierte Vorfälle vorangegangen sein. Diese gesetzlich verankerte Staffelung (u.a. Tadel) kann nur bei einem wirklich massiven Vorfall ausgehebelt werden, z.B. wenn er ein Messer mit in die Schule gebracht und jemanden bedroht hätte.


    Ich würde um zeitnahe Darlegung des Vorfalls durch die anwesenden Lehrer in einem Gespräch mit der Schulleitung bitten. Du kannst dir jemanden mitnehmen oder dazubitten, z.B. einen Vertrauenslehrer oder Sozialpädagogen.

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  • Ernsthaft?

    Er hat einen Stuhl umgeworfen und wird der Ganztagsbetreuung verwiesen?

    Das steht ja in keinem Verhältnis.

    Ich schließe mich Kaj an. Ohne dokumentierte Vorgeschichte, ohne Tadel und co. ist das schon mächtig überzogen.


    Ich gehe mal davon aus, dass das die Betreuung im Anschluß der Schule ist. Ihr werdet einen Betreuungsvertrag haben. Der ist beidseitig zu erfüllen.


    Das Einzige, wo ich Zugeständnisse machen würde ist, dass du nicht erreichbar warst. Das sollte wirklich gewährleistet sein. Über das Zeitfenster mag man da streiten.

  • Ich bin Erzieherin in der OGS und frage mich grad:

    Wer begleitet das Mittagessen? Bei uns sind das ausschließlich die Gruppenerzieherinnen .

    Der Vorfall hat sich im Ganztag ereignet und die "Betreuerin" weiß den Grund des Ausschusses nicht?

    Einem Ausschluss müssten mehrere massive und dokumentierte Vorfälle vorangehen = wenn ich für jeden fallenden Stuhl und schlecht gelaunten Schüler die Eltern anrufen würde, hätte ich viel zutun!

    War die Klassenlehrerin in der besagten Situation dabei?

    Einen Ausschluss aus dem Ganztag habe ich noch nie erlebt und das kann ganz sicher nicht "einfach so" erfolgen! Ich würde da garantiert noch einmal nachfragen und Widerspruch einlegen!

  • Das Einzige, wo ich Zugeständnisse machen würde ist, dass du nicht erreichbar warst. Das sollte wirklich gewährleistet sein. Über das Zeitfenster mag man da streiten.

    Es war ein unglücklicher Zufall. Ich habe in der Zeit gerade selbst Hausaufgaben betreut und der zweite Notfallkontakt war beim Arzt Termin. Das ist bisher das erste Mal in fünf Jahren Grundschulzeit (Kind 1 und 2) passiert. Ansonsten bin ich immer erreichbar oder rufe innerhalb von 10 Minuten zurück.


    Flotoja der Grund ist bekannt. Er wurde ausgeschlossen, weil der Streit eskaliert ist. Warum es zur Eskalation gekommen ist, dass weiß die Betreuerin nicht. Ich mittlerweile schon. Es gab tatsächlich Provokationen im Vorfeld, deshalb wollte er nicht mit den Kindern am Tisch sitzen, konnte/wollte es aber nicht offen vor allen thematisieren und hat sich geweigert mit am Tisch zu sitzen. Sollte es aber tun.


    Er hat sich immer weiter vom Tisch entfernt und die Betreuung hat ihn versucht an den Tisch heran zu schieben. Darauf hin kam dann die Stuhl-umschmeiß-aktion, weil er nicht drauf gesetzt werden wollte.

  • Ich brauche mehr "Input";).


    Wenn ich es richtig verstanden habe, sind Schule / Unterricht und Ganztagesschule / Betreuung nach der Schule 2 verschiedene "Paar Schuhe"? Läuft die Ganztagesschule über die normale Grundschule oder sind es zwei voneinander getrennt laufende Dinge?


    Ich frage, weil die rechtliche Situation vermutlich davon abhängt.


    Wir haben hier Schulen, die zwei Züge anbieten, die sich die Eltern aussuchen können: den Halbtags- und den Ganztagszug. Da läuft dann aber beides über das Rektorat der Schule. Es gibt aber auch Schulen, in der die Nachmittagsbetreuung z.B. über einen Hort oder eine OGS über und auf Kosten des jeweiligen Schulträgers (z.B. der Stadt) laufen. In dem Fall hat die Schule bzw. das Rektorat mit der Nachmittagsbetreuung nicht wirklich viel zu tun.


    Meine Kenntnisse über niedersächsisches Schulrecht sind knapp 25 Jahre alt. In BW ist ein "richtiger" Schulausschluss meines Wissens nur über den § 90 abgesichert und da muss schon einiges vorgefallen sein. Wenn die Ganztagesschule also mit der Schule gekoppelt und fest verbunden ist, dann würde ich einen mehrwöchigen Schulausschluss von der Mittagsschule sehr kritisch sehen.


    Wie es aussieht, wenn es bei euch eine Art "Hortbetreuung" ist, weiß ich nicht. Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass man das so machen kann. Ich würde erneut das Gespräch suchen. Hast du einen Betreuungsvertrag? Steht da irgendwas in der Richtung drin?

  • danke für die Erklärung :thanks:

    Ich würde nicht auf die Idee kommen, das Kind an den Tisch ranzuschieben :hae:

    Mit dem Kind kurz rausgehen, die Situation klären, fragen was los ist ( so vermeiden, dass das Kind vor den anderen Kindern ( den Provokanten?) sprechen muss. Kind beruhigen, anderen Platz erlauben : deeskalierend einwirken und später aufarbeiten. Ausschluss ist da sicher die falscheste aller Lösungen

  • In NDS gehört der Ganztag zur Schule.

    Wie die Schulen die Betreuung lösen, ist individuell. Einige setzen auf FSJler und Externe, unsere Schule deckt den Ganztag mit Lehrerstunden ab.

    Wie auch immer: Der Schulleiter trifft die Entscheidung auch über einen Ausschluss. Den muss er aber auf dem Amt rechtfertigen.

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  • Er hat sich immer weiter vom Tisch entfernt und die Betreuung hat ihn versucht an den Tisch heran zu schieben. Darauf hin kam dann die Stuhl-umschmeiß-aktion, weil er nicht drauf gesetzt werden wollte.

    Sie wollte ihn gegen seinen Willen auf den Stuhl setzen und damit an den Tisch schieben? :schiel Geht gar nicht... :kopf

    Ich sehe es wie Flotoja; "pädagogisch unwertvoller" geht es ja kaum. Würde ich auf keinen Fall so hinnehmen...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Meines Erachtens ist es eine Ordnungsmaßnahme. Über eine Ordnungsmaßnahme entscheidet die Klassenkonferenz. Die Ordnungsmaßnahme muss angemessen sein.

  • Es ist eine Ganztagsschule. Wenn ich mein Kind anmelde, ist es für ein Jahr verbindlich. Zusätzlich gibt es noch Betreuung vor der Schule und nach dem Ganztag. Diese werden durch die Stadt angeboten und sind kostenpflichtig. Ob er nun auch davon ausgeschlossen wurde, weiß ich gar nicht.. es war nur vom Ganztag die Rede.. Aber müsste dann ja.. hängt alles zusammen.


    Der Ausschuss erfolgte mündlich durch die Betreuung und dann schriftlich per Mail durch die Klassenlehrerin. Dem Ausschuss liegt keine Begründung bei. Nur ein "hiermit teile ich ihnen mit, dass Kind XY bis zum 28.6. vom Ganztag ausgeschlossen wird".

  • Dieses Vorgehen , ein Ausschluss ohne jede schriftliche Begründung, geht in meinen Augen gar nicht! Wer ist denn der Träger eurer OGS ?

    Es muss die Möglichkeit einer Anhörung und eines Widerspruch geben.

    Früh und Spätbetreuung hat einen anderen Träger? Sehr seltsam das alles.

    Meine OGS ist in städtischer Trägerschaft, im Schulamt sitzen unsere rechtlichen Vorgesetzten ( unsere Schulleiterin ist rechtlich uns Erzieherinnen gegenüber nicht weisungsbefugt! Gefühlt ist sie unsere Chefin, da wir auch Teil des Kollegium sind:))

    Darf ich fragen, in welchem Bundesland ihr lebt?

    Ich würde definitiv in der Schule und beim OGS Träger Einspruch gegen dieses Ausschluss einlegen und auf eine schriftliche Begründung bestehen .