BaFöG steigt

  • Das Bundeskabinett hat gestern, am 16.5., eine BaFöG-Erhöhung beschlossen. Sie gilt für Schüler ab der 10. Klasse und Studenten. Durch eine Änderung der Freibeträge der Eltern können jetzt theoretisch wieder mehr Studenten/Schüler bezugsberechtigt sein.

    Die Erhöhung findet in mehreren Etappen statt, beginnend mit dem Wintersemester 2019/1.September 2019. Der Höchstbetrag steigt von 399 Euro auf 419 Euro im Herbst 2019 und auf 427 Euro im Herbst 2020.

    Wesentlich deutlicher fällt aber der Wohnkostenzuschuss aus. Der wird ausgezahlt, wenn Schüler/Studenten nicht zu Hause wohnen. Hier steigt der Höchstzuschuss von derzeit 250 Euro auf 325 Euro und im Herbst 2020 auf 332 Euro.

    Heißt: Die Vollförderung steigt von derzeit 735 Euro über 853 Euro ab September auf 865 Euro im Herbst 2020. Auf diesen Satz haben Studenten einen Anspruch, der entweder von den Eltern als Barunterhalt oder halt vom BaFöG-Amt geleistet wird oder im anteiligen Mix. AE-Eltern werden erst bei Nettoeinkommensüberschreitung bisher bei 13.740 Euro, ab 2017 14.700,-, ab 2018 15.144 und ab 2019 16.056 Euro2020 herangezogen (es gilt weiterhin das Einkommen zwei Jahre vor der Antragsstellung, also für das Jahr 2019 der Einkommenssteuerbescheid für 2017. Neu verheiratet wird das Einkommen des Next ab 6840,- Euro derzeit, 7320,- Euro in 2017, 7536,- Euro in 2018 sowie 7992,- Euro in 2018 herangezogen.) Die Änderungen sollen so gestaltet sein, dass die Eltern nicht mehr zahlen müssen, aber die Studenten eine Erhöhung erhalten (die sie hälftig zurückzahlen müssen nach dem Studiumsabschluss.)

    Studenten haben ab Herbst 2020 ein Nettojahreseinkommen von gut 10300,-Euro für sich allein, wenn alle Förderungsmöglichkeiten aus dem BaFöG-System
    greifen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Stups zur Erinnerung: Das neue Gesetz ist ab heute, also dem 1. August, gültig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mit Datum von heute hat der Bundestag eine BAföG -Erhoehung beschlossen, die mutmaßlich ab dem kommenden Herbstsemester greifen wird.


    Erhöht wird um durchgängig 5,75 Prozent (nach der letzten Erhöhung von 2019/2020).

    Wichtig aber auch: Der Grundfreibetrag, ab dem Eltern zahlen müssen, erhöht sich von ca € 2000,- auf ca. € 2400,-. Ebenfalls erhöht sich der anrechenbare Besitz/das Vermögen deutlich, das der Student besitzen darf. Damit werden mehr Studenten BAföG-berechtigt.


    Auch und gerade vielleicht für AE interessant: Bafög-berechtigt ist man nach der neuen Regelung ab Herbstsemester auch mit einem höheren Einstiegsalter bzw. bis 45.


    Antragstellung lohnt sich also auch für jene, deren Antrag vielleicht zuletzt abgewiesen wurde!


    (Die konkreten Daten werden baldmöglichst hier eingestellt.)


    Höchstbetrag: 812,- Euro bis 25 Jahre,

    934,- Euro ab 25 Jahre und mit Krankenversicherungszuschlag.

    Schüler: 632,- Euro.


    Kinderzuschlag steigt von 150,- auf 160,- Euro.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    3 Mal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Man kann den Bafög Rechner schon mit den neuen Zahlen nutzen.

    Kann mir jemand erklären warum das neu verheiratete Elternteil einen deutlich höheren Freibetrag bekommt? Wird im Gegenzug das Einkommen des neuen Ehepartners dem Einkommen des Elternteils hinzu gerechnet?

  • Kann mir jemand erklären warum das neu verheiratete Elternteil einen deutlich höheren Freibetrag bekommt? Wird im Gegenzug das Einkommen des neuen Ehepartners dem Einkommen des Elternteils hinzu gerechnet?

    Der Freibetrag des "Stiefelternteils" findet nur Berücksichtigung, wenn der Verdienst dieser Person geringer ist als der Freibetrag.

    Sprich es zählt nur das Einkommen des leiblichen Elternteils und der Freibetrag kommt nur zum Zuge, wenn die angeheiratete Person versorgt werden muss. Was ist mit anderen Kindern? Das rettet so einige?


    Für mich selbst reicht das Reförmchen leider noch nicht... Ich hoffe sehr, dass da noch was geht8o.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Quasi zeitgleich gültig wird ab 1.8. die 27. und 28. Änderung des Baföggesetzes, die am 22.7. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden.

    Erhöhung des Bafögsatzes (wie oben bereits ausführlich beschrieben). Höhere Freibeträge für Eltern. Höhere Freibeträge für Einkünfte Studenten.

    "Verbesserte" Rückzahlungsbedingungen.

    Und mehr Auslandsbafög.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.